Mietrecht-wer zahlt in meinem Fall Gas/Heizkosten?

Also wenn Sie einen eigenen Stromzähler und Wasserzähler und Gaszähler haben, der von dem Energielieferanten ist, könnten Sie dort auch bezahlen. Sie selber müssten sich auch dort anmelden, d.h. Sie zahlen einen Abschlag/je Monat und dann am ende die Abrechung. Wenn Sie aber keinen eigenständigen Zähler haben, können sie selber nicht anmelden und abrechnen (und sich den günstigsten Strom + Gaslieferanten selber suchen)

Wenn Sie aber bis jetzt (5 Moante!!) ihr Wasser Gas und Strom über den Vermieter bekommen haben, dann zahlen Sie eine Pauschale

Wasserzähler ist oft nur einer im Haus und dann sagt der Schlüssel, wie verrechnet wird, nach qm oder Perosnen
Den offensichtlichen Fehler mit der Kaution können Sie durch ein Schreiben, richtigstellen und sagen, Sie hätten Kaution in Euro bezahlt und nicht in DM. Das ist doch nicht so schwer. Und möglichst per (privaten) Boten den Brief in den Briefkasten von Vermieter, Bote bestätigt auf Doppel daum+Uhrzeit und Unterschift die Zustellung (oder Rückschein, der kostet aber)

Jedoch 100 € NK ist für ein möbl. Zimmer fast richtig, für 40 qm jedoch recht wenig.
Die Streichung ist gut für sie, da Sie dadurch fast eine Warmmiete haben (das werden Sie aber nur mit Anwalt wahrschl. und guten Nerven durchkriegen).

Jedoch ist der Text blöd: wann wie geheizt werden soll ??? was ist das für ein VertragstexT??

Hallo, guten Tag
Es ist nicht einfach. Laut Gesetz Beinhaltet die Formulierung „Pauschale“ alle Nebenkosten abgegolten
Eigentlich ist es schön und praktisch wenn Sie selber
bezahlen, dann kann Ihnen keiner was vormachen
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Micha,
ja ich habe auch einen eigenen Gaszähler. Aber ich muss nicht dafür sorgen, das irgendein Gastank gefüllt wird, das macht der Vermieter.
Hilft das weiter?

Gruß, Saskia

Hallo Peter, danke, werd ich gleich mal nach googeln. Habe einen eigenen Gaszähler,ja. Ich kann selber regeln, ob ich im Hochsommer heizen will oder nicht.
Stutzig macht mich eben der durchgestrichene Absatz,der ja _eigentlich_ besagt, dass neben der Miete Heiz- und Warmwasserkosten vom Mieter selber zu bezahlen _wären_.

Problem verständlich?..

hallo,
hast du eigentlich schon mit deinem vermieter gesprochen? vielleicht gibt es ja überhaupt kein problem.
lg
maria

Danke für die Antwort!
Ja, es ist alles in sich nicht stimmig.

Wenn Sie aber bis jetzt (5 Moante!!) ihr Wasser Gas und Strom
über den Vermieter bekommen haben, dann zahlen Sie eine
Pauschale

Sehe ich genau so! Strom zahle ich allerdings, da hatte ich mich gleich angemeldet, das ist ja immer so, dass der selber gezahlt werden muss.

Das mit der DM soll hier nicht das Problem sein, das wollte ich nur erwähnt haben. :wink:

Jedoch 100 € NK ist für ein möbl. Zimmer fast richtig, für 40
qm jedoch recht wenig.

Ich hatte vorher eine 50qm Wohnung und habe 115 Euro NK bezahlt, da waren nicht nur die Heizkosten mit drin, sondern auch ein Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Gemeinschaftsantenne. Das hab ich jetzt alles gar nicht, geschweige denn einen Fahrstuhl oder so. Zusammengerechnet sind das theoretisch pro Jahr ca 400 Euro an Umlagen für mich weniger als das was vorher angefallen ist!

Die Streichung ist gut für sie, da Sie dadurch fast eine
Warmmiete haben (das werden Sie aber nur mit Anwalt wahrschl.
und guten Nerven durchkriegen).

Erstmal zum Mieterschutz, dann weitersehen…bevor ich freiwillig etwas zahle, was ich eigentlich gar nicht muss…

Jedoch ist der Text blöd: wann wie geheizt werden soll ??? was
ist das für ein VertragstexT??

Das steht da natürlich nicht!! :wink: Das habe ich so hingeschrieben, damit man weiß, um was es in dem genannten Paragraphen geht. :wink:

Grüßle, Saskia

Schön und praktisch für den Vermieter, aber ich zahle nicht freiwillig doppelt…

Nein, aus folgendem Grund: Die neuen Nachbarn haben einen ähnlichen, ich meine sogar den gleichen Mietvertrag wie ich, auf jeden Fall auch mit Pauschale. Die haben neulich den Vermieter gefragt, was denn alles in den Nebenkosten enthalten sei außer Abwasser, Müll und Schornsteinfeger um rauszufinden, wie das mit der Heizung ist (haben sich mittlerweile selber angemeldet). Zur Antwort bekamen sie, dass sie das nichts angehen würde. *wumms*
Hat der ne Macke?! Der kann ja nicht pauschal Geld einstreichen, ohne einem zu sagen, was er damit bezahlt, wenn er uns gleichzeitig noch die Heizkosten aufdrückt!
Entweder aufschlüsseln oder alles zahlen, aber so gehts nicht.

Hallo Saskia,

kannst mir die Seite gerne schicken [email protected]

Bei mir sind folgende Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt: Grundsteuer, Abwasser, Grundgebühr für Abwasser, Müllabfuhr + Grundgebühr, Deichacht, Allgemein-Stromzähler, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Entwässerungsverband, Heizungswartung, Kopien pauschal
Unsere Wohnung ist übrigens 67 qm groß.
LG
Sabine

hallo,
ich habe mal ein urteil gelesen, das besagte, dass nur die aufgelisteten nebenkosten abgerechnet werden können. wende dich doch an den mieterbund, vielleicht kann der dir weiterhelfen.
lg
maria

Hallo Saskia,

so ärgerlich es ist, aber Du musst den Mietvertrag auch durchlesen, bevor Du diesen unterschreibst. Genau die Dinge, die Du jetzt fragst, hättest Du den Vermieter fragen müssen und genau in den Mietvertrag reinschreiben lassen. Welche Nebenkosten in dem Pauschbetrag enthalten sind.

Unter Nebenkosten kann viel und wenig aufgefasst werden. Wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Frag doch deinen Vermieter, was er durch den Pauschbetrag abgedeckt hat.

Und wenn die Kaution in DM reingeschrieben wurde, warum hast Du das nicht moniert?

Gruß Ina

Er hat aber dann „gar nichts“ aufgelistet und so wie wir das einschätzen, macht der auch keine Nebenkostenabrechung! Deshalb die „Pauschale“, die hier wohl alles und wiederum nichts enthält!

Wenn mir ich mit jemandem, der selber auch schon Wohnungen vermietet hat, da sitze und wir beide der Meinung sind, dass das ne „richtige“ Pauschale ist, dann brauche ich nichts nachfragen. Für uns war das klar! Gelesen haben wir das sehr wohl und auch die „DM“ bemerkt. Ich hab auch nochmal geschaut, die Summe an sich hat er richtig, also in Euro geschrieben, aber der handschriftliche Nachtrag, dass ich es in zwei Raten á 500 DM zahlen könne, ist halt falsch. Who cares. Soll hier aber absolut nicht Thema sein, denn das stellt Null Problem dar…

Hallo,

etwas spät die Antwort, aber vielleicht hilft es noch.
In dem Mietvertrag sollte auch bei einer Nebenkostenpauschale genau deklariert sein, welche Nebenkosten damit abgedeckt werden (bei uns ist das detailiert aufgeführt)
Steht im Mietvertrag jedoch drin, dass die weiteren Abrechnungen bzgl. Gas/Strom etc. direkt mit den Anbietern abgerechnet werden sollen, so müssen Sie dies wirklich mit den jeweiligen Anbietern abrechnen.
Im besten Fall meldet der Vermieter den regionalen Anbietern den neuen Mieter an (ich gehe davon aus, dass Sie haben ja eine Versorgung haben) und diese setzen sich mit Ihnen bzgl. Abrechnung in Verbindung.
Haben Sie hierzu noch keinerlei Schreiben erhalten?
Was wurde bei Abschluss des Mietvertrages ausgemacht?
Ich würde leider sagen das Durchstreichen von a) schließt die Aussage von e) leider nicht ganz aus.
Wieviel Kaution wurde denn jetzt von Ihnen hinterlegt? Wenn Sie den Betrag in Euro bezahlt haben, dann gilt dies auch, denn derzeit ist DM kein offizielles Zahlungsmittel mehr und daher dürfte der Betrag in Euro gelten.

Ich wünsche natürlich viel Glück, dass ggf. der RA oder der Mieterschutzbund das etwas anders sieht mit den Nebenkosten. Wir haben zwar auch eine NK-Pauschale, aber wirklich auch einzeln in unserem Vertrag aufgeführt bekommen, was darin enthalten ist.

Viele Grüße und trotzdem noch schöne Feiertage
Manuela

Alle Nebenkosten für die Sie einen individuellen Zähler haben, müssen Sie auch die entsprechenden Anmeldungen bzw. Abschlagszahlungen an die zugehörigen Versorgungsunternehmen übernehmen. Alle Kosten für die Sie keinen Zähler haben (wie scheinbar Wasser auch wenn das recht ungewöhnlich ist) oder nur ein Gemeinschaftszähler für alle Mietparteien besteht müssen/können Sie sich nicht selbst anmelden und sind wenn ich das auf Grundlage Ihrer Angaben beurteilen kann mit der „Pauschale“ abgedeckt.
Ob die Währungsangabe für die Durchsetzung von Kautionsforderungen relevant ist kann ich leider nicht sagen.

Das ganze Sache ist jetzt so „ausgegangen“.
Ein Freund kennt nen Anwalt, den er gefragt hat, was der zum Mietvertrag meint…
Der sagt ganz klar, dass ich Recht habe und damit vor jedem Gericht gewinnen würde! ABER:
Da oben ist diese Klausel mit den pauschalen Betriebskosten, deren Erhöhung nicht ausgeschlossen sei…und die rettet dem alten Mann den Hintern.
Denn wenn ich gewinne, dann erhöht der, ohne eine Nebenkostenabrechnung machen zu müssen (weil pauschal), einfach die Nebenkosten um das, was ich ihn „mehr koste“ und ich gewinne gar nichts.
Also ist streiten zwecklos, ich „verliere“ trotzdem.
Habe mich jetzt selber angemeldet, bzw. hatte das ja „netterweise“ schon der Vermieter selber im Oktober. (wohlbemerkt, ich wohne da seit Juni).

Danke an alle, die geantwortet und versucht haben, zu helfen.

Das ganze Sache ist jetzt so „ausgegangen“.
Ein Freund kennt nen Anwalt, den er gefragt hat, was der zum Mietvertrag meint…
Der sagt ganz klar, dass ich Recht habe und damit vor jedem Gericht gewinnen würde! ABER:
Da oben ist diese Klausel mit den pauschalen Betriebskosten, deren Erhöhung nicht ausgeschlossen sei…und die rettet dem alten Mann den Hintern.
Denn wenn ich gewinne, dann erhöht der, ohne eine Nebenkostenabrechnung machen zu müssen (weil pauschal), einfach die Nebenkosten um das, was ich ihn „mehr koste“ und ich gewinne gar nichts.
Also ist streiten zwecklos, ich „verliere“ trotzdem.
Habe mich jetzt selber angemeldet, bzw. hatte das ja „netterweise“ schon der Vermieter selber im Oktober. (wohlbemerkt, ich wohne da seit Juni).

Danke an alle, die geantwortet und versucht haben, zu helfen…