Mietrecht-wer zahlt in meinem Fall Gas/Heizkosten?

Guten Abend…
In meinem Mietvertrag wurde ein „Pauschbetrag“ für die Nebenkosten vereinbart, welcher 100 Euro beträgt. Dazu wurde der erste Absatz im Mietvertrag DURCHgestrichen: „a) Neben der Miete sind die HEIZ-und Warmwasserkosten (siehe §13–>wann wie geheizt werden soll und wie die Heizkosten zu entrichten sind) sowie die weiteren Betriebskosten gem. §2 BetrKV, soweit sie entfallen, vom Mieter zusätzlich zu zahlen […]“.

Was gilt dann noch von Absatz e): "Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit den Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringern abzurechnen, einschließlich des Energieverbrauchs (Strom, Gas Heizung) der Mietsache.

Muss ich nun das Gas, welches ich zum Heizen benötige selbst zahlen, oder nicht??
Ich nehme an, der Vermieter hat die Klausel gestrichen, weil ich keinen Wasserzähler habe, aber gilt denn das mit dem Gas/Heizung trotz der Streichung noch?

Bin bisher davon ausgegangen, dass das in dem „Pauschbetrag“ inklusive ist und soll jetzt nach 5 Monaten plötzlich doch selber zahlen.
Wer hat Recht?

Dazu muss man noch sagen, dass der Vermieter auch den Betrag für die Kaution in DM (!) reingeschrieben hat (Vertrag wurde aber in 2011 unterschrieben^^)

Danke vorab, Saskia

Hallo und guten Abend ,
alsooooo , dass die Kaution in DM ausgewiesen ist , muss ! geändert werden ! Ansonsten geht dir bei Auszug Geld verloren !!! Die Nebenkosten sind in der Regel vom Mieter im Vorraus zu bezahlen . Wenn bei einem Pauschalbetrag ( Nebenkosten )nicht ausdrücklich Strom , Wasser , Heizung angegeben sind , muss der VERMIETER darlegen , wie sich die Nebenkosten zusammensetzen .Ein Anruf beim örtlichen Energieversorger schafft schnell Klarheit .Es kann nicht sein , dass Energie geliefert wird , ohne dass der Abnehmer eine Info bezüglich monatlicher Abschlagszahlungen erhält . Ich hoffe , dass ich dir helfen konnte . Wünsch noch einen schönen Abend .

Hallo Claudia, danke für deine Antwort!
Ich dachte bis vor ein paar Wochen noch, dass das der Vermieter zahlen würde (das Gas, da= Heizung/Warmwasser), bis plötzlich die EnBW vor der Tür stand und ablesen wollte und dies dann auch getan hat. Da ich völlig irritiert war, hab ich natürlich was gesagt, was die dann zum Anlass nahmen, mir eine Rechnung und Anmeldeformulare zu schicken, obwohl ich auch gesagt habe, dass ich der Meinung sei, dass das in der Miete mit enthalten sei.

Kann gerne betreffende Seite des Mietvertrages mailen, das machts vielleicht leichter, was dazu zu sagen…

Mit dem Vermieter selber kann man nicht sprechen…das ist ein fast 80jähriger „böser, alter Mann“, der nur aufs Geld aus ist und nicht mit sich reden lässt-mit jungen Menschen schon gleich gar nicht…den trau ich mich schon gleich gar nicht, darauf anzusprechen, weder auf das mit der Kaution, noch auf sonstwas…

Falls ich mal die Seite des Mietvertrages schicken soll, bitte Mailadresse angeben… Danke, Saskia

Hallo Saskia,
Deine Frage kann ich nicht beantworten. Das ist mir zu heikel und eher etwas für den Mieterverein oder einen Fachanwalt. Der Vertrag ist offensichtlich in sich widersprüchlich. Für mich stellt sich der Sachverhaalt so dar:

  • Wenn die Pauschale die Heizkosten enthalten sollte, dann wäre das eine für Sie günstige Vereinbarung,
    -wenn die Heizkosten nicht enthalten sein sollten, dann ist die Regelung für Sie ungünstig (natürlich ist das auch von den örtlichen Gegebenheiten und der Wohnungsgröße abhängig).

Ich gehe davon aus, daß der Vermieter die „DM“ handschriftlich eingetragen hat, ansonsten wäre es ein Uraltvertrag. Ich denke aber, beide Seiten gingen bei Abschluß von Euro aus und Sie haben die Kaution auch in Euro gezahlt.
Mein Rat: sprechen Sie zunächst mit dem Vermieter und versuchen Sie, eine gütliche Einigung (neuer oder geänderter Mietvertrag) zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja, das „DM“ ist handschriftlich eingetragen. Gezahlt habe ich natürlich in Euro und da eh ich den Nachweis über die Kaution bringen muss, dachte ich, sei das nicht wichtig, ob da nun DM steht oder Euro, da mein „Nachweis“ ja in Euro ist.

An der Mieterverein habe ich auch schon gedacht, nur ärgere ich mich jetzt schon, wenn ich 78 Euro zahle, um dann womöglich zur Antwort zu bekommen, dass ich selber zahlen muss. Das wäre dann noch das i-Tüpfelchen…
Bisher dachte ich, ich zahle 360 Miete plus 100 Nebenkosten und da ist die Heizung mit drin. Und nun das… :frowning:

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Nebenkosten sind alle die Kosten, die der Vermieter umlegen darf. Zum Beispiel Müll, Fahrstuhl, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Wartungen an Anlagen usw. Üblicher Weise gibt es zu jeder Wohnung Zähler für Strom oder Gas, wo Ihr Verbrauch gemessen wird. Der Mieter meldet sich bei den Versorgern selbst als Kunde an und trägt die Kosten. Da Sie einen überarbeiteten Mietvertrag haben, ich Ihre Ausrüstung der Wohnung nicht kenne, kann ich Ihnen nicht sagen, welche Gesetzlichkeiten für Sie nun gelten. Nicht alle Änderungen in Mietverträgen sind rechtskräftig z.b. starre Fristen der Renovierung. Ich empfehle Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und können Sie zu Ihrem konkreten Fall beraten. Mit freundlichen Grüßen.

Guten Morgen Saskia , der vermieter ist nicht „Allmächtig“. Und du bist KEIN Bittsteller .Du kannst mir die betreffende Seite des Mietvertrages mailen ( [email protected]). Ich gebe dir aber schon mal jetzt den Tipp : geh zum , für deine Stadt , zuständigen Gericht , nimm alle Unterlagen ( Einkommensnachweis , Mietvertrag ect. )mit und lass dir einen Beratungschein ! für einen Rechtsanwalt ( Schwerpunkt Mietrecht )geben .So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite .
Noch was zum Schluss : alte Menschen waren nicht immer böse . Oft sind sie zu oft enttäuscht und hintergangen worden . Auch wenn es schwer fällt , geh doch mal zu ihm , besuch ihn und bring vielleicht ein paar Blümchen mit . Das entspannt die Athmosphäre .Du kannst ihm zeigen , dass nicht alle jungen Menschen böse , laut und unzuverlässig sind .
Bis bald …
Claudia

hallo saskia,
weiß nicht recht, wie ich das ganz zu verstehen habe. leider. was ist genau durchgestrichen? ist e) nicht durchgestrichen? 100 euro ohne heizöl bei einer kleinen wohnung wäre sehr viel, bei einer großen kommt der vermieter inkl. heizöl nicht aus mit den 100 euro.
viele grüße
maria

Guten Morgen,
ich rate Dir, Dich mit Deinem Problem an den örtlichen Mieterschutzverein zu wenden.
Gruß
chrissixyz

Hallo,
so wie du das schildert, bezahlst zu für die Nebenkosten 100,00 €.
Sind diese Kosten denn näher benannt? Bei mir ist es so, dass als Nebekosten Abgaben, Entwässerung, Versicherung etc. deklariert werden. Strom- und Gaskosten muss ich selbst tragen. Hast Du denn für Strom und Gas einen eigenen Zähler? Ich gehe davon aus,dass du die Kosten für Strom bzw. Gas selbst zahlen mußt. In der MIete sind diese Kosten eigentlich nur enthalten wenn man für die Wohnung keine eigenen Zähler hat oder bei einem Mehrfamilienhaus eine Gasetagenheizung eingebaut wurde. Spreche doch noch einmal mit deinem Vermieter.
Das mit der DM-Summe ist allerdings ein Hammer.
LG
Sabine Kruse

Vielen Dank, werde dies vermutlich machen müssen…

Hi Maria, es ist eine kleine 55qm Wohnung (Dachgeschoss).
„a)“ ist durchgestrichen, „e)“ nicht.
Wir haben keinen Fahrstuhl, keinen richtigen Hausmeister, „Kehrwoche“ (schwäbisch halt *g*) machen wir selber.
Denke eben auch, dass die 100 Flocken sonst sehr viel wären für ein bissl Müllentsorgung und Abwasser…

Ja, sieht wohl so aus, als müsste ich die 78 Euro dafür ans Bein binden…

Hallo Sabine,
die näheren Kosten sind nicht bekannt, ich habe keine Aufstellung oder sowas und (noch?) keine Nebenkostenabrechnung, weil ich erst seit Juni hier wohne.

Eigene Zähler habe ich, Strom hab ich auch angemeldet, dass ist ja immer so. Aber beim Gas ging ich von einer Pauschale aus,weil erstens dieser Absatz durchgestrichen ist, dann extra reingeschrieben „Pauschbetrag“ drin steht und weil ich keine Ahnung hab, wofür sonst die 100 Euro Nebenkosten sein sollten. Es sind nur 55qm, wir haben keinen richtigen Hausmeister, machen die Kehrwoche selber, Fahrstuhl gibt es nicht, keinen Garten, keine/n Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss etc. Ich koche nicht mit dem Gas, sondern heize nur damit.
Würde dir auch gerne die Seite mal per Mail schicken, vielleicht glaubst du mir deine Adresse per Nachricht?
Danke für deine Antwort!!!

Hallo,
ich bin schon sehr lange Mitglied im Mieterschutzverein, es lohnt sich und Du hast gleichzeitig Rechtsschutz.
Gruß
chrissixyz

Ja, sieht wohl so aus, als müsste ich die 78 Euro dafür ans
Bein binden…

Ich hab ja sogar Rechtsschutz, nur leider keine Ahnung, wie hoch die Selbstbeteiligung ist…ich wühl mal in meinen Unterlagen…

Hallo Zettin,
soweit ich weiss, sind Heizkosten nicht im Nebenkosten -Pausch-Betrag enthalten uund müssen vom Mieter direkt beim Versorger entrichtet werden. Am Besten ist, sie setzen sch mit dem für sie zuständigen Versorger in Verbindung. Sokönnen sie sicher sein, dass sie nicht irgendwann im Kalten sitzen.

LG
Maria

Hallo Maria, es gibt aber keine Auslagen, die Nebenkosten in Höhe von 100 Euro rechtfertigen würden. So wie es aussieht, glaube ich auch nicht, dass ich vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten werde. Der kann aber nicht 100 Euro einstreichen, ohne zu erklären, was er damit macht und dann noch zusätzlich mich die Heizkosten bezahlen lassen.
Verglichen mit meiner alten Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung, komme ich auf ca. 1000 Euro Nebenkosten/Jahr, da vieles bei dieser Wohnung wegfällt, was bei der alten berechnet werden konnte. Da habe ich 1450 Euro im Jahr gezahlt INKL. Heizkosten!

Irgendwas stimmt da vorne und hinten nicht, ich werde wohl zum Mieterschutz gehen müssen…

Hallo Saskia,

ich verstehe den Inhalt des Mietvertrages so: Sie zahlen jeden Monat 100,00 Euro, damit sind Kosten wie Brauchwasser, Kanalgebühren, Versicherungen, Grundbesitzabgaben getilgt. Strom zahlen Sie eh von sich aus, Sie haben ja sicher einen eigenen Stromzähler. Die Frage ist, wie es mit Ihren Heizkosten geregelt ist. Wenn Sie eine eigene Heizung für Ihre Wohnung haben - also z.B. einen eigenen Gastank nur für ihre Wohnung oder einen eigenen Öltank nur für Sie - dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass das Heizmittel gezahlt wird.

Alles Gute!

Micha

Hi Saskia
Wasser wird durch eine Rohrleitung ins Haus geliefert. Immer der Vermieter bekommt die Rechnung und splittet dann die Gesamtwassermenge auf Grund von Verbrauchsmessern an die Mieter auf. Beim Gas kann das genauso sein, wenn eine Gaszentralheizung existiert. Sollte dies aber nicht der Fall sein dann handelt es sich um eine Etagenheizung. Das heist konkret das du einen Gaszähler hast und der zählt immer die Gasmenge die du gerade zum eizen entnimmst. Steht was bei dir im Mietvertrag von „Warmmiete“ Der Hinweis auf §2 BetrKV zeigt das deinem Vermeiter zumindest die Betriebskostenverordnung bekannt ist. Die kannst du dir auch herunterladen und durchlesen, denn die ist rechtlich bindent. Es schadet nicht wenn du diese dir auch zu gemühte führst.

gruß Peter