Mietrecht - WG Vermietung soll geändert werden

Hallo
folgendes Problem. In der WG wohnen 4 Personen alle sind Hauptmieter im Mietvertrag.
Eine Person ist jetzt ausgezogen und ein neuer Mieter gefunden. Der Vermieter will jetzt den neuen Mieter nicht mehr als Hauptmieter in den Mietvertrag aufnehmen, nur noch als Untermieter.
Kann der Vermieter die Art der WG-Vermietung gegen den Willen der anderen WG Bewohnern ändern? Sie wollen den neuen WG Bewohner wieder als Hauptmieter in dem Mietvertrag haben, was der Vermieter ablehnt.
Vielen Dank!

Hallo,

ja

hth

ja

watt? der vermieter kann einfach mal so die mietverträge der anderen hauptmieter ändern? oder habe ich jetzt was falsch verstanden?

imho kann der vermieter den teil der wohnung leer stehen lassen, muss dann aber auf diesen teil von miete und nebenkosten verzichten. er hat aber das recht, einen mietvertrag mit wem auch immer abzuschließen oder eben auch nicht, wie es ihm gefällt. auch gegen den willen der anderen mieter.

Ich verstehe das Ganze so, dass es nur einen Mietvertrag gibt, den alle 4 Wg-Bewohner unterschrieben haben. Will jetzt einer da raus, muss doch sowieso ein neuer geschlossen werden. Da kann der Vermieter selbstverständlich bestimen mit wem.

Gruß

TET

Ich verstehe das Ganze so, dass es nur einen Mietvertrag gibt,
den alle 4 Wg-Bewohner unterschrieben haben. Will jetzt einer
da raus, muss doch sowieso ein neuer geschlossen werden. Da
kann der Vermieter selbstverständlich bestimen mit wem.

tja - beim zweiten lesen: das kann auch so sein wie du das sagst.

also: der fragesteller soll mal rauslassen, was er meint.

nö, der muss den nicht ändern. aber ein hauptmieter ist ausgezogen.

wenn dieser aus der mietverpflichtung raus will, muss ein neuer vertrag her und mit dem müssen halt beide seiten einverstanden sein.

wenn der vermieten den neuen nicht hals hauptmieter will, dann isses halt so.