Moin,
siehe untenstehenden Artikel, aus jenem Anlaß präventiv die Frage:
Wie lange darf Besuch bei mir sein, ohne daß ich Streß mit meiner Vermieterin bekomme (und das von ihrer Seite aus zu Recht)?
Wie lange müssen Unterbrechungen sein, bis sie „wiederkommen darf“ (der Besuch
)?
Gibt es auch darüber irgendwelche Urteile o.ä?
Dank & Gruß,
-doc.
Hallo,
üblicherweise geht man davon aus, dass ein Besuch nicht länger als drei Monate als Besucher zu sehen ist. Wird hierbei lt. Mietvertrag der Wasserverbrauch nach Personentagen abgerechnet gilt in diesem Ausnahmefall, dass Besucher bis zu drei Monaten auch als Verbraucher berechnet werden dürfen.
siehe untenstehenden Artikel, aus jenem Anlaß präventiv die
Frage:
Wie lange darf Besuch bei mir sein, ohne daß ich Streß mit
meiner Vermieterin bekomme (und das von ihrer Seite aus zu
Recht)?
Wie lange müssen Unterbrechungen sein, bis sie „wiederkommen
darf“ (der Besuch
)?
Gibt es auch darüber irgendwelche Urteile o.ä?
Also; diese Begründung, dass die Besucherin „wiederkommen darf“ und wie lange es geht, wird eindeutig so auszulegen sein, dass diese Besucherin bei Dir wohnt, bei Dir nicht angemeldet ist. Mit dieser Variation kommst Du wohl kaum durch.
Gruss Günter
Zusatz: Im Archiv hab ich erfolglos gesucht…
…obwohl ich mich erinnere, daß das hier schonmal Thema war.
Hallo,
üblicherweise geht man davon aus, dass ein Besuch nicht länger
als drei Monate als Besucher zu sehen ist. Wird hierbei lt.
Mietvertrag der Wasserverbrauch nach Personentagen abgerechnet
gilt in diesem Ausnahmefall, dass Besucher bis zu drei Monaten
auch als Verbraucher berechnet werden dürfen.
Drei Monate! Das beruhigt mich gerade enorm… Mit den Wasserkosten komm ich im Zweifelsfall klar.
siehe untenstehenden Artikel, aus jenem Anlaß präventiv die
Frage:
Wie lange darf Besuch bei mir sein, ohne daß ich Streß mit
meiner Vermieterin bekomme (und das von ihrer Seite aus zu
Recht)?
Wie lange müssen Unterbrechungen sein, bis sie „wiederkommen
darf“ (der Besuch
)?
Gibt es auch darüber irgendwelche Urteile o.ä?
Also; diese Begründung, dass die Besucherin „wiederkommen
darf“ und wie lange es geht, wird eindeutig so auszulegen
sein, dass diese Besucherin bei Dir wohnt, bei Dir nicht
angemeldet ist. Mit dieser Variation kommst Du wohl kaum
durch.
Das war auch eher für den Fall gefragt, daß es nur ein paar Tage bis wenige Wochen sind, die Besuch als „Besuch“ gilt. Bei drei Monaten ist das nicht mehr Thema.
Auch hier vielen Dank für die prompte und fachkundige Antwort.
Gruß,
-doc.