MIETRECHT wie lange wohnen ohne extra Kosten

Hi Leute,

kurze Erklärung nach monatigen Zoff mit meiner Mutter hab ich beschloßen auzuziehen. Ich habe auch eine Wohnung mit meiner Freundin gefunden (in dem gleichen Haus in dem sie jetzt mit ihrer Mutter lebt). Ich ziehe am 1.12.2010 mit ihr ein. Allerdings spitzt sich das mit meiner Mutter immer weiter zu und es ist keine Basis mehr vorhanden (leider) für die restlichen 2 Monate. Die Mutter meiner freundin hat darauf gesagt ich könnte die restlichen 2 Monate dort wohnen. SO wie ist das genau der Vermieter sagte nach einem Monat würden aber die Nebenkosten steigern wenn ich dort wohne, allerdings habe ich mal im Fernsehen gehört das erst nach 6 Monaten eine Nebenkostensteigerung gerechtfertigt ist. Wie verhält es sich? Danke für hoffentlich schnelle Antworten.

Jamal

Hallo Jamal,

grundsätzlich ist meines Wissens nach der Vermieter berechtigt, die Vorauszahlung für die Nebenkosten zu erhöhen. Die nebenkosten setzen sich beispielsweise aus Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, in manchen Fällen auch Treppenhausreinigung oder Winterdienst zusammen, also Dinge, die sich auch ohne Einflussnahme des Vermieters erhöhen. Steigen jetzt zum Beispiel die Kosten für die Straßenreinigung, legt der Vermieter das auf die Mietparteien um.
Am Ende des Jahres ist der Vermieter verpflichtet, eine Abrechnung über diese Kosten vorzulegen, was zu viel bezahlt wurde muss dann zurück bezahlt werden. Allerdings muss das, was zu viel bezahlt wurde auch nachgezahlt werden.
Aus eigener Erfahrung gebe ich dir den Rat, lieber etwas höhere Abschläge zu zahlen und sich nacher eventuell über eine Rückzahlung zu freuen als nachzahlen zu müssen.

Die Nebenkosten kann er in dem Fall erhöhen, solang es sich um Kosten, wie beispielsweise Wasser handelt, die durch den Zuzug einer Person beeinflusst werden.

Hallo Jamal,
normalerwiese erfolgt die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung, wenn die Abrechnung der letzten Betriebskostenabrechnung sehr über der Vorauszahlung lag.
Die Summe der Vorauszahlung ist normalerweise im Mietvertrag geregelt.
Wie die genauen Festlegungen im Gesetz sind, ob der Vermieter einfach zw.durch, weil statt 2 nun 3 Personen im Haushalt leben, die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen darf, weiß ich nicht.
Vermutlich wird der Wasserbrauch steigen und mit dem Warmwasserverbrauch auch die anteiligen Heizkosten.

Wenn dann ist es eine Vorsichtsmaßnahme der Vermieters, damit die Nachzahlung für den Mieter nicht so hoch ausfällt.

Aber genau weiß ich es nicht.

Viele grüe pigion
vc

Hi Jamal,
da muss ich leider passen. Aber ich weiß, dass es im Regelfall so ist, dass man nach 6 Monaten dem Vermieter einen „Untermieter“ melden muss. Dass durch Dein Bleiben natürlich ihre Nebenkosten steigen werden (Duschen, Baden, Strom, etc.) ist klar. Aber ich bin der Meinung, dass der Vermieter das nicht pauschal auf die Nebenkosten draufschlagen darf, weil´s ja nur ein kurzer zeitlich begrenzter Zeitraum ist. Die Mum Deiner Freundin wird´s eh bei ihrer Nebenkostenabrechnung nächstes Jahr feststellen. Aber wie gesagt, wie die rechtliche Lage aussieht, bin ich überfragt. Sorry.
Gruß & viel Glück Sabine

Hallo,
ich kann dir da auch nicht wirklich weiterhelfen.Ich würde behaupten,dass er eine Nebenkostenanpassung nur durch eine Abrechnung rechtfertigen kann -diese wird üblicherweise einmal jährlich durchgeführt.