Ich habe eine Wohnung fristgerecht zum 31.12 gekündigt. Nun hatte der Vermieter einen neuen Mieter und erklärte mir, dass dieser zum 01.11 einziehen möchte. Ich habe darauf die Wohnung geräumt und bin ausgezogen. Die Schlüsselübergabe sollte am Sonntag oder Montag stattfinden. Heute teilte mir der Vermieter mit, dass er den neuen Mieter doch nicht möchte.
A) fühle ich mich total veräppelt, denn ich hätte die Wohnung durchaus noch bis Dezember genutzt.
B) stellt sich jetzt für mich die Frage, ob ich weiterhin miete zahlen muss, denn ich habe keinen Nachmieter gesucht. Mein Vermieter hat mich schließlich gebeten die Wohnung zu räumen.
Wenn das Ganze nicht schriftlich festgehalten wurde, wird es mit der Beweislage schwierig werden. Sie sollten Ihren Vermieter auf seine Worte festnageln und vereinbarungsgemäß die Schlüssel am Sonntag oder Montag bei der Wohnungsübergabe abgeben.
Es kann ja nicht Ihr Problem sein, wenn Ihrem Vermieter der Nachmieter auf einmal nicht mehr gefällt.
Da, wie ich annehme, Wort gegen Wort stehen wird, ist es schwierig abzuschätzen, wie Sie sich verhalten sollten. Sollte es aber Zeugen geben, die die Aufforderung zur frühzeitigen Räumung der Wohnung gehört haben, dann sähe die Sache für Sie besser aus.
Hallo Heike,
habt ihr das alles schriftlich geregelt? Dann würde ich darauf beharren, dass Du auf seinen Wunsch hin ausgezogen bist etc., aber wie das rechtlich aussieht, kann ich leider gar nicht beurteilen.
Da würde ich mal bei einem Mieterverein anfragen.
Zum einen würde ich dem Vermieter keine Absicht unterstellen wollen. Vielleicht ist der geplante Nachmieter abgesprungen.
Zur Sache gehe ich davon aus, dass der Vermieter das Risiko für den mietfreien Monat trägt. Ich musste einmal als Vermieter auch auf einen Monat Miete verzichten, obwohl der Nachmieter vom Mieter vorgeschlagen wurde.
Dies gilt insbesondere, wenn der Räumungswunsch schriftlich geäußert wurde.
Hat Ihnen ihr Vermieter irgendwas schriftlich zukommen lassen, das der Nachmieter schon am 1.11 einziehen will?
Wenn ja,würde ich damit schnellstmöglich zum Anwalt gehen.Mit viel Glück gilt dieses Schriftstück dann als Grund dafür,das Sie früher rauskönnen und keine Miete mehr zahlen müssen.
Wenn das nicht schriftlich von beiden Seiten unterschrieben wurde, haben Sie wenig Chancen. Denn der Vermieter hätte Sie nicht zwingen können vor der gesetzlichen Frist die Wohnung zu räumen. Der Vermieter darf grundsätzlich mit einem driftigen Grund drei Nachmieter ablehnen. Dann aber keinen mehr, egal wie der Neue Mieter aussieht. Wenn Sie die frühere Übergabe im Gegenseitigen Einvernehmen (also Beide Unterschriften von Ihnen und dem Vermieter) dann können Sie sich wehren. Ansonsten leider nicht.
Ich hoffe für Sie in der Zukunft, dass sie solche Absprachen immer mit beider Unterschriften besiegeln , dann sind sie immer aus dem Schneider.
ein schönes Wochenende
Vielen Dank, für die ganzen Antworten. Es handelte sich (wie eigentlich in so eienm Fall üblich), um eine mündliche Absprache. Das schriftliche sollte eben Sonntag/Montag erfolgen.
Ich werde jetzt erst mal mit dem Vermieter sprechen und versuchen eine Einigung zu erwirken.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende!!
hast Du mit dem Vermieter wenigstens mündlich das weitere Vorgehen besprochen, also daß Du nun ab 1.11. keine Miete mehr zahlen wirst und das Mietverhältnis vorzeitig in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird? Mindestens darüber solltet ihr gesprochen haben, denn auch mündlich ist das bindend. Allerdings vermute ich, daß Du keine Zeugen dafür hast, oder? Denn wenn Du nichts schriftliches und keine Zeugen hast, wird es schwierig, zu beweisen, daß ihr so etwas vereinbart habt. Der Vermieter wird wahrscheinlich Deine Kaution einfach einbehalten und Du wirst dagegen klagen müssen. Hast Du allerdings keine Kaution gezahlt, muß er auf Zahlung Deiner Miete klagen und ob er das wirklich macht? Es hängt eben tatsächlich alles davon ab, wie viel Streß Du Dir antun möchtest und ob Du Zeugen für die Aussage bzw. das Gespräch mit dem Vermieter hast. Viele Grüße Nine