könnt ihr mir helfen habe einen mitvertrag unterschrieben (bin noch in den 14tagen, steht aber nichts von wiederrufsrecht im vertrag)
und habe erst jetzt die wohnung besichtigt nach meiner berechnung der m² stimmt die angegebene m²nicht mit denen im vertrag überein,die wohnung hat eine einbauküche die meiner meinung nach verkeimt ist ,ich bin alleinerzihend und möchte das meiner tochter nicht zumuten,könnt ihr mir bitte schnell helfen???
Hallo Saly,
hat die Wohnung Dachschräge ? Oder ein Balkon ?
Je nach Schlüssel, wird die Fläche unterhalb 1m
garnicht, unter 2m zu 50% gerechnet. Und der Balkon ebenfalls mit 50%.
Melde schriftlich deine Bedenken an den Vermieter und fordere Nachbesserung. Gerade eine unsaubere, verkeimte Küche braucht wohl Keiner annehmen.
Ansonsten: Wohnung IMMER erst ansehen !! Das spart viel Ärger. Dem Vermieter übrigens auch !
hallo danke nochmal für die antwort,
die wohnung hat dachschregen ich habe aber den boden ausgemessen ohne dachschregen und komme nicht auf die m² und es giebt nur einen balkong und der wirt von allen mietern gleiermasen genutzt,
konnte mir die wohnung nicht vorher ansehen da ich 550km weit wech wohne und wegen arbeit dringen schnell eine wohnung brauchte ,
Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grund-sätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktritts-recht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.
Vielleicht kannst du die Miete wegen den Mängeln mindern.