hallo,ich habe eine Frage ,bei unds zieht ein neuer Mieter ein .Er hat nun einen 6 Meter Container bestellt der erst einmal ohne zu fragen unsere Garage von Freitag bis Montag abend blokieren sollte.Das ist nun erledigt ,er darf es nicht. Nun hat er uns aber schon wissen lassen das er Freitag bis in die nacht die Wohnung entrüpelt und das ganze Wochende über .Da in der Wohnung Altbau und richtig runtergewohnt viel gemacht werden muss ,kam dann die Aussage wird laut mache alles nach Feierabend.Er hat sich weder vorgestellt noch überhaupt versucht mit uns zu reden.Was darf er und wie darf er Lärm machen.
Vielen dank für die Antwort
Er darf das und zwar bis zu 142.
Ist doch nett!
Und woher wisst ihr das dann?
Hi,
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gibts ne Hausordnung?
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Wenn es keine Hausordnung gibt, der Vermieter der gleiche ist, könnte im Mietvertrag das gleiche drin stehen,
was beim neuen Mieter auch drin steht oder es wird im Mietvertrag auf 1) verwiesen. Stichwort: Ruhezeiten.
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/ruhezeiten-im-mietrecht/
lg,
vordprefect
Hallo!
Es gibt laut Hausordnung Ruhezeiten, etwa sehr oft 13-15 h Mittagsruhe und dann nach 20 h bis 7 h morgens.
Ab 22 h ist sogar die gesetzliche Ruhezeit (Zimmerlautstärke) einzuhalten.
Da kann man dann zwar noch Wände streichen, aber natürlich nicht mehr hämmern oder bohren oder laut Möbel umherschieben oder durchs Treppenhaus tragen. !
Und es ist bei zeitlich kurzen Maßnahmen wie Umzug oder Renovierung zulässig auch in der Mittagsruhe unumgängliche Arbeiten durchzuführen.
Es soll in der Zeit vermeidbarer oder aufschiebbarer Lärm vermieden werden. Aber im Grund muss man es hinnehmen, wenn es eben kurz ist.
Und Wochenende ? Samstag ist Werktag und genau wie Mo oder Mi zu betrachten.
Sonntag ist immer durchgehend Ruhe !
MfG
duck313