Mietrecht Wohnungsbesichtigung

Guten Abend,
kann mir jemand helfen ? Hier eine kurze Darstellung:
Habe seit 6 Jahren in einer Eigentumswohnung eine Mieterin, die bis vor 2 Jahren betreut wurde, dieses wurde aufgehoben. Sie putzt nicht, leert Ihren Briefkasten nicht, öffnet niemanden, Mitteilungen legen wir vor die Wohnungstür, werden ignoriert, bezahlt wird von der Arge.
So weit, so gut.  Ich habe einen Käufer für meine 3 Wohnungen (Kapitalanleger), der natürlich auch diese Wohnung sehen möchte. Meine Briefe und Bitten stapeln sich vor der Korridortür, sie läßt uns nicht rein.
Ist diese Frau nun wirklich in der Lage, mir den Verkauf der Wohnungen zu  „vermasseln“.
Ich habe wieder einen Termin für nächste Woche vorgeschlagen (schriftlich vor Tür) und werden an diesem Tag mit dem Käufer und dem Schlüsseldienst dort sein. Öfnnet  sie wieder nicht, lasse ich die Tür öffnen.
Es ist dann wohl eine Straftat, was kann mir da passieren ??
Für eine guten Tipp wäre ich sehr dankbar.

Hallo,
ich würde mir das gut überlegen diese Tür öffnen zu lassen, wenn kein Gerichtsbeschluss/Gerichtsvollzieher zugegen ist. 
Im besten Fall ist dies Hausfriedensbruch - man könnte dies auch als versuchten Einbruch werten und die Frau dürfte auch im Rahmen der Gefahrenabwehr sich tätlich zur Wehr setzen, wenn jemand illegal ihre Wohnungstür öffnet.Sie würde sich also beispielsweise auch im Recht befinden, wenn sie dann zum Messer greift und einen anpickert.
Solange keine Gefahr im Verzug ist, muss man halt den langen Weg beschreiten.
Die Frau kann man selber nicht zur Zusammenarbeit zwingen
Alles weitere regelt man über den Anwalt und über das Gericht - wie ganz normale Menschen dies halt so handhaben. Der Klageweg ist die einzige legale Möglichkeit in diese Wohnung zu kommen, wenn die Mi8eterin nicht kooperiert.
Was einem passieren kann = google § 123 StGB Hausfriedensbruch

Selbst können und dürfen Sie nichts weiter machen als den Weg zum Anwalt einschlagen. Der wird wissen, wie Sie Ihr verbrieftes Besichtigungsrecht durchsetzen können.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=127

Hallo eledonata,

wann hat jemand die Dame zum letzen mal gesehen?

liegen Ihre Schreiben unberührt vor der Wohnung?

Vielleicht kann die Dame aufgrund geistiger oder körperlicher Beschwerden die Türe nicht öffnen und ist hilflos in der Wohnung?

Könnte das sein?

Gruß

BHS-Huber

Moin, Vermietern antworte ich nicht, wenden sie sich an einen RA.

Gruß connection

Danke für die Antworten und nein, sie kann die Tür öffnen und liegt auch nicht in der Wohnung, die Mitbewohner hören die Spülung. in den 6 Jahren wurde 2 x von der Polizeit/Feuerwehr die Tür geöffnet, da vermutet wurde, es wäre etwas passiert. Jetzt kümmert sich natürlich niemand mehr darum, um keinen Ärger zu bekommen, die Frau(48Jahre) ist einfach nur krank und meidet die Aussenwelt. Weder Eltern noch sonst jemanden läßt sie rein. Ich will gar nicht darn denkenn wie es dort aussieht, da sie seit 2 Jahren nicht mehr betreut wird.
Ich bin finanziell so auf den Verkauf der Wohnungen angewiesen, habe jetzt endlich einen Käufer gefunden, der natürlich kurzfristig auch diese WG sehen möchte. Der Weg bis zum Öffnen durch Gerichtsvollzieher ist zu lang.
Die Notarverträge sind vorbereitet, alles sollte schnell über die Bühne gehen, meine Mieterin schafft es, mir die Zukunft zu verbauen und eine evtl spätere Zwangsvollstreckung
herbeizuführen.

Moin, Vermietern antworte ich nicht, wenden sie sich an einen
RA.

Wie hilfreich! Dann schreib doch einfach gar nichts.

Hallo
das in diesem Fall bestehende Zutrittsrecht des Vermieters, kann der Vermieter nur gerichtlich durchsetzen > per einstweiliger Verfügung.

Da alleine hierdurch zwangsläufig zusätzliche Kosten entstehen, die von der sich weigernden Mieterin zu ersetzen sind, empfiehlt sich ordnungsgemäßes Vorgehen > d.h. über einen Rechtsanwalt, um nur ja keine Vorschriften zu verletzen und dadurch womöglich auf den Kosten sitzenzubleiben.

hier mal 2 Links - der Infos des Mieterbundes sind zwar für viele Mieter glaubwürdiger als vom Vermieterbund, leider verschweigt der Mieterbund die Folgen der unberechtigten Zutrittsverweigerung:
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…
http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a4…

Gruß Rudi

bezahlt wird von der Arge.

Da alleine hierdurch zwangsläufig zusätzliche Kosten
entstehen, die von der sich weigernden Mieterin zu ersetzen
sind, empfiehlt sich ordnungsgemäßes Vorgehen > d.h. über
einen Rechtsanwalt, um nur ja keine Vorschriften zu verletzen
und dadurch womöglich auf den Kosten sitzenzubleiben.

Du kennst den Spruch vom nakten Mann (hier wohl besser Frau) und seiner Tasche? Er wird so oder so auf den Räumungskosten sitzen bleiben…

Trotzdem ist der Gang zum Anwalt der einzig richtige, einfach die Wohnung zu öffnen (lassen), führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu unangenehmer Bekannschaft mit Staatsanwalt und Richter.

Gruß Stefan

Huhu,

bei dieser Einstellung sollte man doch negativsternchen einführen.

Sie können nur offiziell über den Rechtsweg,Gesundheitsamt etc.gehen.Ein Öffnen der Türe ohne Beschluss ist eine Straftat(Hausfriedensbruch)