Liebe/-r Experte/-in,
es geht um eine 75qm Mietwohnung in einer Genossenschaft.
Wer kennt sich mit Anteilen aus?
sind 2 Personen in dieser kleinen Wohnung und sollen jeweils 1 Anteil in Höhe von 250,- bezahlen. Außerdem sollen wir uns verpflichten zusätzliche Anteile von 750,- zu erwerben.
Muß ich das einsehen?
Gibt es dafür ein Gesetz? Was haben wir für Vorteile?
Unsere Nebenkostenabrechnung zwingt uns zur Nachzahlung, weil darin alle Häuser incl. 2-jährigen Leerstandes abgerechnet und
umgelegt worden sind. Unser Fußbodenbelag ist über 10 Jahre alt, wenn wir einen neuen wünschen, sollen wir den bezahlen. Also wohl kein großer Vorteil?
Bin gespannt auf eine Antwort. und danke bereits jetzt dafür
Gruß
hallo fliegenpilz,
leider kann ich dir dazu keine auskunft geben. ich hoffe, du hast mehr glück bei den anderen experten.
viele Grüße
Liebe/-r Experte/-in,
es geht um eine 75qm Mietwohnung in einer Genossenschaft.
Wer kennt sich mit Anteilen aus?
Leider kenne ich mich mit Wohnungsgenossenschaften nicht aus.
Entscheidend dürften aber die internen Regelungen der Wohnungsgenossenschaft sein, die im Falle eines Beitritts auch für Sie verbindlich wären.
Gruß
Sebastian
Hallo
leider könne ich mich im Genossenschaftsrecht nicht aus.
Viele Grüße
R. Bässler
Guten Morgen,
ich kenne mich mit Genossenschaftswohnungen und deren Vermietung nicht aus. Soweit ich informiert bin, muss der Vermieter einen Boden, der von ihm vor Einzug verlegt wurde, bei Auszug erneuern, wenn eine normale Abnutzung vorliegt. Ich weiß aber nicht, wie die Rechtslage aussieht, wenn das Mietverhältnis weiter besteht. Ich würde mich evtl. mit anderen Mieter unterhalten. Vielleicht haben diese gleiche Probleme und haben sich schon Rechtsauskunft geholt. Auf jeden Fall viel Erfolg.
Grüße
Hallo,
wie sich die Anteile zusammen setzen, kann man bei der Verwaltung oder Genossenschaft einsehen.
Die Verpflichtung ob man weitere Genossenschaftsanteile zukaufen muß, steht im Vertrag oder ist auch bei der Verwaltung oder der Genossenschaft einzusehen.
Der Leerstand ist in der Gesamtabrechnung enthalten, jedoch sicher nicht in Ihrer Abrechnung umgelegt. Das müssen Sie prüfen.
Wenn es eine Mietwohnung ist, ist die Genossenschaft oder der die Anteile hält, diesen auszutauschen.
Grüße
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