der Vermieter schiebt nur eine Ausrede vor, es gibt hier keine Richtlinie. Allerdings kann er die Hundehaltung verbieten, ihm fehlt wahrscheinlich nur der Mut für eine klare Aussage.
NEIN, es gibt kein Gesetz und die von Ihnen angegebene Wohnfläche reicht total für diesen Hund aus. Man erwartet eine artgerechte Hundehaltung, was im Klartext heißt-möglichst einen separaten Raum für das Tier. Als Vermieter kann er Ihnen das nicht untersagen bei der Wohnungsgröße-nur max. der Tierschutzbund. Erkundigen Sie sich ggf. dort noch mit.
Ebenfalls noch ein paar nette Osterstunden wünscht Maximilian123
NEIN
Jeder entscheidet was mit seinem Eigentum passiert bzw. wer es zu welchen Bedingungen nutzt. Zeitweilige Nutzer (Mieter und Pächter) fremden Eigentumes nutzen deshalb die Vertragsfreiheit Deutschlands und legen fest was zu welchen Bedingungen möglich ist.
nein, so eine direkte Richtlinie gibt es wohl nicht. Das Tierschutzgesetz limitiert auch die Wohnfläche nicht, sondern verlangt eben artgerechte Haltung, was aber bei einer 65 m² Wohnung wohl möglich ist. Wenn der Vermieter es gestattet, ist alles o.k.Falls noch andere Mieter im Haus wohnen, dürfen diese sich nicht unangemessen belästigt fühlen (Lärm, Sauberkeit usw.)
Da solltest Du Tierschutzvereine fragen wie groß die Wohnung sein sollte. Nach Mietrecht kann es der Vermieter erlauben oder nicht, ganz nach seinem Ermessen.