Mietrecht - Wohnungsgröße Hundehaltung

Liebe Mitglieder,

gibt es eine Richtlinie oder ein Gesetz zur Wohnungsgröße bei Hundehaltung ?

Mein Vermieter will mir die Hundehaltung erlauben, ist aber der Ansicht, dass meine Altbau-Wohnung (65 qm) zu klein wäre für einen 30 cm hohen Hund.

Vielen Dank im voraus und Frohe Ostern:smile:

Hallo,

der Vermieter schiebt nur eine Ausrede vor, es gibt hier keine Richtlinie. Allerdings kann er die Hundehaltung verbieten, ihm fehlt wahrscheinlich nur der Mut für eine klare Aussage.

Noch einen schönen Ostermontag
Volker Weiser

Hallo,

NEIN, es gibt kein Gesetz und die von Ihnen angegebene Wohnfläche reicht total für diesen Hund aus. Man erwartet eine artgerechte Hundehaltung, was im Klartext heißt-möglichst einen separaten Raum für das Tier. Als Vermieter kann er Ihnen das nicht untersagen bei der Wohnungsgröße-nur max. der Tierschutzbund. Erkundigen Sie sich ggf. dort noch mit.
Ebenfalls noch ein paar nette Osterstunden wünscht Maximilian123

NEIN
Jeder entscheidet was mit seinem Eigentum passiert bzw. wer es zu welchen Bedingungen nutzt. Zeitweilige Nutzer (Mieter und Pächter) fremden Eigentumes nutzen deshalb die Vertragsfreiheit Deutschlands und legen fest was zu welchen Bedingungen möglich ist.

Hallo,

nein, so eine direkte Richtlinie gibt es wohl nicht. Das Tierschutzgesetz limitiert auch die Wohnfläche nicht, sondern verlangt eben artgerechte Haltung, was aber bei einer 65 m² Wohnung wohl möglich ist. Wenn der Vermieter es gestattet, ist alles o.k.Falls noch andere Mieter im Haus wohnen, dürfen diese sich nicht unangemessen belästigt fühlen (Lärm, Sauberkeit usw.)

Gruß Heihei

Da solltest Du Tierschutzvereine fragen wie groß die Wohnung sein sollte. Nach Mietrecht kann es der Vermieter erlauben oder nicht, ganz nach seinem Ermessen.

Gruß connection