Wie oft muss ich als Mieter einer von mir selbst gekündigten Wohnung(3 Monate Kündigungsfrist) in dieser Zeit den Besuch von Wohnungsinteressenten als mögliche Nachmieter dulden -Wenn ich Pech habe, kommt jede Woche einer und ich muss mich zeitlich dann immer danach richten, oder??
Danke für Antworten.
Hallo, es gibt keine genaue Vorschrift.
Gut ist es beiden Seiten zu helfen. 1- 2 mal in der Woche zu abgestimmten Zeiten. Der Vermieter will vermieten, Sie wollen die Besuche schnell hinter sich bringen.
Hallo,
es kann sogar täglich sein. Die Kündigungsfrist ist deshalb notwendig, um dem Vermieter ohne Unterbrechnung die Wohnung neu zu vermieten.
Die Besictigungstermine sollten abgestimmt sein und möglichst nicht an Sonn- und Feiertagen und zu Nachtzeiten stattfinden.
Sollten Sie Besichtigungsterminen nicht zustimmen, kann der Vermieter Sie in Regress nehmen, falls er deshab nicht vermietet bekommt.
MfG
Kley
Hallo …
die Wohnungsbesichtigungen sollten „angemessen“ sein, d.h. nach IHREN Terminen und 2 Tage im voraus. Es ist angemessen wenn höchstens 2 x pro Woche Besichtigungen stattfinden, und dann möglichst mehrere Interessenten an einem Termin mit einem Abstand von 15 Minuten. Keine sog. Sammeltermine machen wg. der Übersichtlichkeit !! Das können Sie von einem Vermieter oder Makler durchaus verlangen.
Ich jedenfalls praktiziere dies ohne Probleme mit den Vermieter!
Grüße
Hallo Herr Blumenkamp,
ich habe nicht in Ihren Mietvertrag geschaut, wenn hier nichts vereinbart ist, so gilt die Regelung, dass der Vermieter mit neuen Interessenten in die Wohnung darf. Darf, muss jedoch vereinbart und abgesprochen sein. Sie müssen nicht das Wochenende oder spät Abends dulden. Etwas Zugehen auf beiden Seiten, hift die letzte Zeit auch noch zu überstehen.
Gruß tummle
Dazu kann ich Ihnen leider keine hilfreiche Antwort geben. Mir ist nicht bekannt, dass es dazu eine Regelung gibt. Da der Vermieter verpflichtet ist ( auch gegenüber dem Finanzamt ) die Whg. schnellstmöglich wieder zu vermieten.
Mit freundlichen grüßen
Kinematze
Hallo Herr Heinz Blumenkamp,
Sie müssen Besuch in einem zumutbaren Rahmen erdulden und ermöglichen. Das heißt nicht, dass Sie immer zur Verfügung stehen müssen. Es muß wie gesagt zumutbar sein. Der Vermieter sollte Interessenten möglichst an einem Tag in der Woche oder anderem Rhytmus zusammengefasst bei Ihnen erscheinen lassen - ggf. zeitlich gestaffelt an einem Tag. Sie sollten die Ihnen möglichen Besuchszeiten mit dem Vermieter absprechen. Jedenfalls ist eine Besichtigung zu jeder Zeit nicht zumutbar.
Gruß Littleservice