Mietrecht Wohnungsneuvermietung

Also folgendes:

am 1.2.10 wurde die Wohnung mit der Interessentin besichtigt (ich bin Maklerin) danach am 6.2.10 erhielte sie von mir schriftl. die Zusage der Wohnung. Ich wollte den Mietvertrag am 9.2.10 abschliessen. Sie sagte am 9.2 um 12.00 den Termin ab wegen Krankheit. Neuer Termin 12.02.10.Auch diesen Termin nahm sie nicht wahr und erschien einfach Tage später am 23.2.im Büro mit tausend ausreden. Wir haben den Mietvertrag abgeschlossen zum 1.4.10. Sie erhielte eine Ausfertigung v. MV sowie die Quittung der bezahlten Provision. Soweit so gut. Im MV wurde eingetragen das wenn Sie den Teppichboden austauschen will (ein gepflegten Teppichboden) kann sie dies tun auf ihre Kosten und ein Entgegenkommen v. Vermieter bekommt sie auch (1 Monatsmiete frei 520,–.) Wir verblieben so das wenn ich den Zeitpunkt der Übergabe weiss ich mich schnellstens melden werde. Am 14.03. schrieb ich ihr das die Übergabe für den 27.03. geplant ist und sie solle wie vereinbart die Kaution in Bar mitbringen. Ich bekam keine Rückantwort. Ich bat 2 tage später erneut per E-mail um eine Rückbestätigung ob der termin klar geht. Wieder nichts.Funkstille. Nach mehreren E-mails an die Dame erhielte ich am 18.03. eine Nachricht per E-mail: Sinngemäß: sie habe sich angebote für den Boden kommen lassen und diese belaufen sich für 45 qm Laminat auf 2.200 Euro. Sie möchte bevor sie das Mietverhälnis eingeht die Bestätigung das der Vermieter diesen Betrag mit den Mietzahlungen verrechnet. Davon war nie die Rede. Es wurde v. seitens des Vermieters eine Monatsmiete angeboten und nicht 5 Monate frei. Darauf liess ich mich nicht ein und schrieb zurück. Sie darauf hin eine Nachricht das sie das Mietverhälnis nicht eingehen will und sie müsse sich auch nicht an einen Mietvertrag/Kündigungsfrist halten da sie nie einen Mietvertrag bei mir im Büro unterschrieben habe. Ich habe die zweite Ausfertigunge mit der Unterschrift v. ihr. Sie behauptet das weil sie die Wohnung nicht mehr will und sich nicht an die Kündigungsfristen halten will zudem fordert sie die Provision zurück.

Meine Frage: ich habe ihr geschrieben sie soll mir den Original Mietvertrag zurücksenden und wir heben den Vertrag auf damit sie nicht kündigen muss. Meine Provision aber zahle ich natürlich nicht zurück.Seit dem Tag habe wieder nichts mehr von ihr gehört. Ich kan ihr nicht tauisendmal hinterherrennen. Übergabe wäre jetzt zum 27.03. ich habe die Möglichkeit der Neuvermietung aber kann ich einen neuen Vertrag aufsetzen ? Sie schreibt ja sie will das Mietverhälnis nicht eingehen und es gäbe ja kein Vertrag. Danke für Rückinfo

Hallo Carmela,

ich weiß nicht, weshalb du auf mich als Experten kommst, aber da kenne ich mich nicht aus, als Maklerin ist das doch eher dein Bereich, oder?
INach dem, was du hier schilderst, würde ich aber auf jeden Fall die Absicherung durch einen Rechtsanwalt suchen, denn das kann schnell vor Gericht enden. Allerdings müsstest du eigentlich weitervermieten können, weil die andere dir ja mitgeteilt hat, dass sie die Wohnung ncht beziehen will, also den MV nicht annimmt. Daher ist eigentlich nur deine Provision strittig und die ist meiner Meinung nach durch die Unterschrift unter dem MV fällig geworden. Dass der MV jetzt aufgehoben werden soll, ist unerheblich.

Nur meine Meinung.
Liebe Grüße,
Justus

Hallo Carmela,

diese Geschichte ist schon ganz schön heftig, nun da sind viele rechtiche Fragen, und leider habe ich keine Mietrecht studiert.

Daher möchte ich Dir nichts falsches Raten, würde da lieber ein paar € investieren und einen Antwalt befragen, das kannst Du ja dann von der Provison einbehalten.

Ansonsten noch viel Erfolg

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Hallo Carmela,
vorab, ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher auch keine juristische Antwort geben.
Inwieweit die Mitteilung per Email zählt, dass die Dame den Mietvertrag nicht in Anspruch nimmt, würde ich mit einem Anwalt klären. Vielleicht finden Sie hier auch geeignete Ansprechpartner beim Ring Deutscher Makler.Wenn Sie es allerdings schriftlich per Postbrief gesendet hat, ist m.E. nach die Rechtslage doch klar.

Gruss
Birgit

Die Mieterin hat den Vertrag unterschrieben und damit ist sie an die gesetzlichen Kuendigungsfristen gehalten, auch wenn sie aus dubiosen Gruenden die Wohnung nicht mehr mieten will.In Sachen Teppich sind auch 520,- mietvertraglich vereinbart, da kann sie keine 2200,- verlangen.
Dass der Mietvertrag ohne grosses Theater aufgehoben werden kann, ist ein grosszuegiges Entgegenkommen. Auf die Rueckzahlung der Provision besteht kein Anspruch, denn der Mietvertrag war bereits abgeschlossen und das alles mit Arbeit verbunden.
Wenn die Mieterin auf das Angebot nicht eingeht, dann ist die Wohnung eigentlich nicht an eine andere Person zu vermieten, da es sonst ja Doppelvermietung ist.
Hoffentlich hat die Mieterin den Mietvertrag zurueckgegeben und hat die Provision als „ausser Spesen, nichts gewesen“ verbucht.

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