Mietrecht Wohnungsübergabe

Hallo

Angenommen hat jemand ein Wohnung Gekündigt. Die Kündigung lauft am 31.7.2012 ab.
Die Miete wird auch bis 31.7.2012 bezahlt.
Jetzt zieht er, schon, am 27.6.2012 aus. Der Vermieter weigert sich die Wohnung Übergabe vorverlegen, mit dem Begründung, dass der Mietvertrag bis zum 31. Juli lauft .
Der neuer Wohnort ist 220km entfernt.
Wie sollte man sich verhalten? Hat der Vermieter ein recht da drauf, dass der Termin zum Übergabe erst am 31.7.2012 stattfinden soll?
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
rechtlich läuft der Mietvertrag bis zum 31.07.2012. Damit hat der Vermieter recht. Da der neue Wohnort jedoch ziemlich weit entfernt ist, solltest Du mit dem Vermieter reden und einen früheren Übergabetermin vereinbaren. Schließlich hat er ja keinen Schaden dadurch.

Gruß
Udo

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung bis zum Kündigungstermin zu bewohnen. Bis zum 31.7. musst du allerdings Miete zahlen. Da der Vermieter die Übergabe der Wohnung vor dem 31.7. verweigert, empfiehlt es sich, mit einem Sachverständigen (Malermeister, Mieterverein) ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Auf jeden Fall Fotos machen.

Ich würde empfehlen, den Vermieter anzuschreiben, dass du ab dem 26.6. ortsabwesend bist und beabsichtigst, eine Wohnungsabnahme mit … durchzuführen. Die Kopie des Abnahmeprotokolls wirst du ihm auf dem Postweg zustellen. Das gleiche gilt für die Schlüssel, die dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein bis zum 31.07. zugestellt werden. Diese Kosten musst du leider selbst tragen. Bitte vergiss nicht, die Zählerstände abzulesen und den Firmen (Wasser. Strom, Gas, Heizung, Warmwasser) zum 26.6. zu kündigen, damit diese Kosten nicht bis zum 31.7. weiterlaufen.

Ich würde dir raten, den Mieterverein zur Abnahme dazu zu bittten, er kann dich dann gleich vertreten, wenn es zum Streit kommt.

Viel Erfolg

Zwillinfajungfrau

JAIN
natürlich können Mieter früher ausziehen. Die Schlüsselübergabe und das Übergabeprotokoll kann auch von Freunden oder Bekannten, dem beauftragten Mieterverein, Notar oder Anwalt mit Vollmacht, erfolgen.
Wichtig ist, dass ein Übergabeprotokoll gemacht wird damit keine bösen Überraschungen folgen und das der Vermieter alle Schlüssel (auch die zusätzlich gefertigten) bekommt.
LG vom BernburgerKerl