Mietrecht , wohnungsübernahme der Mutter

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich versuche nun alles so genau wie möglich zu schildern.

Meine Mutter ist Mieterin seit über 20 Jahre bei der WBG , bei meiner damaligen WOhung wurde damals eigenbedarf angemeldet … und so schlug mir meine Mutter vor ,die allein in der jetzigen 4 zim. Wohnung gelebt hat zu ihr zu ziehen. Gesagt getan. Ich bin davor zum Jobcenter und habe natürlich erst gefragt ob das so ok ist. Habe den Mietvertrag der Mutter vorgelegt in dem auch ich als Kind eingetragen bin. Und habe ihnen erklärt das ich keinen Neuen Mietvertrag bei der WBG bekomme da ich einen Schufa eintrag habe. Es wurde also dan genehmigt und die Miete wurde von 2010 bis heute auch immer übernohmen.

Meine Mutter hatt bei der WBG angegeben das ich die Tochter mit meinen Kinder bei ihr einziehe. Und sie den Mietvertrag bestehen lässt. Da sie mich ja abgelehnt haben.
Meine Mutter ist später ausgezogen zu ihrem Freund. Ich bin weiter in der WOhung geblieben , die Miete wurde immer bezahlt. Nun heisst es wir wohnen zu Unrecht in der Wohnung. Was soll oder kann ich den nun tun?? ich habe so fürchterliche Angst das ich bald mit meinen 3 Kiindern auf der Strasse stehe.
Ich habe am Donnerstag ein Gespräch mit meiner Mutter bei der WBG. Ich weis aber jetzt schon das sie mir keinen neuen Mietvertrag geben werden. Wegen dem Schufaeintrag. Soll sich meine Mutter wieder bei mir anmelden? Und wenn wirklich kein Hoffnungsschimmer besteht wie schnell muss ich dan mit meiner Familie aus der WOhung? der Mietvertrag besteht doch schon über 20 jahre . Haben sie einen Rat für mich ? Mfg Familie Reiss

Hallo Frau Reiss,

leider hat die WBG recht, Sie wohnen zu Unrecht dort.
Die Mieterin ist Ihr Mutter und wenn sie auszieht…! Sie hat eine lange Kündigungsfrist, soweit ich weiß von einem Jahr oder auch neun Monate. Richtig weiß ich es nicht.

Am Donnerstag ist also ein Gespräch bei der WBG, nur wegen einem Schufaeintrag bekommt man keinen Mietvertrag. Ich würde mit ihnen verhandeln. Gerade einer WBG sollte es darum gehen, dass es auf die lfd. Mietzahlung ankommt und nicht auf einen Eintrag! Heutzutage kann dort JEDER schneller dran kommen als gedacht, dass sollte die WBG bedenken, auch der Mensch, der vor Ihnen sitzt! Ich persönlich finde es unmenschlich, dass man aus diesem Grunde keinen Mietvertrag erhält.

Ich würde Ihnen auch anraten, beim Jobcenter nachzufragen, ob sie dort eine Bescheinigung ausstellen, dass die Miete sofort von dort an die WBG gezahlt wird.
Auch mit ihnen dort sprechen, dass eventuell ein Umzug ansteht.

So schnell wird man übrigens gar nicht zwangsgeräumt. Außer enormen Kosten, die dadurch auf einen Mieter zukommen…, es dauert Monate.
Oder man macht es so, dass Sie es auf eine Klage ankommen lassen und Widerspruch dagegen einlegen, denn ein Schufaeintrag ist kein Grund jemanden zwangszuräumen, müssten den Prozeß eigentlich dann verlieren und Sie können Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Es handelt sich ja nicht um einen privaten Vermieter.
Aber Sie sollten nicht vergessen, dass Ihre Mutter diese Kündigungsfrist hat!!!

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen und Tips geben, wünsche viel Erfolg und alles Gute, LG

Hallo erstmal vielen lieben Dank für die Antwort… mir ist nur noch Übel ich hbe solche Angst … unbeschreiblich…
Die WBG meinte zu mir sie möchte eben keine Mieter die einen Schufa eintrag haben … Wir suchen uns die Mieter selbst aus … Knallhart. Ich habe einen Schufa eintrag weger einem Handy vertrag den ich mal für meinen Bruder abgeschlossen habe… also echt nix grosses…
Ich denke ich mache mich jetzt mal auf das schlimmste gefasst…den ich werde anscheinend wirklich keine chance haben …
Mir wurde hier auch gesgat das es sein kann das meiner Mutter nun aufgrund weil sie sich einfach abgemeldet hatt nicht mal mehr anspruch auf die Kündigungsfrist hatt… also keine 9-12 Monate… sondern dan nur 3 Monate…wenn ich daran denk zittern mir die Knie… ich bin wie vom Kopf gestossen und weis gar nicht wie mir grad passiert… ich hoffe auf einsicht am Donnerstag bei der WBG … Einen Anwalt habe ich auch Kontaktiert den ich nach dem WBG besuch nochmal aufsuchen werde.
Dann auch noch die sache mit dem Jobcenter ab April wird die Miete nicht mehr übernommen … weil ich ja keinen eigenen Mietvertag habe… habe ihnen aber damals den von der Mutter vorgelegtin dem eben ich mit eingetragen bin als Tochter… das wurde so akzeptiert… ich versteh es alles nicht… Lg Meli