Hallo an die community, die Mieterin in einem 5-Familienhaus, in einer 2-Zi- Wohnung
fühlt sich beeinträchtigt, da die Mieterin unter ihr, während ihrer Abwesenheiten, auch über mehrer Tage die Balkontür offen läßt um damit ihren Katzen den Ausgang zu ermöglichen.
Die Rolllade ist bis auf 20- 30 cm herabgelassen. Der zur Balkontü gehörenden Raum wird nicht beheizt. Die Wohnqualität der oberen wird durch die Kälte der unteren Wohnung beeinträchtigt. Gibt es Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?
Wegen was denn bitte?
Mieter haben keine Pflicht zu Heizen.
Wenn die Wohnqualität, gemeint wohl die gefühlte oder tatsächliche Zimmertemperatur trotz ausreichender Beheizung nicht mehr erreicht werden kann, das wäre ein Mietmangel.
Und dafür ist der Vermieter zuständig, notfalls muss man ihm eben mit einer Mietminderung auf die Sprünge helfen.
Man muss durchaus einen Raum so weit beheizen, dass keine Bauschäden auftreten. Und bei Frostgefahr darf man keine Tür tagelang offenstehen lassen.
Nur wo herrscht zur Zeit hierzulande Frostgefahr ?
Aber man darf den Vermieter ruhig auf das beobachtete Verhalten eines seiner Mieter aufmerksam machen. Es liegt sicher in seinem Interesse davon Kenntnis zu erhalten !
Weil, wenn es stimmt, Bauschäden am Haus zu befürchten wären.
MfG
duck313
Ich finde die gefühlte Kälte durch Luft, die ja wahrscheinlich immer noch wärmer ist als die tatsächliche Außentemperatur, ziemlich unerheblich. Gibt es da einen anderen Nachbarschaftsstreit? Gehen Dir die Katzen auf den Senkel? Oder tun die Dir leid?
Danke für die Kommentare, habe Ideen erhalten, die zu einem Kompromiss führen können.