Bisher galt doch die erleichterte Kündigungsmöglichkeit im Zwei- und Drei-familienhaus, in dem der Vermieter selbst mit drin wohnt.
Seit dem 01.09. ergibt sich aus dem Gesetzestext wohl nur noch die Dreifamilienhaus-Kündigung. Heißt das, dass die Zwei-Familienhaus-Kündigungs-Möglichkeit wegfällt?
Oder verwechsle ich da was.
Gisela