Mietrecht: Zweifamilienhauskündigung ab 01.09.2001

Bisher galt doch die erleichterte Kündigungsmöglichkeit im Zwei- und Drei-familienhaus, in dem der Vermieter selbst mit drin wohnt.

Seit dem 01.09. ergibt sich aus dem Gesetzestext wohl nur noch die Dreifamilienhaus-Kündigung. Heißt das, dass die Zwei-Familienhaus-Kündigungs-Möglichkeit wegfällt?

Oder verwechsle ich da was.

Gisela

Die Regelung für das Zwei-Familien-Haus besteht weiterhin. Im neuen Mietrecht unter § 573 a BGB geregelt. Sie müssen keine Kündigungsgründe angeben; jedoch verlängert sich die übliche Kündigungsfrist grundsätzlich wie bisher um drei Monate.

Grüsse Günter

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