angenommen jemand eine 2-Zimmerwohnung als alleiniger Mieter gemietet, welche laut Vermieter auch für 2 Personen freigegeben ist. Angenommen der Vermieter erklärt, man solle ihm mitteilen, wenn sich die Personenanzahl ändert, um die Nebenkosten entsprechend anzupassen.
Jetzt tritt dieser Fall ein und der Mieter übersendet ein Schreiben, in dem er um Anpassung der Nebenkosten bittet, da ab dem Datum X eine zweite Person den Wohnraum auf unbestimmte Zeit mit bewohnt, welche nicht im Mietvertrag steht und da auch nicht aufgenommen werden soll.
Hat der Vermieter das Recht den Namen und evtl. weitere Daten zur 2. Person einzufordern?
Ja, der Vermieter hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Name des Mitbewohners mitgeteilt wird. Es geht um mögliche Haftungsansprüche und darum, dass der Vermieter im Ernstfall bei einer Räumungsklage den Antrag gegen beide in der Wohnung lebende Personen richten muss.
Das kann man so nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, was der Vermieter konkret will und ob er an dieser Information möglicherweise ein schützenswertes Interesse hat.
Zur Identifizierung der Person lassen sich zwischenzeitlich sehr viele Vermieter auch weitere Daten geben (Geburtsdatum, früherer Wohnort, Kopie Personalausweis). Dieser Anspruch ist durchaus gerechtfertigt, wenn man überlegt, wie viele Hans Müller es z. B. gibt oder dass Betrüger teilweise Fakenamen angeben.