Liebe/-r Experte/-in,
Guten Morgen Ihr Lieben,
wir haben eine Frage. Wir haben die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Unsere Vermieter haben einen Sohn und er hat sein Studium beendet und möchte nun in unsere Wohnung mit seiner Freundin einziehen. Ich habe einen Mietvertrag vor 15 Jahren abgeschlossen mit meinem damaligen Freund. Unsere Beziehung ging nun vor 7 Jahren zu Ende. Im November 2005 zog nun mein jetziger Freund in diese Wohnung ein und wir haben jeder einen neuen Mietvertrag bei unseren Vermietern abgeschlossen. Also er hat einen eigenen Mietvertrag und ich habe einen eigenen Mietvertrag. Gerne möchten wir nun wissen, welcher Mietvertrag Gültigkeit bei eventuellen Unstimmigkeiten, der Kündigung. Wir haben folgendes gelesen:::::: Eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung liegt zum Beispiel dann vor, wenn dem Vermieter zum Abschlusszeitpunkt des Mietvertrages bekannt sein musste oder konnte, dass es zum Eintritt des Eigenbedarfsfalls kommen würde. Informierte er den Mieter nicht über die fraglichen Tatsachen, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam. In der Rechtsprechung wird dieses Unwirksamkeitskriterium dahingehend eingeschränkt, dass die Kündigung wirksam ist, sofern zwischen dem Einzug des Mieters und dem tatsächlichen Eintritt des Eigenbedarfs mehr als fünf Jahre vergangen sind…
Wir kann uns hierüber Auskunft geben.? Wir bedanken uns für jede hilfreiche Zeile. Liebe Grüße!!!
Hallo,
ich denke, die Kündigung ist rechtens. Zwar sind die von Ihnen angesprochenen 5 Jahre noch nicht um, aber es fehlen dazu ja auch nur noch 2 Monate. Da es sich hier nicht um eine gesetzlich festgelegte Frist handelt, dürften die 2 Monate keine Relevanz haben.
Was ich nicht verstanden habe ist, dass für die selbe Wohnung zwei verschiedene Mietverträge existieren? Warum denn das? Gleicher Inhalt? Gleicher Mv-Beginn? Wer von Ihnen beiden hat denn die Miete immer gezahlt? An wen von Ihnen beiden hat denn der Vermieter die Bk-und Heizk.-abrg. geschickt? Wer von Ihnen beiden hat denn nun die Eigenbedarfskündigung erhalten?
Gruß aus NRW
Hallo,
erstmal vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Das mit den Mietverträgen ist so. Mein jetziger Lebenspartner ist 2005 hier
eingezogen und wir wollten getrennte Mietverträge haben. Die Wohnung hat 110
qm und haben diese in den Mietverträgen aufgeteilt. Ich habe einen Sohn und
habe von diesen 110qm 60qm, und mein Partner 50qm in unseren Mietverträgen
festgehalten. Er zahlt für seine 50qm und ich für 60qm. Jeder hat am
Monatsanfang seine eigene Miete incl. anteilige Nebenkosten an den Vermieter
überwiesen.
Unsere Kündigungsfrist beträgt 9 Monate, wir sind sehr an unser Dorf
gebunden, ich arbeite hier an der Grundschule und mein Sohn ist auf die
Buslinie angewiesen. Angenommen wir haben bis in 9 Monaten noch nichts
gefunden was kann uns ab diesem Zeitpunkt passieren. Vielen herzlichen Dank
für Ihre Antwort. Ach wir sind alle so verzweifelt. Es ist von meinem Sohn
das Geburtshaus und wir hängen so sehr an dieser Wohnung,sie hat einen
Garten, hat zwei Etagen und für uns alle ein Gedicht auch für unseren Hund.
Die Kündigung wurde am letzten Freitag nur mündlich ausgesprochen, ich habe
heulend bei unseren Vermietern nochmals angerufen und an sie appeliert uns
noch so lange in der Wohnung zu lassen bis mein Sohn mit seiner Schule
fertig ist. Das wären noch 4,5 Jahr bis hin zu seinem Abitur. Morgen ist der
3. eines Monats und bis dahin müsste die Kündigung eingehen. Tja wir sitzen
hier und sind nur traurig. Freue mich über eine erneute Antwort von Ihnen,
liebe Grüße
Hallo Oliver,
es gilt immer der zeitlich jüngste Mietvertrag.
Rechtsmissbrauch ist immer der letzte Strohhalm an den man sich klammert. Der dürfte aber bei dir schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der eigentliche Mietvertragsabschluss bereits vor 15 Jahren war. Auf den kommt es an.
Trotzdem solltest du die Sache bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein überprüfen lassen. Eine Eigenbedarfskündigung ist immer eine sehr komplizierte Angelegenheit. Die Erhaltung der Wohnung sollte dir die paar € wert sein.
Einen ersten Überblick bekommst du hier:
http://wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietverhaelt…
Grüße aus Berlin
Stefan Pfeiffer
Hallo, vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ja, wir möchten auch zum Mieterbund gehen. Aber vorab noch eine Frage, was passiert, wenn wir in 9 Monaten nichts gefunden haben?. Was kann dann der Vermieter tun? Über eine nochmalige Antwort sind wir Ihnen sehr dankbar, beim Mieterbund dauert der Termin noch ein wenig und wir sind sehr traurig und gleichzeitig auch sehr ängstlich was die Zukunft betrifft.Vielen herzlichen Dank. Grüße Oliver und Carina
Hallo aus Bernburg,
wie kann ich helfen, was ist ihr Problem?
Hallo, Sie haben ja bestimmt unsere Anfrage schon gelesen. Leztendlich möchten wir gerne wissen was nach Ablauf der Kündigungsfrist 9 Monate mit uns passiert, wenn wir bis dahin noch nichts passendes gefunden haben. Wir haben noch eine Wartezeit bis wir zum Mieterbund gehen und sind nun ziemlich nervös und sehr traurig zugleich. Über eine Antwort freuen wir uns sehr. Grüße aus dem Allgäu
Hallo,
hier kann ich leider keine konkrete Antwort geben.
Rein argumentativ begründet würde ich allerdings sagen, dass im Jahr 2005 sicherlich dem Mieter noch nicht bekannt war, dass heute sein Sohn mit seiner Freundin in genau diese Wohnung ziehen will. Somit wäre die Kündigung m.E. rechtmäßig.
Hier kann nur ein Anwalt helfen.
Wie jetzt? Ich kann die Frage nicht nachvollziehen! Normal ist die Frist 3-Monate. In 9-Monaten findet jeder eine Bleibe, obdachlos muss niemand sein, das Sozialamt hilft auch Bedürftige.
Hallo, Sie haben ja bestimmt unsere Anfrage schon gelesen. Leztendlich möchten wir gerne wissen was nach Ablauf der Kündigungsfrist 9 Monate mit uns passiert, wenn wir bis dahin noch nichts passendes gefunden haben. Wir haben noch eine Wartezeit bis wir zum Mieterbund gehen und sind nun ziemlich nervös und sehr traurig zugleich. Über eine Antwort freuen wir uns sehr. Grüße aus dem Allgäu
Der Vermieter hat ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass er wie hier geschildert, den Wohnraum für seinen Sohn beansprucht. Darin ist absolut nichts mißbräuchliches zu erkennen.
Hallo,
dass Sie noch einmal geschrieben haben, habe ich glatt übersehen, sorry 
wenn die 9monatige Kündigungsfrist um ist, und Sie sind nicht ausgezogen kann (wird) folgendes passieren:
Der Vermieter/Der Sohn kann Schadensersatz von Ihnen verlangen, denn er hat den Umzug ja auch fest geplant und Verträge gekündigt/geschlossen usw.
Zudem wird der Vermieter eine Räumungsklage gegen Sie einreichen, dei mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird und schlimmstenfalls mit einer gerichtlichen Zwangsräumung endet.
Lassen Sie es in Ihrem eigenen Interesse nicht so weit kommen. Sicherlich finden Sie eine andere Wohnung oder ein Haus zur Miete. Angebote gibt es eigentlich genügend. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück bei Ihrer Suche.
Viele Grüße
Stefan
Es gibt aber meines Wissens auch den Tatbestand des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Das ist gar nicht so selten. Der Vermieter will den Mieter nur rauskriegen, um dann teuerer vermieten oder die leere Wohnung verkaufen zu können. So war das zumindest bei uns. Wir haben dann eine Anwältin genommen, die uns super vertreten hat (Kanzlei Constanze Becker in München) und Schadenersatz eingeklagt hat. Wie das nun mit Fristen, hier 5 Jahre, usw. ist das weiss ich aber nicht.