Mietrechtärger mit dem Vermieter

Schönen guten Morgen. Ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein mit Rat!Wir haben ein haus gemietet welches unmmittelbar an das haus des vermieters grenzt.Die Grundstücke sind aber mit einen zaun getrennt(zwischentür ist aber da) laut aussage des vermieter haben wir nur das haus gemietet, er nimmt sich das recht uns zu sagen zu wollen wie wir das grunstück in ordnung halten sollen, wo wir was abstellen dürfen. er geht einfach immer über das grundtück. im mietvertrag ist kein auschluss das wir den garten nicht oder er ihn mit benutzen ! im mietvertrag steht gemietet wohnhaus…incl terasse! da wir alleine hier wohnen geht doch aber das grundstück automatisch mit über???

Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.

Hallo,
um es vorweg zu sagen, ich bin kein Mietrechts-Experte. Aber da ich momentan auch Ärger mit dem Vermieter habe, gilt immer nur das, was im Vertrag vereinbart ist.
So wie ich das sehe, habt Ihr ein Haus incl. Terrasse gemietet. Vom Garten ist keine Rede. Wenn Ihr den Garten nicht gemietet habt, kann der VM Euch auch nicht vorschreiben, wie Ihr diesen zu pflegen habt. Ob er durch den Garten laufen kann und Ihr Euch in Eurer Privatsphäre gestört fühlt, kann Euch wohl nur ein Fachmann (RA) sagen.
Gruß
Melodie

Hi,
was nicht klar geregelt ist, ist m.E. „grauzone“, d.h. Du hast Recht und Er hat Recht.
Blöd oder?
Versuch mit dem Vertrag zum Mieterschutz zu gehen, die prüfen, was da rauszuholen ist.
mfg
AG

Hallo,
wenn der Garten nicht explizit im Mietvertrag als Bestandteil verankert ist, haben Sie dort auch keinerlei Anspruch auf Nutzung .
Hier sehe ich für Sie nur die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter sachlich zu verständigen und eine Nutzung zusätzlich zu vereinbaren; ansonsten hat der Vermieter recht.
Gruß suver

Hallo,

meiner Meinung nach ist die Sachlage so:
wenn im Mietvertrag steht, 1 Wohnhaus mit Terasse gemietet, dann haben Sie auch nur das Hausrecht für diesen Bereich. Das Grundstück gehört dem Vermieter und er hat es Ihnen nicht mit vermietet. Allerdings kann edr auch nicht verlangen, dass Sie das Grundstück pflegen, wenn Sie es nicht benutzen dürfen. Im Gegenteil, sollten Sie als einzigen Zugang zu Ihrem Haus nur über das Grundstück des Vermieters kommen, dann muss er Ihnen das Wegerecht gestatten und den Zugang auch im Winter Schneefrei halten.

MfG P. Kunze

Sie haben ausschließlich das Haus und die Terrasse gemietet, sonst nichts! Sie können auf einem dafür vorgesehenen Weg den Hauseingang erreichen.

Lieber Mario Wicher;
die Antwort auf Ihre Fragen sind im abgeschlossenen Mietvertrag enthalten.
Was ist vereinbart: Gartennutzung und Pflege desselben?
wenn ja, dann kann der Vermieter das angemietete Grundstück nur mit Ihrer Zustimmung betreten. Gilt auch fürs Haus! Ihnen obliegt die Gartenpflege.
Nur eins dürfen Sie nicht, bleibende Veränderungen vornehmen.
Wenn laut Mietvertrag eine Gartennutzung ausgeschlossen ist, brauchen Sie den auch nicht zu Pflegen, das obliegt dann dem Vermieter. Dann hat er auch Zugangsrecht aufs Grundstück.
Eine automatische Mitmiete des Gartens funktioniert nicht.
Geregelt wird die Miete eines Grundstückes nach den
§§ 535-538;578 i-580a
Eine Beratung beim Mieterbund oder Verbraucherschutz
wäre ebenfalls hilfreich.
Ihr Vermieter ist der Meinung, dass er nur das Haus an Sie vermietet habe, aber kein Grundstück; damit ist der Vermieter für die Instandhaltung und Pflege des Grundstückes verantwortlich. Kosten dafür darf er auch nicht auf Sie abwälzen, da Sie kein Nutzungsrecht haben.
Weiter kann ich dazu nichts sagen. Ich hoffe meine Ausagen sind Ihnen eine Hilfe.
großer Sucher

Wir haben aber ein eingezäuntes Einfamilienhaus, der Garten oder die ringsrumm ist auch nur ein Streifen von ca 4 m! Als die Definition Garten ist vielleicht gewagt! Kann man sich auf Urteile stützen?!?! Ich habe da nämlich etwas gefunden! BGB ist irgendwie auch nur die Miete als Wohnraum verankert oder grundstückmiete/Pacht . Klare Aussagen finde ich dort leider nicht.

Beispiel:open_mouth:b ein Mieter den zum Haus gehörenden Garten nutzen darf oder nicht, hängt vom genauen Wortlaut des Mietvertrages ab. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt nur bei Einfamilienhäusern der Grundsatz, dass der Garten als mitvermietet gilt, solange nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist (OLG Köln 19 U 132/93).

Hallo Mario,

sieht nicht gut aus für Euch, wenn im Mietvertrag nichts erwähnt ist. Siehe hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garten…

Allerdings seit ihr auch nicht zur Pflege verpflichtet.

MfG
hubu

Hallo Mario,
unten angegeben ist nicht für Einfamilienhäuser gültig, da ist der Garten mit vermietet, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/garten.html

MfG
hubu

Hallo,

also wenn im Mietvertrag lediglich das Haus incl. Terasse vermietet wird, gehört der Garten definitiv nicht zum Mietverhältnis. Automatisch über geht so was nicht.
Somit habt ihr auch keinerlie Verpflichtung den Garten in irgendeiner Weise in Ordnung zu halten bzw. zu pflegen. Sag dem Vermieter dies mal, das wenn ihr den Garten nicht mit im Vertrag stehen habt ihr auch keinerlei Pflege dafür übernehmt. Entweder er ergänzt dann den Mietvetrag um den Garten oder er muss selber für Ordnung sorgen.

Wünsch euch viel Glück!

Hallo, danke für deine und eure alle Antworten! Wohnt man in einen Mehrfamilienhaus so ist die Gartennutzung wohl wirklich geregelt!!! Bei unserem voll eingezäunten Einfamilienhaus sieht es rechtlich wohl so aus, der Garten gehört zum haus!!! Im Mietvertrag muss drin stehen das die Nutzung untersagt wird, also genau umgekehrt als bei einen Mehrfamilienhaus ! Aber es ist wohl irgendwie eine Grauzone bei Häusern mit Garten und Nutzung usw! Ich hab die Sache heute meinen anwalt übergeben und werde aber gerne weiter über den Verlauf informieren!!

Guten Morgen,
die Terrasse darf der Vermieter nicht begehen, da ihr diese gemietet habt. Er hat euch weiter auch keine Vorschriften zu machen, was ihr dort wie stellt (das steht nur euch zu im Rahmen der freien Persönlichkeitsentfaltung). Hinsichtlich des Gartens ist die genaue Formulierung wichtig. Meistens ist der Garten mit gemietet, es kann aber durchaus auch Abweichungen geben.

Generell raten wir übrigens immer davon ab, mit dem Vermieter „Tür an Tür“ zu wohnen, weil es prozentual zu viele Fälle gibt, wo Probleme auftreten.

Viele Grüße
JB

Leider kann ich dazu nichts sagen!LG Veronika

Hallo,
selbstverständlich gehört der garten zum Grundstück und rein rechtlich darf Euer Vermieter nur mit Eurer Zustimmung da Grundstück betreten (wie bei einer Mietswohnung auch!). Ich würde ihm das deutlich zu verstehen geben, da hast Du ja nie Ruhe. Ist vielleicht auch nicht vorteilhaft wenn der Vermieter in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnt, vermutlich rentner ist und viel Zeit hat :smile:

Viele Grüsse
murmeltier

Hi Mario,
automatisch - nee, leider nicht. Aber vielleicht dadurch, dass Ihr das Grundstück in Ordnung halten müsst. Ich weiß es nicht mit Sicherheit, und habe selbst schon unterschiedliche Infos hier bekommen, deswegen evtl. doch ein Gang zu einem Anwalt (als Beratung erstmal), das schafft Euch zumindest eine Sicht auf die rechtliche Seite. Rechtlich greift allerdings erst, wenn sich zwei Parteien nicht einigen können - Einigung ist also immer einen Versuch wert! Trennt doch mal nach Wichtigkeit für Euch - unangekündigtes Betreten (fraglich schon bei Nichtmitmietung des Grundstücks) könnt Ihr doch auf jeden Fall mit ihm mal in Ruhe besprechen, evtl. auch mit Mediation / einem Vermittler.
Nutzung des Grundstücks - wenn ihr das mitgemietet habt, kann der Besitzer dennoch über Festinstallationen / Baum-und Heckenpflanzungen bestimmen. Aber wo was liegt, und „normale Nutzung im üblichen Rahmen“ geht ihn dann nix an.
Einigungsmöglichkeit vorhanden? Versteht Ihr denn, warum er das macht, und warum er das so macht? Leute, die spüren, dass der andere verstehen will, sind manchmal offener für dessen Ansichten. Viel Glück!

sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Weiss leider keine Lösung für Dein Problem, wünsche Dir aber auf alle Fälle alles Gute!