Hallo, guten Tag.
Unser Mietshaus wurde von einem „Miethai“ aufgekauft, der uns „alte Mieter“ gerne draußen hätte. Einer Modernisierungsankündigung haben wir rundherum (ohne Nennung von Gründen) abgelehnt, da sie juristischen Anforderungen (Fristsetzung, inhaltliche Beschreibung etc) nicht genügte. Nunmehr ruft die Hausverwaltung bei uns privat an, um uns zu einem persönlichen Gespräch zu bitten. Es geht darum, außergerichtlich die Zusage zur Modernisierung zu erhalten. Kurzum: Ich möchte nicht von der Hausverwaltung oder dem Hausbesitzer angerufen werden, möchte alles schriftlich klären.
Frage: Kann man sich Anrufe der Hausverwaltung verbieten? Wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?
Danke im Voraus für Eure Einschätzung
und freundlichen Gruß
Hallo,
also ich würde der hausverwaltung am Telefon direkt sagen, dass ich in dieser Sache keine Anrufe mehr wünsche, sondern alles schriftlich abwickeln möchte. Dies kann man natürlich auch schriftlich äußern. Am besten schließt man sich einem mieterverein an, das kostet nicht viel im Jahr und die helfen wirklich gut in allen Fragen und führen auch im eigenen Namen (wie ein Anwalt) den Schriftverkehr. Sollte die Hausverwaltung trotzdem weiter über Telefon „nerven“, entweder einfach nicht abnehmen, wenn man die Nummer erkennt, oder einfach auflegen.
LG
Danke logoline für die Antwort. Du hast recht. Der direkte Weg (klare Ansage am Telefon), wäre der beste und objektiv einfachste Weg. Aber er ängstigt mich. Ich fühle mich telefonisch unter Druck gesetzt von Aussagen wie „lassen Sie uns das außergerichtlich klären“, „wir wollen eine einvernehmliche Lösung“ etc. Das sind Aussagen ohne Inhalt. Herr B. ist in meiner Stadt bekannt und ich möchte mich nicht über den Tisch ziehen lassen. Ich gehe zum Mieterverein.
Vielen Dank, Sue Chen
elefon direkt sagen,
dass ich in dieser Sache keine Anrufe mehr wünsche, sondern
alles schriftlich abwickeln möchte. Dies kann man natürlich
auch schriftlich äußern. Am besten schließt man sich einem
mieterverein an, das kostet nicht viel im Jahr und die helfen
wirklich gut in allen Fragen und führen auch im eigenen Namen
(wie ein Anwalt) den Schriftverkehr. Sollte die Hausverwaltung
trotzdem weiter über Telefon „nerven“, entweder einfach nicht
abnehmen, wenn man die Nummer erkennt, oder einfach auflegen.
LG
Hi Sue Chen,
schön wenn ich helfen konnte, die Wahl, zum Mieterverein zu gehen, ist auf alle Fälle der Richtige, da man die „Last“ dann von den Schultern hat und darüber mit jemanden sprechen kann, der wirklich ahnung hat und dann auch hilft… bleib standhaft am Telefon (event. nicht abnehmen, wenn die Nummer erkannt wird… oder den Daumen trainieren^^)… Wirklich man oder Frau muss sich nicht alles gefallen lassen.
lg und viel Erfolg
wünsch ich dir
Natürlich kann man darum bitten alles schriftlich zu klären.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es irgendeine rechtliche Handhabe gäbe, wenn der Vertragspartner der Einfachheit halber Abklärungen/Fragen lieber erstmal mündlich/telefonisch klären möchte. Mir fallen nur sachliche Gründe ein, die DAGEGEN sprechen, nur auf dem Schriftwege zu kommunizieren
sorry …
Hi Sue Chen,
schön wenn ich helfen konnte, die Wahl, zum Mieterverein zu
gehen, ist auf alle Fälle der Richtige, da man die „Last“ dann
von den Schultern hat und darüber mit jemanden sprechen kann,
der wirklich ahnung hat und dann auch hilft… bleib
standhaft am Telefon (event. nicht abnehmen, wenn die Nummer
erkannt wird… oder den Daumen trainieren^^)
… Wirklich
man oder Frau muss sich nicht alles gefallen lassen.
lg und viel Erfolg
wünsch ich dir
Danke, logoline, für die aufmunternden Worte.
LG Sue
Hallo Rudi, natürlich ist ein Telefonat schneller und einfacher, aber meines Erachtens nicht notwendigerweise sinnvoller, (: keine Zeugen, jegliche Zusage kann wieder negiert werden etc.) Bei diesem Miethai alles schon geschehen! Ich seh’ mich lieber vor.
Danke für Deine Einschätzung.
LG Sue