Mietrechtschutz

Hallo

Wie ist das, wenn man seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt…zahlen die auch die Gutachter ?
Der Vermieter stimmt einer Mietminderung nicht zu, da er sagt, dass wären zwar Mängel, aber auch alte Wasserschäden, die Wand nicht nass, sprich der Schimmel ja nicht aktiv.
Das müsste tatsächlich ein Gutachter prüfen.
Zahlt das eine Rechtschutzversicherung ?

Danke für die Auskunft
A.

In der Regel nicht, denn hier wäre das ein Privatgutachten. Das zahlt sie nicht. Aber dein Anwalt wird das an Hand deiner Versicherungsunterlagen prüfen können.
Wenn aber ein Gericht ein Gutachten anordnet, dann würde die Versicherung die Kosten übernehmen.

mfG
duck313

Vielleicht sollte der Anwalt prüfen ob man hier nach § 485 ZPO ein selbstständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) einleiten kann. Diesen auch privaten Gutachter müsste die Versicherung nämlich bezahlen.

MfG
duck313

Ah, ja…diesen Begriff habe ich schon mal gehört. Sowas macht vielleicht Sinn. Macht es Nachteile ? Ich kenne mich null aus

Die Gegenseite muss dem zustimmen ?
Also privtagutachten lese ich ist auch so eine Sache…

kommt drauf an, was alles in deiner Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Diese musst du so oder so informieren bevor du etwas unternimmst.

Die Beweislast liegt dort in der Regel abe beim Vermieter, er muss beweisen, dass der Schimmel, bzw der Feuchtigkeitseintrag nicht vom seinem Baukörper ausgeht.

Mit einer passenden Mietminderung (Miete + Nebenkosten + Einbehaltung) kann man dort erst mal viel druck aufbauen. Aber bitte die Minderung mit juristischer Unterstürzung durchführen, bei falsche Minderung droht Kündigung.

Eigentlich der entscheidende Punkt, denn zumindest hier in Österreich ist das Mietrecht z.B. selten bis gar nicht im „normalen“ Rechtsschutz enthalten, das gibt’s nur gegen ordentlich Aufpreis

(Von der Tatsache mal abgesehen, dass man über die Rechtsschutz zuerst mal einen Anwalt kontaktieren sollte)

Grüße,
Tomh

in Deutschland ist dies auch oft so.

Da fragst du ganz einfach deine Rechtsschutzversicherung, was du genau machen sollst. Die muss eh’ in jedem Einzelfall zustimmen, ob sie das übernehmen oder nicht. Und die schicken dich mit ziemlicher Sicherheit zu einem Anwalt, denn genau dafür ist der da.

Hallo Naseweiß

Es ist klar, dass an der einen Seite ein alter Wasserschaden ursächlich war und baulich Probleme am Fenster, Außenwand liegen.

Der Vermieter meint halt, da die Wände nicht nass sind, ist der Schimmel inaktiv, was somit eine Mietminderung nicht rechtfertigen würde

Mietrechtschutz habe ich mit drinnen. Selbstbeteiligung, klar

Frage ist; Ist das wichtig, ob alter Schimmel??
Also …stirbt der einfach ab ??
Es muss ja dennoch entfernt werden sagt mein Menschenverstand

Die Rechtschutz hat wohl Anwälte, die für sie arbeiten. Ich glaube, man kann aber auch selber welche suchen . Weiss nicht, was da sinnvoll ist. Sie zahlen sicher nixht den teuersten anwalt…

Der kann absterben wenn es abtrocknet. Trocken kann er nicht weiterwachsen. Und ob man die meist schwarzen Verfärbungen nur isoliert und überstreicht oder ob man großflächiger ran muss, kann man nur vor Ort entscheiden.
bei starkem Befall muss Tapete (sowieso) und Putz ab und neu aufgebaut werden.

du könntest ja mal einen Schimmeltest machen. Frage in deiner Apotheke, ob die welche haben oder besorgen können. Es gibt 2 Arten. Für deinen Zweck käme ein „Abklatschtest“ in Frage, also eine Probe die man an den Stellen abtupft und dann in das Labor einschickt.
Die andere Variante ist ein Lufttest, wenn man verdeckten Schimmel vermutet. Der weist dann die herumfliegenden Schimmelsporen in der Raumluft nach.

Beispiel:
https://www.adler-apotheke.info/leistungen/umwelt--und-labortests/schimmelpilz-test

Die Kosten könntest Du ja bei positivem Nachweis dem Vermieter auferlegen !

Übrigens, wenn er sagt „Ist trocken“, das wäre das eine, aber hat er denn einen Maler kommen lassen der es mindestens übergestrichen hatte ?
denn sonst wäre das schon ein Mangel und berechtigt zur Minderung.

MfG
duck313

Hallo

Danke für die ausführliche Antwort.

Beim Einzug waren ja Tapeten dran. Die hatte ich zunächst überstreichen lassen. Als die Halsschmerzen nicht weggingen hatte ich alles entfernen lassen und und das dann ja entdeckt unter der Tapete.
Der Vermieter hat einfach nix gemacht.
Ich hätte gerne die Kosten fürs Abmachen wieder und das Entfernen. Denn es sind ja doppelte Kosten entstanden.
Wie gesagt…war ja alles schon gestrichen von mir, AUF der Tapete nix zu sehen.

Das mit dem Abklatsch dachte ich auch schon, um für mich eine grobe Einschätzung zu haben.
Man kann halt Fehler bei machen…
Deshalb wäre gutachter bestimmt gut.

Darf ich das denn beseitigen oder beseitige ich dann das Beweismaterial…also…so ein Prozess geht ja lange…so lange weiterhin den Raum nicht nutzen…puh…

Danke und einen schönen Abend noch
A.