mal ne Frage an alle vielleicht kann mir jemand einen Rat geben: meine Vermieterin möchte in ca. 4 Wochen meine Wohnung besichtigen Zitat aus dem Brief:
" Sehr geehrte Frau Blabla,
sie haben mir in einer Vereinbahrung vom 17. April 2007 zugeagt (von ihnen unterzeichnet) mir die Möglichkeit zu geben, ihre Wohnung im Abstand von 6 Wochen zu besichtigen wie dies auch im Mietvertrag wegen ihres exzessiven Rauchens vereinbahrt weil nötig ist um den Zustand der Wohnung zu kontrollieren bevor größere Schäden an der Mietsache entstehen.
Bisher habe ich von der Vereinbahrung keinen Gebrauch gemacht.
Nun habe ich die Absicht ihre Wohnung zu besichtigen." dann kommt ein Terminvorschlag.
Muß ich damit einverstanden sein, muß ich die reinlassen? und was bitte ist exzessives Rauchen? Ich bin unter der Woche ca. 11 Std nicht zuhause und rauche dann auch sicher nicht Kette!!! Also was soll ich tun??? kann sie mir dann auch bei Bedarf einen festen Termin vorschreiben zu dem ich z. B. streichen muß und sie überprüft es dann wieder?
hallo, schwierig das ganze .ich denke es gab wohl probleme bezüglich ihres rauchens.grundsätzlich ist es so das man nicht erähnen muss raucher oder nicht raucher zu sein bei vertragsabschluss.jedoch sollten nachbarn durch kippen und rauchbelästigung außerhalb der wohnung /balkon auch nicht gestört werden.eine schriftliche zusage für eine wohnungsbesichtigung ist rechtlich nicht zulässig! schreiben sie dem vermieter das es nun keine veranlassung zur wohnungsbesichtigung mehr gäbe ihrerseits.
gruß
manuela
Leider kann ich bei der frage nicht weiterhelfen,es tut mir leid.
Hallo,
leider bin ich KEIN Experte für Mietrecht !!
Meiner Meinung nach hat der Vermieter aber durchaus das Recht, die Wohnung zu besichtigen - warum auch nicht ?
Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters.
Gruß Martin
Hallo,
habe leider keine Ahnung. Würde den Mieterschutzbund fragen oder im Internet einen Anwaltservice anrufen.
Hallo,
in den Mietverträgen von Haus und Grund ist dieser Passus auch ganz explizit eingetragen, wonach ich vom Gefühl her sage, ja, es steht ihm sowieso zu. Darüberhinaus sagt das BGB § 809 dass eben diesem Wunsche entsprochen werden muss.
Also grundsätzlich wird der Vermieter die Räume sehen dürfen. Was er nun bezgl. des Rauchens unternehmen kann, will oder darf, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß aus OWL
Frank.