Mietrechtsprobleme?

Fragen zum Mietrecht ?

Wir wohnen in einem 3 Familien Wohnhaus zur Miete. Unser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit Verlängerungsklausel und geht noch 3 Jahre.
Die Nebenkosten ( Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Hauslicht, Steuern ) wurden verbrauchsunabhängig auf alle 3 Familien verteilt. Jede Familie war jeweils 1 Monat lang mit Hofordnung, Schnee schieben, Rasen mähen beauftragt.

Nun treten 2 Veränderungen zum gleichen Zeitpunkt ein.

  1. Eine Familie zieht aus, so dass in Kürze nur noch zwei Wohnungen belegt sind.
  2. Der Vermieter will das Haus verkaufen.

Daraus ergeben sich für uns zahlreiche Fragen. Es wäre wirklich toll, wenn Sie uns bei der einen oder anderen Frage behilflich sein könnten.

Fragen:

  1. Wie verteilen sich die Nebenkosten wenn eine Familie auszieht?
    Werden dann alle Kosten halbiert, oder muss der Vermieter für die leer stehende Wohnung aufkommen?
  2. Wer muss die Reinigungsarbeiten in Hof und Garten im 3. Monat durchführen? Der Vermieter ? Oder müssen wieder wir einspringen, als ob es sich um ein Zweifamilienhaus handeln würde?
  3. Was wird mit unserem Mietvertrag? Geht der automatisch auf den neuen Vermieter über, oder muss ein neuer Vertrag mit vielleicht anderen Konditionen geschlossen werden?
  4. Wir haben vor Jahren leider einen Vertrag mit einer stark überhöhten Miete abgeschlossen und kommen ohne Nachmieter nicht aus dem Vertrag heraus. Besteht durch den Vermieterwechsel eine Möglichkeit vor Ablauf der 10 Jahre zu kündigen?

Hallo Frank,

ich kann dir leider bei allen deinen fragen weiterhelfen, aber an der einen oder anderen stelle, weiß ich ein wenig rat:

Fragen:

  1. Wie verteilen sich die Nebenkosten wenn eine Familie
    auszieht?

Für alle deine Fragen kann grundsätzlich gesagt werden: Der Vertrag ist maßgebend. In deutschen recht existiert der grundsatz der privatautonomie, was soviel heißt wie: was die vertragsparteien vereinbaren hat vor einer gesetzlichen regelung vorrang. das erste, was du also machen solltest, ist zu schauen, ob du in deinem vertrag klauseln findest, die dir eine antwort liefern.
findest du sie nicht, dann greift das gesetz in der regel ein. findest du sie, dann kann es aber immer noch sein, daß die vetragsklausel trotz des grundsatzes der privatautonomie nicht wirksam ist (recht ist auch immer de grundsatz der ausnahme…)
(zu dieser frage kann ich dir z.b. keine vernünfige antwort geben)

Werden dann alle Kosten halbiert, oder muss der Vermieter für
die leer stehende Wohnung aufkommen?

  1. Wer muss die Reinigungsarbeiten in Hof und Garten im 3.
    Monat durchführen? Der Vermieter ? Oder müssen wieder wir
    einspringen, als ob es sich um ein Zweifamilienhaus handeln
    würde?

auch zu den beiden fragen, weiß ich nichts genaues; aber bei beiden tendiere ich eher zu einer ansicht zu deinen gunsten.

  1. Was wird mit unserem Mietvertrag? Geht der automatisch auf
    den neuen Vermieter über, oder muss ein neuer Vertrag mit
    vielleicht anderen Konditionen geschlossen werden?

hierzu kann ich dir endlich was konkretes mitteilen: noch ein grundsatz nämlich: „Kauf bricht nicht Miete“. Im neuen Recht in § 566 Abs. 1 BGB geregelt (im alten weiter vorne glaube ich). Da steht drin: „Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert (d.h. verkauft), so tritte der Erwerber (also Käufer) anstelle des VErmieters in die […] sich aus dem Miterverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten ein.“ Das heißt für deine Frage: Ja, Der Vertrag geht „automatisch“ über.

  1. Wir haben vor Jahren leider einen Vertrag mit einer stark
    überhöhten Miete abgeschlossen und kommen ohne Nachmieter
    nicht aus dem Vertrag heraus. Besteht durch den
    Vermieterwechsel eine Möglichkeit vor Ablauf der 10 Jahre zu
    kündigen?

Vielleicht… bei einem kurzen blick ins gesetz und vor allem gar kein blick in den vertrag läßt sich das schwer sagen.

hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben…

ciao
david

Hallo Frank,

Wir wohnen in einem 3 Familien Wohnhaus zur Miete. Unser
Vertrag hat eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit
Verlängerungsklausel und geht noch 3 Jahre.
Die Nebenkosten ( Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Hauslicht,
Steuern ) wurden verbrauchsunabhängig auf alle 3 Familien
verteilt. Jede Familie war jeweils 1 Monat lang mit
Hofordnung, Schnee schieben, Rasen mähen beauftragt.

Nun treten 2 Veränderungen zum gleichen Zeitpunkt ein.

  1. Eine Familie zieht aus, so dass in Kürze nur noch zwei
    Wohnungen belegt sind.
  2. Der Vermieter will das Haus verkaufen.

Daraus ergeben sich für uns zahlreiche Fragen. Es wäre
wirklich toll, wenn Sie uns bei der einen oder anderen Frage
behilflich sein könnten.

Fragen:

  1. Wie verteilen sich die Nebenkosten wenn eine Familie
    auszieht?
    Werden dann alle Kosten halbiert, oder muss der Vermieter für
    die leer stehende Wohnung aufkommen?

Das Risiko einer leerenWohnung trägt der Vermieter. Wenn nach der dargestellten Variante abgerechnet wird, hat der Vermieter den Teil für die nicht belegte Wohnung zu übernehmen. Dies gilt auch für die nächste Frage.

  1. Wer muss die Reinigungsarbeiten in Hof und Garten im 3.
    Monat durchführen? Der Vermieter ? Oder müssen wieder wir
    einspringen, als ob es sich um ein Zweifamilienhaus handeln
    würde?

Zu den von meinem Vorpostern gemachten Aussagen ist nix hinzuzufügen:
Der Mietvertrag wird vom Käufer übernommen, dies gilt auch für die Miete.

  1. Was wird mit unserem Mietvertrag? Geht der automatisch auf
    den neuen Vermieter über, oder muss ein neuer Vertrag mit
    vielleicht anderen Konditionen geschlossen werden?
  2. Wir haben vor Jahren leider einen Vertrag mit einer stark
    überhöhten Miete abgeschlossen und kommen ohne Nachmieter
    nicht aus dem Vertrag heraus. Besteht durch den
    Vermieterwechsel eine Möglichkeit vor Ablauf der 10 Jahre zu
    kündigen?

Tschuess Marco.

P.S. Gruss kommt besser.