Hallo Kris,
Hi,
bei Mietrechtsschutz soll es ja generell eine 3-monatige
Wartezeit geben (wenn keine Vorversicherung vorhanden ist).
dies ist nicht ganz richtig. Hier kommt es auf die jeweiligen Vertragsbdingungen an. Es gibt z.B. eine RS bei der bei folgenden Fällen keine Wartezeit besteht:
Schadenersatz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-RS vor Gerichten, Sozialgerichts-RS, Verwaltungs-RS in Verkehrssachen,
Opfer-RS, Disziplinar- und Standes-RS, Straf-RS, Erweiterter Straf-RS,
Ordnungswidrigkeiten-RS, Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, telefonische Rechtsberatung im privaten Bereich.
Kennt jemand eine RS, bei der man sofort eine anwaltliche
Beratung bekommen kann, auch ohne Wartezeit
ja - siehe oben (mit Einschränkungen)
3 monatige Wartezeiten bei Arbeitsrechtsschutz, Wohnung- und Grundstücks-RS,Beratungs-RS in privaten Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren, usw.
und für Probleme,
die schon vor Abschluss einer RS entstanden sind?
Nein! Jeder hat die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt eine RS-Versicherung abzuschließen. Man sollte nie warten bis der Schaden eingetreten ist.
Dass
Gerichtsverfahren nicht übernommen werden, ist mir klar. Aber
wenigstens eine anwaltliche Beratung oder eine Rechts-Hotline
der RS die einen Anwalt ersetzt?
eine Rechts-Hotline ersetzt keinen Anwalt der Sie vor Gericht vertreten wird.
Der Mieterverein hat so ein Modell, wo man für 60 EUR eine RS
haben kann die sofort anwaltliche Beratung gewährt,
Gerichtsverfahren erst nach 3 Monaten, hat aber zuviele Haken
als dass ich das in Erwägung ziehen würde.
ein Mieterverein kann man auch mit keiner Rechtsschutzversicherung vergleichen.
Danke & Grüße
Kris
Gruß Merger