Nur hypothetisch gefragt:
Nehmen wir an, wir hätten eine Mieter, mit dem wir einige Schwierigkeiten haben, die aber noch im Rahmen liegen. Spinnen wir hier doch mal eine Geschichte:
Wir haben ihm das Haus gegen Renovierung für 10 Jahre kostenfrei, gegen Betriebskosten (Gas, Wasser, Müll, Versicherung usw.) gegeben.
Jetzt stänkert er im Dorf rum, wir hätten in übers Ohr gehauen (???)und er meint, für die Arbeiten, die er geleistet hat, stünden ihm 250.000 € zu, die das ganze Haus nicht wert ist. Mit anderen Worten, er ist ein ziemlich kranken Alkoholiker. Wenn wir nun die Nase voll haben und ihm wegen Nichterfüllung des Vertrages (er weigert sich die Betriebskosten zu zahlen) kündigen würden.
und jetzt, zu diesem Zeitpunke eine MietrechsschutzVersicherung abschließen, hätte die bei gerichticher Auseinandersetzung einen Grund die Bezahlung abzulehen, mit der Aussage, wir hätten es kommen sehen und der Grund für die Auseinandersetzung läge weit zurück.
fragt Calima