Mietrechtsschutz

Nur hypothetisch gefragt:

Nehmen wir an, wir hätten eine Mieter, mit dem wir einige Schwierigkeiten haben, die aber noch im Rahmen liegen. Spinnen wir hier doch mal eine Geschichte:
Wir haben ihm das Haus gegen Renovierung für 10 Jahre kostenfrei, gegen Betriebskosten (Gas, Wasser, Müll, Versicherung usw.) gegeben.
Jetzt stänkert er im Dorf rum, wir hätten in übers Ohr gehauen (???)und er meint, für die Arbeiten, die er geleistet hat, stünden ihm 250.000 € zu, die das ganze Haus nicht wert ist. Mit anderen Worten, er ist ein ziemlich kranken Alkoholiker. Wenn wir nun die Nase voll haben und ihm wegen Nichterfüllung des Vertrages (er weigert sich die Betriebskosten zu zahlen) kündigen würden.

und jetzt, zu diesem Zeitpunke eine MietrechsschutzVersicherung abschließen, hätte die bei gerichticher Auseinandersetzung einen Grund die Bezahlung abzulehen, mit der Aussage, wir hätten es kommen sehen und der Grund für die Auseinandersetzung läge weit zurück.

fragt Calima

Mal ganz hypothetisch,

wenn ich Sie richtig verstehe, hoffen Sie auf Rechtsbeihilfe für 16,–€?
Sprich: 5 x Beiträge zahlen (Wartezeit 5 Monate)und dann zum Rechtsanwalt?
Ausschlaggebend ist immer der Beginn einer Sache.
Kein Versicherer versichert ein brennendes Haus.

und jetzt, zu diesem Zeitpunke eine MietrechsschutzVersicherung abschließen, hätte die bei

Dazu ist es jetzt zu spät. Der Kündigungsgrund würde vermutlich die ausbleibenden Zahlungen sein, und das ist bereits passiert.

Hallo.

ich glaube das euch eine Miet rechtschutzversicherung nichts bringt, da ihr ja Ver mieter seid. Ihr bräuchtet also eine Vermieterrechtschutz-Versicherung.
Ich glaube aber kaum, dass es eine gibt, die für vor Abschluss bereits entstandene „Schadensfälle“ aufkommt.

LG Kathi

Hallo Helsinki, so einfach ist das auch nicht. Die Mietrechsschutzversicherung kostet an die 400.- € im Jahr und würde nach drei Monaten in Kraft treten. Es geht nicht um Mietzahlungen, da der Mieter keine Miete sondern nur Betriebskosten zahlt.

Aber auch das wäre nicht das Thema. Es geht wirklich nur um eine mögliche Variation, nämlich, wenn der - nennen wir ihm mal „Wohner“ für die Renovierung des Hauses einen 10 Jahresvertrag mietfreies Wohnen bekommt, nach 4 Jahren sich aber mit seiner Frau streitet, evtl. ausziehen will und nun von uns Geld für die Renovierung haben möchte, da er ja renoviert hat und die restliche Zeit nicht abwohnen kann.

Ob und wie und ob überhaupt, das weiß ich nicht, also, ich weiß nicht, ob es zum Rechtstreit überhaupt kommt, wollte mich aber für den Fall der Fälle absichern. Immerhin sind 400 € auch kein Pappenstil für mich. Ich will keinen Rechtsstreit - aber wenn er uns auf Herausgabe der Renovierungskosten verklagen will???
was dann?

fragt Calima

Die Mietrechsschutzversicherung

Nochmal: Das Ding heißt Vermietungs- Rechtsschutzversicherung.

würde nach drei Monaten in Kraft treten.

Diese Versicherung zahlt nicht bei Schäden, die vor Abschluß schon bestanden. Also z.B. wenn der Mieter jetzt schon keine Betriebskosten mehr zahlt.

Mein Tipp wäre: Da Du z.B. den noch nicht einmal Unterschied zwischen Mietrechtsschutz und Vermietungsrechtsschutz kennst, wäre im Fall von Schäden eine Erstberatung bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt sinnvoll.

Und: Man soll in solchen Fällen keine großen Zahlungsrückstände aufkommen lassen, x- fach mahnen oder so. Die Rückzahlung schafft/will der Mieter dann oft nicht.

Hallo,

ist in einer Rechtschutzversicherung Immobilienrechtschutz mit abgesichert, ist man auch als VERMIETER abgesichert.

Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein
bezeichneten Eigenschaft als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken,
Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet
sind. Ist der Versicherungsnehmer zugleich Eigentümer, erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf diese Eigenschaft.

jedoch werden, wie schon angemerkt, „brennende Häuser nicht versichert“!
In Deinem Bsp. liegt Abschluss des Mietvertrages weit zurück und der wäre im Streitfall Grundlage!

VG René