Hallo,
nehmen wir an:
Ein Haus grenzt an einen öffentlichen Platz, der ausnahmsweise für eine Theaterproduktion genutzt wird. Die Akkustik ist bekanntermaßen sehr ausgeprägt. Über die bervorstehende Aufführung wurden die Bewohner nicht informiert.
Nun zum Theater :
10 Tage Proben zwischen 10.00 und 21.00 Uhr.
12 Tage Aufführungen zwischen 18.00 und 24.00 Uhr.
Nehmen wir weiter an:
Das Stück wird in allen Räumen des Hauses gut gehört. Kinder haben natürlich Probleme beim Lernen und Einschlafen. Erwachsene, die zum Teil zu Hause arbeiten, werden ebenfalls gestört. Im Probezyklus durch permanentes Wiederholen kurzer Szenen. Bei den Aufführungen auch durch begleitenedes Catering.
An den Aufführungstagen sind die (bezahlten) Parkplätze des Hauses gesperrt. Auch der Weg ins Haus und aus dem Haus ist zwischen 19.00 und 23.00 nicht möglich.
Frage:
Wie hoch sollten Mieter die Reduktion ihrer Miete veranschlagen?
Danke für Infos.
gernot
PS: Gibt es einen Tipp für die Eigentümer unter den Bewohnern hinsichtlich Entschädigung?
Hallo,
nehmen wir an:
Ein Haus grenzt an einen öffentlichen Platz, der ausnahmsweise
für eine Theaterproduktion genutzt wird. Die Akkustik ist
bekanntermaßen sehr ausgeprägt. Über die bervorstehende
Aufführung wurden die Bewohner nicht informiert.
Nun zum Theater :
10 Tage Proben zwischen 10.00 und 21.00 Uhr.
12 Tage Aufführungen zwischen 18.00 und 24.00 Uhr.
Nehmen wir weiter an:
Das Stück wird in allen Räumen des Hauses gut gehört. Kinder
haben natürlich Probleme beim Lernen und Einschlafen.
Erwachsene, die zum Teil zu Hause arbeiten, werden ebenfalls
gestört. Im Probezyklus durch permanentes Wiederholen kurzer
Szenen. Bei den Aufführungen auch durch begleitenedes
Catering.
An den Aufführungstagen sind die (bezahlten) Parkplätze des
Hauses gesperrt. Auch der Weg ins Haus und aus dem Haus ist
zwischen 19.00 und 23.00 nicht möglich.
Frage:
Wie hoch sollten Mieter die Reduktion ihrer Miete
veranschlagen?
Hallo Gernot,
ich sehe hier keinerlei Anlass für eine Mietminderung. Dieser Vorgang gehört zu den vorübergehenden Beeinträchtigungen, die durch kulturelle Veranstaltungen und/oder Produktionen oder andere öffentliche Feste verursacht werden.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
danke für deine Antwort.
ich sehe hier keinerlei Anlass für eine Mietminderung. Dieser
Vorgang gehört zu den vorübergehenden Beeinträchtigungen, die
durch kulturelle Veranstaltungen und/oder Produktionen oder
andere öffentliche Feste verursacht werden.
Verstehe ich schon und bei einer Aufführung oder zwei sehe ich das auch so, aber:
Wenn ich innerhalb eines Monats meine Wohnung an 12 Tagen zwischen 18.00 und 24 Uhr nicht betreten oder verlassen kann, mein Auto in der Zeit nicht parken kann und mein Kind 12 plus 10 Tage nicht einschlafen kann, geht das für mich über das normale und erträgliche Maß hinaus. (Hast du schon mal gesehen, wie das auf ein Kind wirkt, wenn abends um 20.00 eine Stunde lang Folterszenen geprobt werden und das Kind Ohrenzeuge ist?)
Ändert das was an deiner Einschätzung?
Ändert sich etwas, wenn das künftig jedes Jahr 6 Wochen lang statfinden soll?
salut
gernot
Hi, in diesem Fall müsstest du dich an das Ordnungsamt wenden. Der Vermieter ist in dem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.
Einen wirklichen Grund, Dir das Betreten des Hauses zu verwehren sehe ich z.B. nicht. Man kann zuvor Einwohnerausweise ausgeben, die Störung der Aufführung durch Fußgänger wird man bei einer Freiluftveranstaltung mitten in der Stadt wohl hinnehmen müssen.
Bei uns müssen sich die Anwohner nur per Personalausweis ausweisen um rein zu kommen.
Hier kannst du dir ggf. auch mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Das grenzt ja an Freiheitsberaubung.
Wenn es eine regelmäßige Veranstaltung ist, würde ich zumindest erreichen versuchen, die Probe bis auf Generalprobe an einen anderen Ort verlegen zu lassen. Denn die normalen Proben müssen nicht auf der Aufführungsbühne stattfinden. Damit reduziert sich die Belastung schon mal auf die Hälfte.
Ebenfalls würde ich versuchen, eine Erstattung von Parkgebühren durch den Veranstalter bzw. Stellung von Ausweichplätzen durch die Gemeinde zu erreichen, wenn ich wg. Sperrung des Parkplatzes am gebührenpfl. Plätzen parken muss.
Am besten eignet sich dazu eine Bürgerinitiative mit den anderen Anwohnern, denn allein hat eure Stimme wenig Gewicht.
Gegen den Lärm helfen ganz gut Gehörschutzstöpsel (am besten richtige Kunststoffteile aus dem Arbeitsschutzbedarf oder auch Baumarkt, nicht so Ohropax- Watteschmierzeug).
A.
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Hi, in diesem Fall müsstest du dich an das Ordnungsamt wenden.
Der Vermieter ist in dem Fall nicht der richtige
Ansprechpartner.
Einen wirklichen Grund, Dir das Betreten des Hauses zu
verwehren sehe ich z.B. nicht. Man kann zuvor
Einwohnerausweise ausgeben, die Störung der Aufführung durch
Fußgänger wird man bei einer Freiluftveranstaltung mitten in
der Stadt wohl hinnehmen müssen.
Bei uns müssen sich die Anwohner nur per Personalausweis
ausweisen um rein zu kommen.
Hier kannst du dir ggf. auch mit Hilfe der Polizei Zutritt
verschaffen. Das grenzt ja an Freiheitsberaubung.
Wenn es eine regelmäßige Veranstaltung ist, würde ich
zumindest erreichen versuchen, die Probe bis auf Generalprobe
an einen anderen Ort verlegen zu lassen. Denn die normalen
Proben müssen nicht auf der Aufführungsbühne stattfinden.
Damit reduziert sich die Belastung schon mal auf die Hälfte.
Ebenfalls würde ich versuchen, eine Erstattung von
Parkgebühren durch den Veranstalter bzw. Stellung von
Ausweichplätzen durch die Gemeinde zu erreichen, wenn ich wg.
Sperrung des Parkplatzes am gebührenpfl. Plätzen parken muss.
Am besten eignet sich dazu eine Bürgerinitiative mit den
anderen Anwohnern, denn allein hat eure Stimme wenig Gewicht.
Gegen den Lärm helfen ganz gut Gehörschutzstöpsel (am besten
richtige Kunststoffteile aus dem Arbeitsschutzbedarf oder auch
Baumarkt, nicht so Ohropax- Watteschmierzeug).
Hallo,
wobei ich bei einer solchen Veranstaltung grundsätzlich davon ausgehe, dass eine Genehmigung des Ordnungsamtes vorliegt. Ansonsten hätte man durch den Lärm und die Behinderungen durchaus ein Recht auf Minderung der Miete. Ist eine Veranstaltung amtlich genehmigt - was sie sein muss - ist nichts zu machen.
Grüsse Günter
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Danke, …
Hallo Günter und Andreas,
danke, der Hinweis auf das Ordnungsamt war wertvoll.
salut
gernot