Mietrückerstattung bei falscher Wohnfläche

Hallo,
ich habe eine Frage- wenn in einem Mietvertrag eine Angabe im Sinne „3 Zimmer, Küche, Balkon, ca. 100m2“ steht (mit einem pauschalen Preis inkl. Umlagen exkl. Gas/Strom) und man nach vielen Jahren beim Nachmessen fest stellt, daß die tatsächliche Fläche (nach DIN, nicht Grundfläche) ganz erheblich kleiner ist (15%), was kann man dann tun? Bezogen auf die zukünftige Miethöhe? Auf die Vergangenheit?
Danke für Tipps
Tom

Hallo,

Hi Tom,
tatsächlich gibt es höchstrichterliche Urteile. Am besten sollte genau nachgemessen und beim Vermieter Bescheid gesagt werden, dass die Wohnfläche nicht stimmt. Vielleicht ist er einsichtig und zahlt etwas zurück, die letzten drei Jahre müssten es sein. Ansonsten darf ich an die Experten der Jurisprudenz weitergeben.

Danke für Tipps
Tom

Problematisch ist es weil ein ca Wert angegeben ist und die Miete nicht qm bezogen ist.

Wenn die Miete erhöht werden soll dann spielem bei Vergleichsmieten die qm schon eine Rolle, aber um rückwirkend etwas zurück zu bekommen NICHT.

Jakob

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Danke für die Info- es steht eine kleine Erhöhung an,
das war auch der Anlass mal nachzumessen. Rückwirkend
was zu bekommen ist nicht das Ziel, durchaus aber, die
laufende Miete zu reduzieren/ anzupassen…

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Danke für die Info- es steht eine kleine Erhöhung an,
das war auch der Anlass mal nachzumessen. Rückwirkend
was zu bekommen ist nicht das Ziel, durchaus aber, die
laufende Miete zu reduzieren/ anzupassen…

Sicherlich man muss sehen ob die angemessen ist.

Muss ein Advokat ran besteht immer die Tendenz „das unterste aus dem Topf“ zu verlangen, also Maximalforderung zu stellen. also immer auf dem Teppich bleiben

Jakob

Problematisch ist es weil ein ca Wert angegeben ist und die
Miete nicht qm bezogen ist.

Wenn die Miete erhöht werden soll dann spielem bei
Vergleichsmieten die qm schon eine Rolle, aber um rückwirkend
etwas zurück zu bekommen NICHT.

Jakob

Hallo,
ich habe eine Frage- wenn in einem Mietvertrag eine Angabe im
Sinne „3 Zimmer, Küche, Balkon, ca. 100m2“ steht (mit einem
pauschalen Preis inkl. Umlagen exkl. Gas/Strom) und man nach
vielen Jahren beim Nachmessen fest stellt, daß die
tatsächliche Fläche (nach DIN, nicht Grundfläche) ganz
erheblich kleiner ist (15%), was kann man dann tun? Bezogen
auf die zukünftige Miethöhe? Auf die Vergangenheit?
Danke für Tipps
Tom

Hallo!

Habe durch Googeln folgendes Urteil gefunden, was für Dich vielleicht interessant sein könnte:
„Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereichung die Rückzahlung der in der Folgezeit auf Grund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10% beträgt.
BGH, Urteil vom 07.07.2004 - VIII ZR 192/03 - LG Hamburg, AG Hamburg“

Ansonsten würde ich Dir empfehlen, auf eine Antwort von Günter zu warten. Das ist in diesem Brett DER Profi schlechthin mit äußerst fundierten Aussagen.

Nette Grüße

Corwin

Hallo,
ich habe eine Frage- wenn in einem Mietvertrag eine Angabe im
Sinne „3 Zimmer, Küche, Balkon, ca. 100m2“ steht (mit einem
pauschalen Preis inkl. Umlagen exkl. Gas/Strom) und man nach
vielen Jahren beim Nachmessen fest stellt, daß die
tatsächliche Fläche (nach DIN, nicht Grundfläche) ganz
erheblich kleiner ist (15%), was kann man dann tun? Bezogen
auf die zukünftige Miethöhe? Auf die Vergangenheit?
Danke für Tipps

Hallo Tom,

dieses Urteil des BGH geht nicht alleine nur von der 10 % Abweichung aus, sondern auch davon, ob der Mangel ( denn eine kleinere Wohnung ist ein Mangel ) erkennbar war, ob er nachteilige Wirkungen hatte und was auch wichtig ist, ob die bisherige Miete - trotz der höheren Fläche - bei einer Korrektur noch im ortsübliche Rahmen liegt. Wenn dies alles sich als Tatsachen ergibt, kann unter engen Prüfungen ein Rückerstattungsanspruch gegeben sein. Ohne konkrete Berechnung geht es nicht. Zu dem Urteil ist zu sagen, dass es auch nicht einfach heisst, dass bei mehr als 10 % Abweichung der Mieter rückwirkend die höhere Miete erstattet bekommt.

Der Mieter hat aber ab Kenntnis und wenn er den VM informiert hat Anspruch ab dem nächsten Zahlungstermin die reduzierte Miete zu zahlen. Beachtung finden dann Positionen wie "nicht erkennbar " oder „nachteilige Wirkung“ nicht. Zu beachten ist aber, wenn die Miete den ortsüblichen Rahmen unterschreitet, dass mindestens bis zu erlaubten Höhe von 20 % eine Mietanpassung vorgenommen werden darf. Sie wird dann als Mieterhöhung bewertet. Sie ist später bei weiteren Mieterhöhungen zu beachten.

Bitte beachten, dass die neue Wohnflächeverordnung für Verträge vor dem 01.01.2004 nicht gilt. Es ist die frühere Wohnflächenberechnung nach DIN anzuwenden ( wobei die DIN schon seit Jahren weggefallen ist ).

Ein größeres Thema dürfte aber hier auch der Hinweis bereiten, dass wohl Inklusisvmiete vereinbar ist. Zumindest so Deine Darstellung. Du hast hier zwar Gas/Strom dargelegt. Bei der Berechnung, ob die Mieter korrekt ist oder nicht, kann sich der VM auf den Standpunkt zurück ziehen, dass die anteiligen Kosten für Strom und Gas eben dann höher sind als wie der Mieter denkt. Denn wie will der Mieter den reinen Mietpreis kennen, wenn es eine Inklussivmiete ist ?

Zudem hat der VM, auch wenn dies nun nicht ausrücklich erwähnt ist, bei einer Umrechnung das Recht Grundsteuer, Versicherungen, Kosten der Gartenpflege, Treppenhausreinigung usw. kalkulatorisch anzurechnen. Dann wird der Betrag von der Gesamtmiete abgezogen und was dann noch steht ist die Kaltmiete. Sachlich betrachtet hat der Mieter kaum eine Chance hier entgegenzuwirken. Die einzige Chance wäre, der VM rechnet künftig die Nebenkosten ab und es wird eine Kaltmiete vereinbart.

Gruss Günter

Danke an Alle! „Derjenige“ schaut mal, was er erreichen kann :wink:

Hallo Günther,
so wie ich das rausgefunden habe, hat sich bei Wohnflächenberechnung doch nicht viel verändert? Ab 2m Höhe=100%, 1m-2m=50%, Balkon max. 50%. Damit müsste man doch auf der sicheren Seite sein? In der Miete anthalten sind Wasser, Abwasser, Müll, Strassenreinigung etc., nicht enthalten Gas (Warmwasser & Heizung) und Strom. Mietspiegel (allerdings 2001) sieht für vergleichbare Wohnungen 5.5-7.5€/m2 Kaltmiete vor, Zustand ist eher mittelprächtig also irgendwo in der Mitte. Aktueller m2-Preis bezogen auf gemessene Wohnfläche mit Umlagen liegt bei ca. 10€…
Gruß

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