Mietrückerstattung..?

Hallöchen liebe Community,

ich wollte mich mal danacherkundigen, wie es ist, wenn kein Mietvertrag einer Wohnung bestand, wurde da zu unrecht Miete gezahlt…??Der Vermieter hatte sich geweigert, einen Mietvertrag zu machen, weil es ihm schnell gehen musste, mit der Vermietung seiner Wohnung.

Hallo!

wieso kein Vertrag ?
Man hat einen Vertrag, wenn man da gewohnt und vereinbarte Miete gezahlt hat.

Es war nur alles mündlich vereinbart. Das ist völlig OK und kann in sehr vielen Fällen sogar mietrechtlich besser sein !

Warum sollte das ungültig sein oder warum erwartet man, es gäbe Miete zurück ?

mfG
duck313

Warum sollte das ungültig sein oder warum erwartet man, es gäbe Miete zurück ?

na weil der Mieter nur „zu unrecht“ da gewohnt hat *grins*
ist ja nicht zu fassen, auf welche Gedanken die Leute kommen

Rudi

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Genau, der Mieter, oder doch besser Mieter wurde nahezu gezwungen schnell einzuziehen, SKANDAL

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warum kein Vertrag zu stande kam…?

Weil die sich zusätzlichen Papierkram ersparen wollten.
Klar kann es in vielen Fällen besser sein, aber nehmen Wir mal an, es kommt die Nebenkostenabrechnung, warum soll ich die für eine Wohnung zahlen, wo ich nicht mal einen Mietvertrag habe…^^

Jeder seriöse Vermieter drückt einem einen Mietvertrag in die Hand, sodass er auch ne Art Rückversicherung hat, oder irre ich mich da…??

Nochmal:
Natürlich kam ein Mietvertrag zu Stande. Nirgends steht geschrieben, dass ein Mietvertrag schriftlich zu sein hat. Es war ein mündlicher Mietvertrag. Beweisbar durch Meldeamt und Mietzahlungen. Was will der Mieter mehr? Nebenkosten und Schönheitsreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters, wenn gegenteiliges nicht beweisbar auch mündlich vereinbar war. Reicht das dem Mieter nicht als Bereicherung? Muss es auch noch die Miete der vergangenen Monate und Jahre sein?

vnA

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Hallo kleinesBuh,

Klar kann es in vielen Fällen besser sein, aber nehmen Wir mal
an, es kommt die Nebenkostenabrechnung, warum soll ich die für
eine Wohnung zahlen, wo ich nicht mal einen Mietvertrag
habe…^^

Weil du die Wohnung zu Wohnzwecken nutzt und zwar fremdes Eigentum! Zudem Verbrauchst du Wasser, Warmwasser und Heizung für Kosten, der Vermieter in Vorleistung geht!

Jeder seriöse Vermieter drückt einem einen Mietvertrag in die
Hand, sodass er auch ne Art Rückversicherung hat, oder irre
ich mich da…??

Ja, und zwar gewaltig!

Ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen und hat dennoch Gültigkeit.

Darin ist bestimmt, dass es zwischen den künftigen Vertragsparteien zu einer Willenseinigung bezüglich Objekt, Mietpreis etc.kommen muss und zwar mit dem Ziel ein rechtsgeschäftliches Verhältnis bzw. Mietvertrag miteinander eingehen zu wollen.

Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn das Angebot der einen Partei von der anderen Partei mit Einzug in die Wohnung angenommenworden ist. Wirksam wird der mündliche Vertrag im Zeitpunkt der Abgabe der Annahmeerklärung oder Einzug.

Von Seiten des Vermieters mit zur Verfügungstellung von der genannten Wohnung.

Gruß

BHShuber

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