Hallo kleinesBuh,
Klar kann es in vielen Fällen besser sein, aber nehmen Wir mal
an, es kommt die Nebenkostenabrechnung, warum soll ich die für
eine Wohnung zahlen, wo ich nicht mal einen Mietvertrag
habe…^^
Weil du die Wohnung zu Wohnzwecken nutzt und zwar fremdes Eigentum! Zudem Verbrauchst du Wasser, Warmwasser und Heizung für Kosten, der Vermieter in Vorleistung geht!
Jeder seriöse Vermieter drückt einem einen Mietvertrag in die
Hand, sodass er auch ne Art Rückversicherung hat, oder irre
ich mich da…??
Ja, und zwar gewaltig!
Ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen und hat dennoch Gültigkeit.
Darin ist bestimmt, dass es zwischen den künftigen Vertragsparteien zu einer Willenseinigung bezüglich Objekt, Mietpreis etc.kommen muss und zwar mit dem Ziel ein rechtsgeschäftliches Verhältnis bzw. Mietvertrag miteinander eingehen zu wollen.
Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn das Angebot der einen Partei von der anderen Partei mit Einzug in die Wohnung angenommenworden ist. Wirksam wird der mündliche Vertrag im Zeitpunkt der Abgabe der Annahmeerklärung oder Einzug.
Von Seiten des Vermieters mit zur Verfügungstellung von der genannten Wohnung.
Gruß
BHShuber