Mietrückforderung

Hallo,
ich habe festgestellt, dass die tatsächliche qm-Anzahl meiner gewerblichen Anmietung (Ladenfläche) mit der im Mietvertrag angegebenen nicht übereinstimmt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich dafür Miete
zurückfordern kann.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank!

Marc

Hallo,

ich weiß das nicht…aber wenn dann musst Du sicher schnell handeln, soweit ich weiß sind auch z.B. Mietminderungen nicht nachträglich geltend zu machen…

Gruß

Hallo Marc,

ich bin kein Experte für Mietfragen. Aber, was sagt denn der Vermieter zu deiner Berechnung ? Steht die qm Zahl im Mietvertrag und ist belegbar ? Falls deine Berechnung
nachprüfbar richtig ist und die vermietete qm Fläche belegbar ist, würde ich mir eine Rückfoderung überlegen.

Gruss P

Hallo Marc,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Hier ein Link mit ähnlicher Problematik:
http://www.welt.de/welt_print/article2489975/Auf-der…

Viele Grüße

HeiKas

Hi Marc,

als ich die Mail-Aufforderung gelesen habe mit dem Titel habe ich gedacht, wann kann man den Überhaupt Miete zurück fordern??? Und Während ich auf dem Weg ins I-Net war, viel mir nur ein - Abweichende qm-Zahl!

Dies ist in der Tat ein Forderungsgrund. ABER du musst checken wieviel qm-Unterschied existiert. I.d.R. wird ein Mietvertrag mit ca.-Angaben z.B. ca. 35 qm gemacht. Dann können es auch NUR 34 qm faktisch sein. Sind es 32 qm dann hast du eine Anspruch. Wo die Grenze (qm-Abweichung) liegt kann ich nicht sagen.
Noch einen Tip - Miet-Zahlungen teilen sich ja immer in Miete und Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung muss in jedem Fall auf qm-genau ausgeführt werden.

Du darfst nicht so ohne weiteres die Miet-Zahlungen kürzen. Du must in jedem Fall erst einmal mit deinem Vermieter kontakt aufnehmen. Sonst können (auch bei summierten Fehlbeträgen) ein sofortiges Kündigungsrecht dem VERMIETER zustehen.

Wenn du nun mit deinen Vermieter anfängst zu streiten dann ist Vorsicht geboten. Ggf. erkundige dich erst bei einem Mieterverein wie du am Besten weitermachst. Da die Mietervereine meistens nur für Wohnraum zuständig sind ggf. in einem Rechtsanwaltsforum deine Frage mal posten.

Gruß

Punki

Hallo,

kenne mich mit Gewerbemietverträgen nicht aus.

Gruß Fred

Hi

klar kannst du das … Sie muß eben nur erheblich abweichen damit sich das lohnt. Die besten Karten hast du wenn exakt die m² vorgegeben wurden und auch exakt der Preis pro m²… Aber besser ist das du vorab dir mal die Fläche exakt erklären lässt am besten zusammen mit dem Vermieter auf dem Boden rumkriechen und ausmessen. dann am besten den Dialog finden und klären… alles andre gibt nur gezänk und macht krank und ist teuer… weil du und das muß ich dir eben auch sagen eine gewisse abweichung erdulten mußt… Schau dazu bitte im Internet nach wieviel % das so sind…
Gruß Peter

Hallo,
ich habe festgestellt, dass die tatsächliche qm-Anzahl meiner
gewerblichen Anmietung (Ladenfläche) mit der im Mietvertrag
angegebenen nicht übereinstimmt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich dafür Miete
zurückfordern kann.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank!

Hallo fahrszination,
durch Zufall habe ich gerade erst letzte Woche ein Beitrag über diese Angelegenheit im Fernsehen gesehen. Und dort war die Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben, da es aber eine Wohnung war die von der ARGE bezahlt wurde hat es wohl nicht interessiert ob sie zu klein war. Also ich würde die Wohnung nochmal genau ausmessen und dann berechnen. Wenn es abweicht dann würde ich den Vermieter anschreiben und um eine Nachprüfung bitten bzw. mit ihm reden welche Vorschläge er selbst macht wegen der Wohnung. Du mußt aber unbedingt eine Frist setzen bis wann er antworten sollte. Wenn er sich in der Zeit nicht meldet, dann müßtest Du vielleicht den Mieterbund oder einen Anwalt daraufansetzten. Was natürlich mit Kosten für Dich in Verbindung steht.
Ich hoffe das ich helfen konnte.
LG Evelin

Marc

wenn die differenz mehr als 10% beträge nach ständiger rechtsprechung ja.

Hallo, leider kann ich dir nicht weiter helfen. Ich glaube hier ist ein Fachmann/frau nötig.
Liebe grüße Cira

Hallo Marc,

also nach meinem Kenntnisstand kannst Du die Miete für zuviel gezahlte Flächen nebst Zinsen zurückfordern, wenn die angemietete Fläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag benannten Fläche abweicht. Davon abgesehen würde ich den Vermieter auf die Abweichung hinweisen um zukünftige Zahlungen und vorallem auch die Nebenkosten nach Rücksprache anzupassen. Bin in dem Gebiet jedoch auch noch neu. Würde mich daher an Deiner Stelle z. B. beim Mieterbund auch der Rechtsauskunft Deiner Rechtsschutz absichern.

Susi