Hallo,
Mein Bruder ist Im Dezember letzten Jahres arbeitslos
geworden. Er ist darauf hin zum Arbeitsamt und Sozialamt. Das
Sozialamt sollte die Miete bezahlen, weil das Arbeitslosengeld
nicht dafür reichte. Die haben aber zu Ihm gesagt sie zahlen
nicht, mit der Begründung, dass es nichts ausmachen würde wenn
er mal eine Miete nicht zahlt.
Tja, diese Monatsmiete ist bis heute nicht bezahlt und mein
Bruder bekommt so langsam Probleme mit seinen Vermietern.
Ich hatte das Thema hier schon einmal angesprochen und mir
hatte jemand geschrieben, das das Sozi keine Mietrückstände
entstehen lassen darf. Gibt es dafür einen Paragraphen oder
so. Irgendwas womit mein Bruder zum Sozi gehen kann…
Ich wäre euch sehr dankbar.
Hallo Sandy,
ich habe bereits unter Mietrecht zu diesem Thema gepostet, nachdem ich an diesme Montag einen aktuellen Fall auf dem Schreibtisch hatte und versucht habe für eine arbeitslose Sozialhilfeempfängerin ein Darlehen über das Sozialamt für nicht gezhalte Mieten zu erreichen. Wbei in diesme Fall das Sozialöamt die Zahlugnen einegstellt hat, weil eine bundesweit tätige soziale Einrichutng dem Landratsamt erklärt hat, dass wegen Mängel keine Mietzahlungen geschuldet sind. Die Mieterin kam nun mit der fristlosen Kündigung. Dabei musste ich feststellen, dass eine Privatperson den Beratungsrahmen in ihrem Bereich weit dadurch überschritten hat, dass sie unerlaubt Rechtsberatung - und dazu noch falsch - vorgenommen hat. Durch das Vorgehen dieser Person wird die Mieterin nun auch noch die Wohnung verlieren.
Das Kreissozialamt hat eine Kostenübernahme abgelehnt. Begründung: Bis 31.12.2004 konnte einem Mieter, der in Mietrückstand geraten ist, im Rahmen eines Darlehens, wenn ihm Wonungslosigkeit drohte, die Miete gezahlt werden. Diese Regelung ist ab 01.01.2005 ergänzt mit dem Hinweis, dass nur noch die Ämter helfen dürfen, wenn neben der Wohnungslosigkeit dadurch ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitsaufnahme
gefährdet ist. So, der Sachbearbeiter des KSA, die neuen Vorschriften wegen Hartz IV.
Kann möglichwerweise heute Abend mehr dazu sagen, weil ich noch gestern den „Kommentar zum SGB II und SGB XII mit Hartz IV“ für unser Büro bestellt habe.
Wenn dem wirklich so ist, der Text des Gesetzes lässt diese Auslegung durchaus zu, wird dann die rückständige Miete übernommen, wenn der Mieter beweisen kann, dass er den Arbeitsplatz verliert, zumindest aber unmittelbar vor einer Arbeitsaufnahme steht.
Dies würde natürlich für all jene, die keine Arbeit haben, auch keine Aussicht oder gar krank sind und derzeit nur noch nicht aus der Hartz IV Statistik gefallen sind, dass dieser Personenkreis in einen nicht mehr durchdringbaren Schuldenkreis kommen.
Gruss Günter