Mietrückstände durch das Sozialamt

Hallo,

Mein Bruder ist Im Dezember letzten Jahres arbeitslos geworden. Er ist darauf hin zum Arbeitsamt und Sozialamt. Das Sozialamt sollte die Miete bezahlen, weil das Arbeitslosengeld nicht dafür reichte. Die haben aber zu Ihm gesagt sie zahlen nicht, mit der Begründung, dass es nichts ausmachen würde wenn er mal eine Miete nicht zahlt.
Tja, diese Monatsmiete ist bis heute nicht bezahlt und mein Bruder bekommt so langsam Probleme mit seinen Vermietern.

Ich hatte das Thema hier schon einmal angesprochen und mir hatte jemand geschrieben, das das Sozi keine Mietrückstände entstehen lassen darf. Gibt es dafür einen Paragraphen oder so. Irgendwas womit mein Bruder zum Sozi gehen kann…

Ich wäre euch sehr dankbar.

Sandy

Hallo,

Mein Bruder ist Im Dezember letzten Jahres arbeitslos
geworden. Er ist darauf hin zum Arbeitsamt und Sozialamt. Das
Sozialamt sollte die Miete bezahlen, weil das Arbeitslosengeld
nicht dafür reichte. Die haben aber zu Ihm gesagt sie zahlen
nicht, mit der Begründung, dass es nichts ausmachen würde wenn
er mal eine Miete nicht zahlt.
Tja, diese Monatsmiete ist bis heute nicht bezahlt und mein
Bruder bekommt so langsam Probleme mit seinen Vermietern.

Ich hatte das Thema hier schon einmal angesprochen und mir
hatte jemand geschrieben, das das Sozi keine Mietrückstände
entstehen lassen darf. Gibt es dafür einen Paragraphen oder
so. Irgendwas womit mein Bruder zum Sozi gehen kann…

Ich wäre euch sehr dankbar.

Hallo Sandy,

ich habe bereits unter Mietrecht zu diesem Thema gepostet, nachdem ich an diesme Montag einen aktuellen Fall auf dem Schreibtisch hatte und versucht habe für eine arbeitslose Sozialhilfeempfängerin ein Darlehen über das Sozialamt für nicht gezhalte Mieten zu erreichen. Wbei in diesme Fall das Sozialöamt die Zahlugnen einegstellt hat, weil eine bundesweit tätige soziale Einrichutng dem Landratsamt erklärt hat, dass wegen Mängel keine Mietzahlungen geschuldet sind. Die Mieterin kam nun mit der fristlosen Kündigung. Dabei musste ich feststellen, dass eine Privatperson den Beratungsrahmen in ihrem Bereich weit dadurch überschritten hat, dass sie unerlaubt Rechtsberatung - und dazu noch falsch - vorgenommen hat. Durch das Vorgehen dieser Person wird die Mieterin nun auch noch die Wohnung verlieren.

Das Kreissozialamt hat eine Kostenübernahme abgelehnt. Begründung: Bis 31.12.2004 konnte einem Mieter, der in Mietrückstand geraten ist, im Rahmen eines Darlehens, wenn ihm Wonungslosigkeit drohte, die Miete gezahlt werden. Diese Regelung ist ab 01.01.2005 ergänzt mit dem Hinweis, dass nur noch die Ämter helfen dürfen, wenn neben der Wohnungslosigkeit dadurch ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitsaufnahme
gefährdet ist. So, der Sachbearbeiter des KSA, die neuen Vorschriften wegen Hartz IV.

Kann möglichwerweise heute Abend mehr dazu sagen, weil ich noch gestern den „Kommentar zum SGB II und SGB XII mit Hartz IV“ für unser Büro bestellt habe.

Wenn dem wirklich so ist, der Text des Gesetzes lässt diese Auslegung durchaus zu, wird dann die rückständige Miete übernommen, wenn der Mieter beweisen kann, dass er den Arbeitsplatz verliert, zumindest aber unmittelbar vor einer Arbeitsaufnahme steht.

Dies würde natürlich für all jene, die keine Arbeit haben, auch keine Aussicht oder gar krank sind und derzeit nur noch nicht aus der Hartz IV Statistik gefallen sind, dass dieser Personenkreis in einen nicht mehr durchdringbaren Schuldenkreis kommen.

Gruss Günter

Hallo,

Mein Bruder ist Im Dezember letzten Jahres arbeitslos
geworden. Er ist darauf hin zum Arbeitsamt und Sozialamt. Das
Sozialamt sollte die Miete bezahlen, weil das Arbeitslosengeld
nicht dafür reichte. Die haben aber zu Ihm gesagt sie zahlen
nicht, mit der Begründung, dass es nichts ausmachen würde wenn
er mal eine Miete nicht zahlt.
Tja, diese Monatsmiete ist bis heute nicht bezahlt und mein
Bruder bekommt so langsam Probleme mit seinen Vermietern.

Ich hatte das Thema hier schon einmal angesprochen und mir
hatte jemand geschrieben, das das Sozi keine Mietrückstände
entstehen lassen darf. Gibt es dafür einen Paragraphen oder
so. Irgendwas womit mein Bruder zum Sozi gehen kann…

Dein Bruder sollte einen Antrag gem. § 34 SGB XII auf Übernahme des Mietrückstandes stellen. Wird der Antrag abgewiesen umgehend im Rahmen der Beratungshilfe einen Anwalt aufsuchen.

Selbst wenn nach § 22 SGB II Rd-Nr. 9 ( Kommentar Grube/Wahrendorf ISBN 3 406 509037 € 68,00) kein Anspruch auf Übernahme der Rückstände besteht, weil damit nicht unmittelbar die Aufnahme einer Arbeit oder das Risiko des Arbeitsplatzverlustes besteht, sind die Vorschriften des § 34 SGB XII Rd.-Nr. 9 ( kein Schreibfehler) anzuwenden. Das Sozialamt muss alles tun, um eine bevorstehenden Wohnungslosigkeit zu verhindern. Im Übrigen muss das Amt auch reagieren, wenn die Einweisung in eine Notunterkunft drohen würde.

Gruss Günter

Bei der Auswahl eines Anwaltes schon im
telefon. Vorgespräch das PKH-Thema anschneiden !

Diese
Regelung ist ab 01.01.2005 ergänzt mit dem Hinweis, dass nur
noch die Ämter helfen dürfen, wenn neben der Wohnungslosigkeit
dadurch ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitsaufnahme
gefährdet ist. So, der Sachbearbeiter des KSA, die neuen
Vorschriften wegen Hartz IV.

Hallo,
nach dem SGB 2 können Mietrückstände nur unter den Bedingungen übernommen werden, die du genannt hast. Düfte in der Praxis selten vorkommen. Aber dann bleibt immer noch das SGB 12, also das Sozialamt. Nach dem SGB 12 „sollen“ in Notlagen darlehensweise Hilfen gewährt werden, und zwar unabhängig von Arbeitsstellen.

Gruß
Nelly

Bei der Auswahl eines Anwaltes schon im
telefon. Vorgespräch das PKH-Thema anschneiden !

Hallo,

der Hinweis ist richtig. Üblicherweise werden für selbstverschuldete Mietrückstände keine staatlichen Hilfen geleistet. PKH ohnehin nicht. Hier ist jedoch durchaus zu klären, ob nicht der Sachbearbeiter die Amtspflicht verletzt hat, denn die Auskunft, dass es keine Rolle spielt, wenn man keine Miete zahlt dürfte als Amtspflichtverletzung durchaus gesehen werden.

Gruss Günter

Was sagen Gerhard Schröder, Clement hierzu ???

Hatte mir erlaubt, im Forum der Bundes-SPD auf diesen
Fall aufmerksam zu machen.

Eigentlich halte ich keinen noch so dummen Menschen für
so dumm, dass er / sie meint, es komme auf eine nicht
gezahlte Miete nicht an.
Weiter halte ich keinen Sachbearbeiter einer Sozialbehörde
für so dumm, dass er / sie denkt, wie in dem Fall
beschrieben.

Bei ALDI und an der Tankstelle muss Jede/r an der Kasse
zahlen, jede/r weiss, dass er / sie Miete zahlen muß
oder fliegt.

Hinter vielen Vorgehensweisen vermute ich aber eine gewollte
Struktur. Bsplw. Krankengeld AOK, REHA-Anträge LVA, BfA, usw.

Wollte diese fiktive Sache also mal zur Diskussion
stellen.
Mal sehen, was die Admins des Herrn Clement so zu sagen
haben.

Die Antwort aus dem SPD-Forum kam prombt :
Bin gesperrt worden !

Hallo Sandy,

erstmal finde ich schon den Titel deines Posting etwas anmassend „DURCH das Sozialamt“. Mietvertragspartner ist immer noch Dein Bruder, der somit verpflichtet ist Miete zu zahlen. Bis 31.12.2004 war es noch so, dass das Sozi BEI DROHENDER Kündigung d.h. die muss erst mal ausgesprochen sein, eine ANGEMESSENE Miete übernimmt. Eine zu teure Wohnung WILL das Sozi gar nicht erhalten und war auch nicht verpflichtet. Die Vermeidung von Obdachlosigkeit ist Sache der Ortspolizeibehörde, d.h. der Gemeinde. Sie muss Deinen Bruder notfalls in eine Wohnung /Unterkunft zuweisen. NICHT das Sozi! Weiterhin kann ich mir die Aussage des SB so erklären, dass einen offene Miete mietrechlich kein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Dies ist erst ab 2 Mieten möglich.

Wenn alles so wäre wie die Antorten auf Dein Posting, würde ich mir heute ein Penthouse für 2.000 Euro monatlich anmieten und dann einen auf arbeitslos machen und mir die Miete zahlen lassen. So einfach ist das alles leider nicht.

Gruß martina

Hallo Martina,

ich glaube von Dir schon einmal so einen Abwertenden Beitrag gelesen zu haben. Ich schätze mal 99 % der Leute die Arbeitslos werden werden es nicht freiwillig(ich weiss es gibt auch andere Leute) und wenn man dann auch noch so frech ist und eine eigene Wohnung besitzt kann man doch wenigsten ein bißchen Hilfe erwarten. Mein Bruder war immer zuverlässig und Pünktlich auf der Arbeit und ist einfach durch normalen Stellenabbau arbeitslos geworden. Ich weiss ja nicht ob bei euch die Arbeit auf der Strasse liegt aber bei uns ist das nicht so.

Hätte man Ihm gesagt „Herr … Ihre Wohnung ist zu gross/zu teuer sie müssen sich innerhalb von einem gewissen Zeitraum eine günstigere Suchen nur so lange unterstützen wir sie bei Ihren Zahlungen“ Das hätte ich ja noch verstanden. Aber gleich die erste Miete nicht zu zahlen das verstehe ich nicht.

Ich wünsche ja keinem was schlechtes, aber Dir wünsche ich das Du auch mal in so eine Situation kommst. Du scheinst alle Leute für Schmarotzer zu halten die sich Hilfe vom Staat holen müssen. Überleg bitte mal das du damit alleine 5,2 Mio deutsche ansprichst. Vielleicht solltest du mal über Deine arrogante Wortwahl ein bißchen Nachdenken. Du bist nichts besseres nur weil du vielleicht arbeit hast. Sowas kann sich schnell ändern.

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Hallo Sandy,

ich denke nicht, dass ich abwertende Artikel schreibe, es gibt mehrere namensvetterinnen. Und ich kann über das Thema was sagen, da auh meine Familie davon betroffen ist.

Aber lest doch mal, wie über die Menschen geschrieben wird, die auf Behörden arbeiten. Das finde ich abwertend. Und oft wird im Zorn oder in der Enttäuschung die Aussage des „Amt“ nicht richtig wiedergegeben. So sehe ich das. Wir haben jedenfalls auf Behörden andere Erfahrungen gemacht.

Jeder hat das Recht per Gesetz. Ich habe led. wiedergegeben, was das Gesetz bis 31.12.2004 beinhaltete.

Gruß Martina

1 „Gefällt mir“

dem ist nichts hinzuzufügen…
… so wünsche ich mir eine Antwort in w-w-w. Kurz, deutlich und vor allem professionell!
Gruß
Jens

Hallo,

Das Kreissozialamt hat eine Kostenübernahme abgelehnt.
Begründung: Bis 31.12.2004 konnte einem Mieter, der in
Mietrückstand geraten ist, im Rahmen eines Darlehens, wenn ihm
Wonungslosigkeit drohte, die Miete gezahlt werden.

der ehem. § 15a BSHG

Diese Regelung ist ab 01.01.2005 ergänzt mit dem Hinweis, dass nur
noch die Ämter helfen dürfen, wenn neben der Wohnungslosigkeit
dadurch ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitsaufnahme
gefährdet ist. So, der Sachbearbeiter des KSA, die neuen
Vorschriften wegen Hartz IV.

Davon steht im § 34 SGB XII nichts! Ich zitiere: „Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage erforderlich ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.“
Ist m.E. deutlich, oder?
Viele Grüße
Jens

Hallo Sandy,

ich denke nicht, dass ich abwertende Artikel schreibe, es gibt
mehrere namensvetterinnen. Und ich kann über das Thema was
sagen, da auh meine Familie davon betroffen ist.

.
Aus dem eingegebenem Profil ergibt sich,
dass Martina im öffentlichen Dienst
tätig ist. Damit scheint ja die gefühlsmässige Verteidigungshaltung
geklärt.

seht hierzu auch die Seite einer jungen mehrfach behinderten Frau, der gesagt wurde, die Betreuer, bei der sie wohnt, hätten das Haus, in dem sie wohnt doch sowieso, da brauche doch das Sozialamt nicht die per Vertrag vereinbarte Miete bezahlen! siehe http://www.sgb.assistenz.com
freundliche Grüße
wirhier

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Diese
Regelung ist ab 01.01.2005 ergänzt mit dem Hinweis, dass nur
noch die Ämter helfen dürfen, wenn neben der Wohnungslosigkeit
dadurch ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitsaufnahme
gefährdet ist. So, der Sachbearbeiter des KSA, die neuen
Vorschriften wegen Hartz IV.

Hallo,
nach dem SGB 2 können Mietrückstände nur unter den Bedingungen
übernommen werden, die du genannt hast. Düfte in der Praxis
selten vorkommen. Aber dann bleibt immer noch das SGB 12, also
das Sozialamt. Nach dem SGB 12 „sollen“ in Notlagen
darlehensweise Hilfen gewährt werden, und zwar unabhängig von
Arbeitsstellen.

Gruß

Hallo Nelly,

ich habe heute nochmals mit dem KSA verhandelt. Das KSA lehnt jede Art von Darlehen ab. Die Mieterin läuft unter Hartz IV. Das KSA erklärt mir, dass keinerlei Spielraum besteht eine andere Vorschrift anzuwenden.

Trotz alledem ist es mir heute gelungen über den Caritas-Verband und eine Arbeitsloseninitiative eine Monatsmiete aufzubringen, die noch heute überwiesen wurde. Ich hoffe nun, dass wir die Restrückstände auch aus der Welt schaffen können. Ausserdem hat das KSA die Miete im März 2005 übernommen, nachdem wir gegen die Person, die Auskunft erteilt hat und sogar ein Schriftstück gefertigt hat mit dem Hinweis, dass ab 01.01.2005 die Miete zu 100 % gemindert wird, wegen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz und falscher Beratung Schadenersatzan-sprüche gegen die „Beraterin“ erhoben haben.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“

Hallo Sandy,

erstmal finde ich schon den Titel deines Posting etwas
anmassend „DURCH das Sozialamt“. Mietvertragspartner ist immer
noch Dein Bruder, der somit verpflichtet ist Miete zu zahlen.
Bis 31.12.2004 war es noch so, dass das Sozi BEI DROHENDER
Kündigung d.h. die muss erst mal ausgesprochen sein, eine
ANGEMESSENE Miete übernimmt. Eine zu teure Wohnung WILL das
Sozi gar nicht erhalten und war auch nicht verpflichtet. Die
Vermeidung von Obdachlosigkeit ist Sache der
Ortspolizeibehörde, d.h. der Gemeinde. Sie muss Deinen Bruder
notfalls in eine Wohnung /Unterkunft zuweisen. NICHT das Sozi!
Weiterhin kann ich mir die Aussage des SB so erklären, dass
einen offene Miete mietrechlich kein Grund für eine fristlose
Kündigung sein kann. Dies ist erst ab 2 Mieten möglich.

Wenn alles so wäre wie die Antorten auf Dein Posting, würde
ich mir heute ein Penthouse für 2.000 Euro monatlich anmieten
und dann einen auf arbeitslos machen und mir die Miete zahlen
lassen. So einfach ist das alles leider nicht.

Hallo Martina,

muss es so krass sein. Derzeit muss man einfach akzeptieren und anerkennen, dass Hartz IV und die neuen Regeln nach SGB teilweise zu erheblichen Notlagen bei Betroffenen führen. Ich habe alleine in dieser Woche bereits 4 fristlose Kündigungen wegen Mietrückständen und bei Prüfung ist mir in einigen Fällen völlig unklar, weshalb hier keine entsprechenden Zahlungen erfolgen.

Ich glaueb auch nicht, dass es richtig sein kann, wenn jemand unter Hartz IV fällt, wenn schon im Gespräch erkennbar ist, dass diese Frau / dieser Mann nicht vermittelt werden kann. Hier wird also mit der Rasenschere geschnitten und zwar ohne Rücksicht darauf, wer und wie vermittelbar sein kann. Warum eine Behörde jemand in Hartz IV unterbringt ( ich weiss schon, dieses Geld zahlt dann der Bund, was aber meine Frage nicht beantwortet) den/die sie schon vor Hartz IV für nicht vermittelbar angesehen hat, verschliesst sich mir.

Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass wir ein Volk von Schuldnern uns heranziehen und deren Kinder zu Sozialhifeempfängern machen. Wir sind aber hier dabei.

Gruss Günter