Hallo.
Es ist kein neuer Mietvertrag erforderlich.
Der Vertrag mit dem alten Vermieter wird fortgesetzt.
Sie sollten unverzüglich die Mietrückstände begleichen,
ansonsten droht eine Kündigung.
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Es ist kein neuer Mietvertrag erforderlich.
Der Vertrag mit dem alten Vermieter wird fortgesetzt.
Sie sollten unverzüglich die Mietrückstände begleichen,
ansonsten droht eine Kündigung.