Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr alerseits ich habe da ne frage und zwar ich habe auf grund Gesundheitlicherprobleme vor 3 1/2 Monaten meinen Job verloren vorher aber ist das Haus in dem ich in einer Wohnung zur Miete wohne verkauft worden !!! aber der neue Eigentümer hatt bis dato mit mir KEINEN Mietvertrag ich habe nur denn von der Vorvermieterrin !!! kann der neue Vermieter mich jetzt einfach so vor die Türe setzen???
NEIN!! Dein Mietvertrag wurde sozusagen mit gekauft.
Hallo,
soweit ich weiss, wird in so einem Fall der bestehende Mietvertrag automatisch übernommen, da keiner der Mieter einfach so zu kündigen ist.
Allerdings weiss ich noch nciht so genau, was deine Frage mit dem Betreff und den Mietrückständen verbindet?!
Wünsche noch einen schönen Tag
Gruss Daylighter
Hallo,
der Mietvertrag läuft wie bisher weiter. Der neue Vermieter muss diesen übernehmen. Die Miete ist ab dem Kaufdatum (Eintrag ins Grundbuch)an den neuen Vermieter zu zahlen. Er kann Dich nicht einfach kündigen, er brauch dafür einen Grund.
Gruß
Udo
Beim Verkauf eines Hauses übernimmt der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages, d.h. ein neuer Mietvertrag ist überhaupt nicht nötig.
Sollte es aber, wie es die Überschrift suggeriert, Mietrückstände geben, ist beim Rückstand von 2 Monatsmieten der Vermieter berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen.
Und da solche Kündigungen meist mit anwaltlicher Hilfe über die Bühne gehen, wird oft sehr schnell eine Zwangsräumung das Mietverhältnis beenden.
Das bedeutet dann, dass zu den Mietrückständen auch Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.
hallo
tut mir leid bin kein experte kann dir nicht helfen
Hallo Andre,
ich kann hier nicht sehen, was andere hierzu geschrieben haben, kann sein, dass es das selbe ist.
Kauf bricht nicht Miete. Es gilt der alte Metvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Du musst die Miete, wie bisher, regelmäßig bezahlen. Wenn der Neue Vermieter kündigen will, muss er triftige Gründe haben: Eigenbedarf (privat)- Kündigungsfrist Jahre oder du hast den Mietzins nicht bezahlt ect. … Wenn du die vereinbarte Miete nicht geleistet hast, hole dies nach Möglichkeit nach, wenigsten mit Teilzahlungen und suche das Gespräch mit dem neuen Vermieter. Wichtig sind die Teilzahlungen, denn bei einer Räumungsklage wird dir dies hoch angerechnet. (Ausdrücklich von mir hier - keine Rechtsberatung) Soweit - viel Erfolg - PapaHans
Hallo,
bei einem Verkauf des Hauses bleiben ALLE alten Mietverträge bestehen. Es gibt da dann keine neuen. Alles bleibt so, als wäre das Haus nicht verkauft worden.
Gruß
Lieber Ratsuchender,
nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ist der neue Eigentümer nun Ihr Vermieter. Theoretisch kann der neue Vermieter Ihnen wegen Mietrückstands kündigen (sofern dieser vorliegt) oder auch wegen Eigenbedarf (wenn er die Wohnung für sich oder seine Familie gekauft hat).
Viel Glück!
hallo,
der alte Mietvertrag bleibt bestehen. Der alte Vermieter sollte Ihnen schriftlich mitteilen,dass er das Haus verkauft hat und Sie auffordern, die Miete an den neuen Vermieter zu zahlen. sie sollten dieser Aufforderung unbedingt folgen.
Teilt Ihnen der neue Eigentümer mit, dass er nunmehr Ihr neuer Vermieter ist, an den die Miete zu entrichten ist, muss er seine Berechtigung nachweisen.
ist das alles passiert und Sie haben die Miete nicht überwiesen, haben Sie ein Problem. Dann kann der neue Vermieter fristlos kündigen, wenn mindestens 2 Monatsmieten fehlen. Sie könnten dann nur noch schnellstmöglich Ihre Mietschulden komplett bezahlen. Dann wäre eine Räumungsklage abzuwenden.
Sollten Sie die Miete trotz schriftlicher Mitteilung des Verkaufs an den alten Vermieter bezahlt haben, können Sie auch ein Problem haben. Sie können dann nur den alten Vermieter bitten die Zahlungen weiterzureichen.
Haben Sie nichts schriftliches erhalten und die Zahlungen nur eingestellt, weil Sie gehört haben, dass verkauft wurde, gab es keinen Grund, die Zahlungen einzustellen.
Sie können dann nur an den neuen Eigentümer schreiben, ihm mitteilen, dass Sie die Kontodaten nicht hatten und dass Sie die Mietrückstände begleichen.
Wenn Sie Probleme haben zu zahlen und der neue Vermieter hat Ihnen schon gekündigt, gehen Sie zu einem Mieterverein.
Gruß
Elfriede
Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Der neue Eigentümer kann Ihnen nicht kündigen ! Der alte Vertrag gilt so lange weiter, bis Sie einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dazu muß der neue Eigentümer Sie kontaktieren.
Sie sollten sich bei Problemen ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO
!!! kann der neue Vermieter mich jetzt einfach so vor die Türe
setzen???
ja, er kann, weil er per gesetz in den bestehenden mietvertrag durch den kauf des hauses eingestiegen ist und keinen neuen vertrag abschließen muss. und nein, er kann nicht, wenn sie die mietschulden mit einer einmalzahlung sofort und vollständig begleichen oder sich anderweitig mit ihm über eine stundung der forderung verständigen. viel glück dabei, auf dass auch ihr neues jahr ein frohes werde!
viele grüße
salomo
Keine Bange; der alte Mietvertrag ist und bleibt weiterhin gültig. Nach dem Grundsatz " Kauf bricht NICHT Miete". Lassen Sie sich besser keinen Neuen andrehen…
MfG
Definitiv nein! Der alte Mietvertrag ist weiterhin gültig und kann vom neuen Hausbesitzer nicht ohne Dein Einverständnis geändert werden. Bei der Überweisung Deiner Miete solltest Du allerdings unbedingt darauf achten, dass Dir eine Vollmacht des alten Vermieters zugeschickt wird, in der er sich bereit erklärt hat, die Miete fortan auf ein anderes Konto zu überweisen zu dürfen/können/müssen…
LG, Micha.
Hallo,
üblicherweise geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über.
Es gibt nur wenige Gründe die zur Kündigung berechtigen (Eigenbedarf, erhebliche Modernisierung/Renovierung oder Abriss [wirtschaftliche Verwertung], usw.)
Würde mir daher vorerst keien Sorgen machen wenn das Gebäude nicht gerade baufällig ist oder der neue Eigentümer in der Absicht gekauft hat selbst einzuziehen.
Gruß
David
NACHTRAG: Miete wirst Du ja hoffentlich weiter zahlen (zwei ganze Monatsmieten Rückstand berechtigen zur fristlosen Kündigung).
Der neue Vermieter hat deinenalten Mietvertrag übernommen. Man bekommt keinen neuen Mietvertrag.
Je nach Konstellation: JA.
Allerdings nicht aufgrund eines nicht ausgefüllten Mietvertrags. Der bisherige Mietvertrag besteht fort!
Hallo! Nein, niemand kann Sie vor die Tür setzen. Der Mietvertrag bleibt der alte. Der neue Eigentümmer muß alles so übernehmen wie es ist.
Hallo,
also wenn du mit dem neuen Vermieter noch keinen Mietvertrag hast, also nichts schriftliches, dann würde ich sagen, kann er Dir auch nicht kündigen.
Wohnen dort noch mehr Leute? Wie ist es mit den anderen? Sonst mal beim Mieterschutzbund erkundigen.
MfG
Sabine Kruse