kann ein Vermieter Teilrückstände über 15 Monate (jeweils 50 EUR) noch im Nachhinein (bei Kündigung des Mieters) geltend machen? Muß er nicht vorher mahnen? Oder geht das auch noch im Anschluß? Sind e-Mails vor Gericht zulässig?
kann ein Vermieter Teilrückstände über 15 Monate (jeweils 50 EUR) noch im Nachhinein (bei Kündigung des Mieters) geltend machen?
Ja natürlich (soweit die Forderung nicht verjährt ist - Regelverjährungsfrist: 3 Jahre)
Muß er nicht vorher mahnen?
Nein - der Gläubiger kann sogar ohne Vorwarnung eine Zahlungsklage/gerichtl. Mahnverfahren einleiten, da sich die Schuld datumsmässig bestimmt aus dem Mietvertrag und dem BGB ergibt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html § 556b Abs(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.