Mietrückstände

Hallo,

kann ein Vermieter Teilrückstände über 15 Monate (jeweils 50 EUR) noch im Nachhinein (bei Kündigung des Mieters) geltend machen? Muß er nicht vorher mahnen? Oder geht das auch noch im Anschluß? Sind e-Mails vor Gericht zulässig?

Herzlichen Dank für Antworten,
Maaya

Ja, natürlich.

Gruß!

Horst

P.S.: Die e-mails sind insofern irrelevant, als dass sich die Schuld aus dem Mietverhältnis ergibt.

Hallo Horst,

leider weiß ich nun nicht, auf was das „Ja“ zutrifft, denn ich habe mehrere Fragen gestellt. Dennoch danke!

Gruß Maaya

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Also ausführlicher

kann ein Vermieter Teilrückstände über 15 Monate (jeweils 50 EUR) noch im Nachhinein (bei Kündigung des Mieters) geltend machen?

Ja natürlich (soweit die Forderung nicht verjährt ist - Regelverjährungsfrist: 3 Jahre)

Muß er nicht vorher mahnen?

Nein - der Gläubiger kann sogar ohne Vorwarnung eine Zahlungsklage/gerichtl. Mahnverfahren einleiten, da sich die Schuld datumsmässig bestimmt aus dem Mietvertrag und dem BGB ergibt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
§ 556b Abs(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
_§ 286 Abs(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    …_

Oder geht das auch noch im Anschluß?

erübrigt sich

Sind e-Mails vor Gericht zulässig?

erübrigt sich

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Vielen Dank für die Info. Leider ist die ganze Sache etwas komplizierter, was ich hier nicht erläutern kann. Naja, schauen wir mal…

Gruß Maaya