Mietrückstand

Angenommen Herr und Frau X leben in einer Mietwohnung, 2 Jahre bezahlen sie immer pünktlich ihre Miete an Vermieter Y, dann wird Herr`n X aus heiterem Himmel die Arbeit gekündigt, er kommt mit der Mietzahlung in Verzug. Aufgrund des Verzugs fehlt eine Monatsmiete komplett. Und außerdem sind Herr und Frau X jeden Monat mit einer Miete im Rückstand, d.h. sie zahlen z.B. die Aprilmiete erst am 25. Mai. Zwischenzeitlich geht es Herrn X aber wieder besser, er hat wieder Arbeit und wäre im Stande die ausstehenden Mieten in monatl. Raten zu begleichen.
Angenommen der Vermieter Y schickt dem Ehepaar X jetzt einen Brief, in dem er mit einer Räumungsklage droht (und der Vermieter Y weiss nichts von der Gesamtsituation des Ehepaars X) und er stellt nun ein 14-tägiges Ultimatum.
Soll das Ehepaar X jetzt dem Vermieter Y eine Ratenzahlung anbieten und die Situation(en) erklären oder wäre eine Räumungsklage überhaupt wirksam, da es ja keine zwei kompletten Mieten sind?!

kommt mit der Mietzahlung in Verzug. Aufgrund des Verzugs
fehlt eine Monatsmiete komplett. Und außerdem sind Herr und
Frau X jeden Monat mit einer Miete im Rückstand, d.h. sie
zahlen z.B. die Aprilmiete erst am 25. Mai.

Hallo

1 Miete im Rückstand und die April Miete fehlt, d.h. geht erst Ende Mai ein, das sind nach Adam Riese Rückstand per 30.04. 2 ganze Monatsmieten!

Wobei auch ständige verspätete Zahlung mit ein Kündigungsgrund sein kann.

Warum sucht der Mieter in dem Fall zumindest jetzt nicht das Gespräch mit dem Vermieter, erklärt ihm die Situation und bietet - wie schon angedeutet - Ratenzahlung an und ab sofort wieder pünktliche Zahlung?

Bei einem guten Mietverhältnis sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass der Mieter sich bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten mit dem Vermieter in Verbindung setzt - dadurch könnte manch Ärger ausgespart werden.

1 Miete im Rückstand und die April Miete fehlt, d.h. geht erst
Ende Mai ein, das sind nach Adam Riese Rückstand per 30.04. 2
ganze Monatsmieten!

Sorry, hat sich ein Fehler eingeschlichen (obwohl wichtig)! Die Aprilmiete wird nicht am 25.Mai sondern am 25.April überwiesen.

Sorry, hat sich ein Fehler eingeschlichen (obwohl wichtig)!
Die Aprilmiete wird nicht am 25.Mai sondern am 25.April
überwiesen.

Nun ja, ist trotzdem für den Vermieter immer ärgerlich, denn er hat ja bis zum 25. April (also fast Ende) nur 1 Miete für 2 Monate.

Ein Gespräch wäre sehr sinnvoll.

Hallo kitten,

anknüpfend an die Ausführungen von Irne-Marie, ist es immer besser, dem Vermieter so schnell wie nur möglich ein Problem mitzuteilen. Klar ist das unangenehm, aber woher sollte der Vermieter kurzfristige, einmalge Probleme auch sonst erfahren.

Der Vermieter könnte wegen vieles Klage einreichen, aber ob es nützt. Doch eine Räumungsklage setzt bestimmtes voraus - mit der Klage beabsichtigt der Vermieter die Räumung und Herausgabe der Mietsache. Dies kann er mit einer Klage erzwingen, aber dazu müßte das Mietverhältnis fristlos oder ersatzweise fristgerecht gekündigt sein ABER eine fristlose Kündigung setzt u.a. zu mindest fehlende Mieten, der Höhe nach zwei aufeinander folgend, voraus.

Viele Grüße, Theo

Wann ist die Miete fällig?
Hallo

Sorry, hat sich ein Fehler eingeschlichen (obwohl wichtig)!
Die Aprilmiete wird nicht am 25.Mai sondern am 25.April
überwiesen.

Ist die Miete für April nicht am 1. (oder 5.) April fällig? Zwischen 1. und 5. des Monats ist normal.

Dann sind die Mieter aber doch 2 Monatsmieten im Rückstand, jedenfalls bis zum 25. April.

Simsy

Danke Theo und Irene-Marie :smile: