Hallo,
folgendes beispiel:
Ein Ehepaar wohnt in einem Mehrfamilienhaus , welches von Verwaltet wird. Es wohnt dort seit April 2009. seit July 2009 zahlt das ehepaar die Miete nicht wie Im vetrag steht bis zum 03. eines monats,sondern immer erst zwischen dem 20. und 25. eines monats. Und dies auch nur,weil die Löhne nicht eher kommen.
Wegen finanzieller Not konnte eine Monatsmiete gar nicht gezahlt werden. Also wurde um en 25. januar 2010 die Miete für Dezember 209 gezahlt. Am 25.Februar 2010 die Miete für Januar 2010. Heute kamm der Mahnbescheid vom gericht über 2 Offene Mieten für den Zeitraum:01.01.2010 bis 28.02.2010. Und es werden für die 2 monate die Warmmiete gefordert.
Da Januar aber bereits bezahlt ist,stimmt der Mahnbescheid ja so nicht mehr.
Das andere ist: Wir ziehen zum 31.03.2010 um.Fristgerecht gekündigt. Kann die Fehlende Miete nicht mit der Hinterlegten Mietkaution verrechnet werden?? Was soll das ehepaar jetzt machen?? Das Ehepaar ist also immer mit einer Miete im Rückstand. Vermieter hat sich bis jetzt auf nichts eingelassen. Das Ehepaar kann aber nur auf Ratne abzahlen. Nach dem Mahnbescheid kommt doch die Vollstreckung oder nicht? Kommt dann nicht der Gerichtsvollzieher? Bei dem ist doch eine Ratenzahlung möglich oder nicht?
Ich verstehe das alles nicht. wenn das ehepaar beim Gerichtsvollzieher auch auf raten abzahlen kann, warum läßt sich die Hausverwaltung/Vermieter nicht darauf ein? Es entstehen jetzt nur unnötige mehrkosten.
Was soll das Ehepaar jetzt machen??
MFG
Patrick