Mietrückstand aktueller Monat

Hallo,
folgendes beispiel:
Ein Ehepaar wohnt in einem Mehrfamilienhaus , welches von Verwaltet wird. Es wohnt dort seit April 2009. seit July 2009 zahlt das ehepaar die Miete nicht wie Im vetrag steht bis zum 03. eines monats,sondern immer erst zwischen dem 20. und 25. eines monats. Und dies auch nur,weil die Löhne nicht eher kommen.
Wegen finanzieller Not konnte eine Monatsmiete gar nicht gezahlt werden. Also wurde um en 25. januar 2010 die Miete für Dezember 209 gezahlt. Am 25.Februar 2010 die Miete für Januar 2010. Heute kamm der Mahnbescheid vom gericht über 2 Offene Mieten für den Zeitraum:01.01.2010 bis 28.02.2010. Und es werden für die 2 monate die Warmmiete gefordert.
Da Januar aber bereits bezahlt ist,stimmt der Mahnbescheid ja so nicht mehr.
Das andere ist: Wir ziehen zum 31.03.2010 um.Fristgerecht gekündigt. Kann die Fehlende Miete nicht mit der Hinterlegten Mietkaution verrechnet werden?? Was soll das ehepaar jetzt machen?? Das Ehepaar ist also immer mit einer Miete im Rückstand. Vermieter hat sich bis jetzt auf nichts eingelassen. Das Ehepaar kann aber nur auf Ratne abzahlen. Nach dem Mahnbescheid kommt doch die Vollstreckung oder nicht? Kommt dann nicht der Gerichtsvollzieher? Bei dem ist doch eine Ratenzahlung möglich oder nicht?
Ich verstehe das alles nicht. wenn das ehepaar beim Gerichtsvollzieher auch auf raten abzahlen kann, warum läßt sich die Hausverwaltung/Vermieter nicht darauf ein? Es entstehen jetzt nur unnötige mehrkosten.

Was soll das Ehepaar jetzt machen??

MFG
Patrick

Dem Vermieter wird es darum gehen, dass er einen vollstreckbaren Titel erhält. Er ist nicht dazu verpflichtet, sich auf Ratenzahlungen einzulassen.

Auch der Gerichtsvollzieher muss sich nicht auf Ratenzahlungen einlassen, wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist bzw. wenn der Gerichtsvollzieher auch den vollen Betrag auf einmal pfänden kann (§ 806b ZPO).

Die Kaution muss von Seiten des Vermieters nichts dafür verwendet werden, dass damit offene Mietrückstände beglichen werden. Die Kaution ist primär dazu da, eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters abzudecken. Auch nach der Kündigung hat der Mieter nicht das Recht, die Miete mit der Kaution zu verrechnen. Der Vermieter könnte sogar nochmals die Zahlung der Kaution gerichtlich einfordern, wenn die Kaution durch Mietzinsrückstände aufgebraucht sein sollte.

Auf einmal pfänden wird bestimmt nicht funktionieren. Da beide Ehepartner unter der Pfändungsgrenze liegen. Desweitern läuft seit geraumer zeit das Private insolvenzverfahren.

MFG

Hallo Patrick,

folgendes beispiel:

wenn dieses stimmt:

Da Januar aber bereits bezahlt ist,stimmt der Mahnbescheid ja
so nicht mehr.

sollte das Ehepaar dem Mahnbescheid widersprechen, mit eben der Begründung, dass ein Teil des Betrages bereits gezahlt sei. Vorsicht, die Frist hierfür ist ziemlich kurz.

Ob der Vermieter dann bei demnächst beendetem Mietverhältnis auch noch eine Klage einreicht, ist aus den vorgelegten Tatsachen eher mehr als unwahrscheinlich.

Gruß, Karin