Hallo,
bis wann muss man als Vermieter einen Rückstand (schriftlich nachweisbar) eingefordert haben, damit die Forderung nicht verfällt ?
Insbesondere dann, wenn ein Mieter in dem Haus zwischenzeitlich die Wohnung gewechselt hat. Der „alte“ Mietvertrag sei ausgelaufen, für die „neue“ Wohnung existiere ein neuer Mietvertrag.
Gruß
Karl
Es spielt für die Verjährung gar keine Rolle, ob die Miete schriftlich eingefordert wure oder nicht. Um die Verjährung zu hemmen, müssen schwerere Geschütze aufgefahren waren, insbesondere Mahnbescheid (Bescheide können Privatpersonen nicht erlassen) oder Klage.
Levay
Hallo
Es spielt für die Verjährung gar keine Rolle, ob die Miete
schriftlich eingefordert wure oder nicht.
Und wann setzt die Verjährung ein ?
Vielen Dank und
Gruß
Karl