Ich habe einen Garagenstellplatz vermietet und der Mieter meint, er müsse die Miete nicht mehr bezahlen. Mittlerweile ist er mit 3 Raten in Rückstand und ich habe ihm schon 3 Mahnungen zukommen lassen(per Einschreiben), die aber trotz setzens einer Zahlungsfrist nichts gebracht haben. Wie kann ich meine Forderungen denn sonst durchsetzen??
du kannst mit Hilfe eines im Schreibwarenhandel erhältlichen Formulars einen Mahnbescheid beantragen. Damit kannst du die fälligen Mieten einfordern.
Außerdem würde ich dem Mieter umgehend den Mietvertrag kündigen.
Gekündigt habe ich ihm schon; wie funktioniert das denn genau
mit dem Mahnbescheid? Den fülle ich wahrscheinlich aus und
gehe dann zum…?
Amtsgericht… Gerichtskosten einzahlen - unterschreiben - feddisch. nach ca. 3 - 4 Wochen wird, sofern der Antragsgegner nicht Widerspruch eingelegt hat, der Antrag auf Vollstreckungsbescheid zugeschickt. diesen unterschreiben zum Amtsgericht schicken (keine weiteren Kosten). nach weiteren 3 - 4 Wochen wird der Vollstreckungsbescheid mit Stempel und Unterschrift zugeschickt. Damit kann jetzt der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Andere Frage: die Garage ist jetzt aber schon geräumt oder? Sonst wäre evtl. eine Räumungsklage anzustrengen, wo man gleichzeitig die Ansprüche auf Zahlung mit geltend machen könnte.
feddisch. nach ca. 3 - 4 Wochen wird, sofern der Antragsgegner
nicht Widerspruch eingelegt hat, der Antrag auf
Vollstreckungsbescheid zugeschickt. diesen unterschreiben zum
Amtsgericht schicken (keine weiteren Kosten). nach weiteren 3
4 Wochen wird der Vollstreckungsbescheid mit Stempel und
Unterschrift zugeschickt. Damit kann jetzt der
Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Andere Frage: die Garage ist jetzt aber schon geräumt oder?
Sonst wäre evtl. eine Räumungsklage anzustrengen, wo man
gleichzeitig die Ansprüche auf Zahlung mit geltend machen
könnte.
Gruß
Daniel
Geräumt hat er Sie anstandslos, wobei er seinen Müll drinnengelassen hat, den ich entfernen durfte. Wie hoch sind denn die Gerichtskosten ?
kommt ganz darauf an. Wenn der Streitwert (Miete ohne Zinsen) insgesamt nicht über DM 600,00 liegt, zahlt man 25,00 DM. bei Streitwert bis 1200,00 sind es DM 35,00 (jeweils für den Mahnbescheid). Falls du ne Rechtsschutzversicherung ohne SB hast, dann könntest du auch einen RA nehmen, sonst würde ich - wie francesco schon gesagt hat - vorerst darauf verzichten. So ein paar blöde Zahlen in ein Formular einzutragen, sollte eigentlich nicht unbedingt 200,00 DM kosten
Wenn noch höher, dann mail mir mal die genaue Forderung und ich such es dir raus.