…mietrückstand wurde stillschweigend hingenommen, kann der Vermieter noch nach einem Jahr Forderungen stellen?
…mietrückstand wurde stillschweigend hingenommen, kann der
Vermieter noch nach einem Jahr Forderungen stellen?
Forderungen (auch Mietforderungen) verjähren erst nach 3 Jahren. Ja, der VM kann die Miete nachfordern.
Vorsicht: bei 2 Monaten Mietrückstand kann der VM fristlos kündigen! Miete braucht nicht angemahnt werden, da die IMMER Anfang des Monats fällig ist.