ein Mieter war mit 2 Monatsmieten im Rückstand und vom Vermieter kam die Kündigung per Rechtsanwalt.
(Der Mieter hat dem Vermieter nicht Bescheid gegeben und war 4 Wochen nicht erreichbar)
Nach Gesprächen mit dem Vermieter und Zahlung der Rückstände wird das Mietverhältnis fortgesetzt.
Der Vermieter sagte auch in den Gesprächen, er möchte gerne die Hälfte der Kosten des Anwalts …
Wie sieht es denn rechtlich aus?
Darf der Vermieter das?
Wenn man es macht, eine Kopie mit der Vereinbarung (Zahlung des Anwalts zu 50/50) verlangen?
Wenn Sie im Rückstand mit der Miete waren , befinden sie sich rein rechtlich automatisch im Verzug .Insofern haben sie die kosten für die Beitreibung der Miete zu tragen .Wenn Ihr Vermieter nur die Hälfte verlangt ist das schon recht kulant.
Dem Vermieter stehen aufgrund des eingetretenen Verzuges nicht nur der Anspruch auf die Zahlung der Hauptforderung sondern auch auf die Zinsen und alle Kosten zu. Er wäre töricht, wenn er darauf auch nur anteilig verzichten würde!
Hallo, nach meinem Kenntnisstand ist die Einschaltung eines Anwalts seitens des Vm in diesem Fall „Privatvergnügen“ des Vm. Demzufolge braucht sich der Mieter an den Anwaltskosten NICHT zu beteiligen.
Grund: 1. Ein Mieter braucht sich bei Abwesenheit nicht beim Vm abzumelden, sondern muß sich selbst darum kümmern, daß ihn Mitteilungen rechtzeitig erreichen. Das Kündigungsschreiben ist ja wohl auch ordentl. zugegangen.
2. Ein Vm kann bei Unerreichbarkeit des säumigen Mieters einen Aushang am zuständigen Amtsgericht erwirken- dann gilt dies auch als zugestellt.
3. Der Mieter kann- so wie es hier geschehen ist- das Mietverhältnis durch Zahlung der Rückstände „heilen“, wenn die Rückstände der einzige Kündigungsgrund waren.
Anwaltskosten brauchen Sie also nicht zu zahlen- falls Sie dies doch tun, würde ich „unter Vorbehalt“ zahlen, dann kann man evtl. nachträglich das Geld zurückfordern.–
Gruß, Achim
treffen Sie mit Ihrem Vermieter diese Absprache, dann erklären Sie diese Beide schriftlich und nach der entsprechenden Zahlung ist der Sachverhalt dann erledigt.