Hallo liebe Community-Mitglieder, ich bin mir nicht sicher ob dies der richtige Bereich ist, aber ich habe leider folgendes Problem:
Seid einem halben Jahr lebe ich vom Geld meiner Mitbewohner, weil die ARGE mich zu 100% gekürzt hat. Das Geld der Mitbewohner hab ich natürlich zum Lebensunterhalt benötigt.
Die Schlussfolgerung aus der misere ist, das ich jetzt auch ein halbes Jahr keine Miete bezahlt habe und natürlich Angst habe was auf mich zukommen könnte. Ich habe was von einem Verzugszinssatz gelesen und auch mal aufgeschnappt das es vielleicht noch mehr Extrakosten geben könnte. Mittlerweile habe ich meinen Ahnungslosen Mitbewohnern mein Fehlverhalten offenbart.
Der Vermieter hat sich nach den 6 Monaten noch nicht gemeldet, was mich zusätzlich stutzig macht.
Die Mietrückstände belaufen sich mittlerweile auf 2400€.
Ich würde gerne wissen was das mit den Verzugszinsen auf sich hat, und ob noch weitere Kosten auf mich zukommen können.
Durch ein wenig Recherche bin ich auf eine Verzugszinsberechnung gestoßen, die sich nach meiner Rechnung auf ca. 70 € beläuft. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob ich das richtig berechnet habe.
Hallo übel übel,
der vermieter ist zur fristlosen kündigung berechtigt ab 3 monatsmieten rückstand. die klage, kosten,Anwalt, Mahnkosten und titelerwirkung und gerichtskosten trägt der schuldner, wenn die forderungen berechtigt sind.
Ich kann nur empfehlen die Mietrückstände schnellstmöglich auszugleichen, bevor eine Räumungsklage eingereicht wird. soetwas schludern zu lassen kann zur folge haben, das mann ganz schnell auf der straße sitzt.
Grüße reher
Auf der Seite www.basiszins.de stehen diie Verzugszinssätze, dort gibt es sogar einen Zinsrechner.
Allerdings sind die Verzugszinsen so niedrig, dass es sich von der Schuldnerseite aus gesehen, kaum lohnt die Zeit für das Ausrechnen aufzuwenden.
Viel schlimmer und kostenträchtiger sind aber die anderen „üblichen“ Folgen, die sich aus diversen Gesetzen ergeben:
> der Vermieter kann fristlos wegen erheblichen Zahlungsverzugs kündigen und erforderlichenfalls Räumungsklage erheben
> daraus dann später ggf zwangsräumen lassen
> der Vermieter/Schuldner kann ohne Anmahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten
> die Mitbewohner könnten Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen (wenn Du Geld, das sie Dir zwecks Mietzahlung gegeben hatten, anderweitig ausgegeben hast)
Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher wollen ein X-faches von dem, was der Verzugszins ausmacht. Und tragen muss natürlich letztendlich diese Kosten der Verursacher.
Alleine für eine Zahlungsklage in 1. Instanz kann man grob mit zusätzlichen Kosten in Höhe des Streitwerts rechnen.
Ich kann daher nur raten, allerschnellstens Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, damit nicht die vom Gesetzgeber vorgesehenen rechtlichen Schritte einleitet - wobei Du natürlich irgendwie dargelegem müsstest wann und wie Du die offenen Forderungen begleichen willst. Wenn Du das momentan selbst nicht weisst, kann man eigentlich nur Daumen drücken …
sorry, aber leider kenne ich mich in diesem Fall auch nicht aus. Es wundert mich auch, dass der Vermieter sich noch nicht gemeldet hat, aber vielleicht ist das ja dann auch ein Vorteil, denn ohne Abmahnung oder schriftlichem Hinweis kann dieser dann auch so nicht kündigen.
Hallo,
ich würde dir ja gern mit Rat und Tat zur Seite stehn aber davon habe ich leider keine Ahnung.
Ich wünsche dir trotzdem alles Gute für die Zukunft.
LG Yvonne
ohne die mietvertragliche Basis zwischen Ihnen und dem Vermieter und zischen Ihnen und Ihren Mitbewohnern zu kennen, gerät der säumige Miter gewöhnlich nach 3 Tagen überfälliger Miete im selben Monat in Verzug.
Dann wird Monat für Monat Tag genau mit momentan 5.12% aufgerechnet.
Dazu können im Falle des Unterliegens bei einem Rechtsstreit die Gerichtskosten und die Kosten der Rechstanwälte beider Seiten kommen. Zudem droht die fristlose Kündigung, die aber - so glaube ich, vom Vermieter angekündigt werden muss. Also alles in allem ein teurer Spass.
Ich als Laie und Aussenstehender würde auf jeden Fall die Mitbewohner ins Boot holen und ggf. die fachkündige Hilfe Dritter einholen. Auch Ämter. Ev.nicht nur von RA.
BSP.
bei 2400EUR für 6 Monate wäre die Miete demnach 400EUR
und 6Monate überfällig
vom 03.07.2010 bis zum 30.12.2010 (beispiel, keine Garantien)
somit 07/10 Miete 400E plus 181 Tage x 5,12% = 410,1558
somit 08/10 Miete 400E plus 150 Tage x 5,12% = 408,4164
somit 09/10 Miete 400E plus 119 Tage x 5,12% = 406,6770
somit 10/10 Miete 400E plus 089 Tage x 5,12% = 404,9938
somit 11/10 Miete 400E plus 058 Tage x 5,12% = 403,2544
somit 12/10 Miete 400E plus 028 Tage x 5,12% = 401,5711
die 70EUR sind also, was die reinen Zinsen angeht nicht so falsch.
Gruß
microrman
alles natürlich unverbindlich vom LAIEN
22/12/2010 23,37Uhr
Patagonien ist doch nicht soo schlecht
Hallo liebe Community-Mitglieder, ich bin mir nicht sicher ob
dies der richtige Bereich ist, aber ich habe leider folgendes
Problem:
Seid einem halben Jahr lebe ich vom Geld meiner Mitbewohner,
weil die ARGE mich zu 100% gekürzt hat. Das Geld der
Mitbewohner hab ich natürlich zum Lebensunterhalt benötigt.
Die Schlussfolgerung aus der misere ist, das ich jetzt auch
ein halbes Jahr keine Miete bezahlt habe und natürlich Angst
habe was auf mich zukommen könnte. Ich habe was von einem
Verzugszinssatz gelesen und auch mal aufgeschnappt das es
vielleicht noch mehr Extrakosten geben könnte. Mittlerweile
habe ich meinen Ahnungslosen Mitbewohnern mein Fehlverhalten
offenbart.
Der Vermieter hat sich nach den 6 Monaten noch nicht gemeldet,
was mich zusätzlich stutzig macht.
Die Mietrückstände belaufen sich mittlerweile auf 2400€.
Ich würde gerne wissen was das mit den Verzugszinsen auf sich
hat, und ob noch weitere Kosten auf mich zukommen können.
Durch ein wenig Recherche bin ich auf eine
Verzugszinsberechnung gestoßen, die sich nach meiner Rechnung
auf ca. 70 € beläuft. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob
ich das richtig berechnet habe.