Hallo suesstueck,
für eine eventuelle Rückzahlung hätte eine Vereinbarung gemacht werden müssen - je nach Situation entweder im Mietvertrag oder Kaufvertrag. Vielleicht könen Sie sich „gütlich“ auf einen Betrag mit dem Verkäufer/Vermieter einigen.
Viel Glück wünscht Heihei