Mietrückzahlung bei Kauf des gemieteten Objektes

Hallo suesstueck,

für eine eventuelle Rückzahlung hätte eine Vereinbarung gemacht werden müssen - je nach Situation entweder im Mietvertrag oder Kaufvertrag. Vielleicht könen Sie sich „gütlich“ auf einen Betrag mit dem Verkäufer/Vermieter einigen.
Viel Glück wünscht Heihei

wenn ein haus verkauft wird geht man in der regel zum notar und es wird ein vertrag aufgesetzt in dem steht das allle rechte ung pflichten auf den käufer übertragen werden ab …datum spätestens aber nach grundbucheintrag.
da dr grundbucheintrag aber nie erfolgt ohne das die zahlung für das objekt geleistet worden ist, geschieht dieses im vorfeld auf ein anderkonto des anwaltes welches erst freigegeben wird wenn der eintrag erfolgt ist.
die ddaten müssten bekannt sein zumal man für so ein haus ja auch versicherungsschutz benötigt und man diesen passend abschließen muss.
insofern erklärt sich vonn alleine das für das jahr 2012 keine rückerstattung erfolgt außer es sit außdrücklich etwas anderers vereinbart worden und ob der ehem. vermieter in 2013 noch von der rechtlicen seite miete bekommt entscheidet einzig und allein der geschlossene vertrag

über eine rückmeldung würde ich mich freuen
grüsse margret

Hallo,

war im Urlaub, da meine Einaschätzung etwas später.

Dies dürfte eigentlich im Kaufvertrag mitgeregelt worden sein. Ansonsten dürfte, wenn überhaupt, der 27.12. entscheidend sein.