Mietrückzahlung bei Kauf des gemieteten Objektes

Hallo zusammen,
vielleicht weiß das hier jemand. Ich habe das Haus gekauft, was ich vorher gemietet hatte.
Zahlung des Kaufpreises erfolgte zum 21.12.2012 wegen Weihnachten war der Zahlungseingang beim Verkäufer erst am 27.12.2012.

Habe ich Anspruch auf Anteilige Rückzahlung der Miete für Dezember und wenn ja für wieviele Tage ?

Danke Euch schonmal
Lg
´stueck

Nein, denn wichtig ist, wann das Geld beim Verkäufer eintrifft.
LG
Mike-Lohfelden

Hallo,
dies regelt normalerweise der Kaufvertrag.
Lg

hallo,
natürlich darf nur solange miete genommen werden, wie Sie mieter waren. entscheidend ist hierbei, ab wann das haus in Ihren besitz überging, im grundbuch eingetragen worden ist.
grüße,
udo

Ja, wenn dem so wäre würde ich sicher hier nicht fragen !?!

Hallo Udo,
das Haus ist erst gestern ins Grundbuch eingetragen worden und sicherlich habe ich nicht noch 3 Monate Miete nachgezahlt. Das kann also nicht stimmen…

Hallo Mike,
was meinen Sie mit „nein“ ? Ich hatte geschrieben, dass das Geld am 27.12. beim Verkäufer eingegangen ist, also 5 Tage vor Monatesende …

hallo,
grundsätzlich kann der vermieter keine miete mehr verlangen, wenn Sie nun nicht mehr mieter sondern eigentümer sind.
für eine gerichtliche auseinandersetzung ist es oft sehr hilfreich, sich stante pede ins grundbuch eintragen zu lassen.
aber natürlich haben Sie recht: der zeitpunkt, der im kaufvetrrag steht ist in Ihrem fall entscheidend.
grüße,
udo

Hallo Udo,
das Haus ist erst gestern ins Grundbuch eingetragen worden und
sicherlich habe ich nicht noch 3 Monate Miete nachgezahlt. Das
kann also nicht stimmen…

Aber es steht sicherlich ein Datum im KV, an dem der Kaufpreis fällig ist!
Und ein Forum ersetzt keine Rechtsberatung, zu der ich dir auf jeden Fall rate. Meines Erachtens gebe ich dir bezüglich der Mietzahlung recht, aber aus der Ferne kann man keine genaue Auskunft geben.
Lg

Ja, wenn dem so wäre würde ich sicher hier nicht fragen !?!

Ach so …
bin der Ansicht, dass Sie für Dezember kein Geld zurück zu bekommen haben, denn Sie hätten das Geld auch am 31.Dezember übergeben können.

Es kommt immer darauf an, wann der Kaufvertrag in Kraft tritt. Wenn man den Betrag früher überweist, ist hier nicht von Belang.

Hallo Mike,
was meinen Sie mit „nein“ ? Ich hatte geschrieben, dass das
Geld am 27.12. beim Verkäufer eingegangen ist, also 5 Tage vor
Monatesende …

sorry, da kann ich leider nicht helfen

sorry, hast du nicht…:frowning:

Moim,
klares -Nein- Die Miete wird Monatlich gezahlt, gesonderte Vereinbarungen hätten im Kaufvertrag stehen müssen.

Gruß connection

Moin,
klares -Nein- die Miete wird Monatlich gezahlt. Gesonderte Vereinbarungen hätten im Kaufvertrag stehen müssen.

Gruß connection

Der Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers ist maßgeblich. Nicht, wann der Käufer das Geld überwiesen hat.
Es wäre müßig, jetzt noch Miete für die Zeit vom 28. - 31. 12. zurück zu fordern. Das ist auch nicht üblich.

MfG
Ulla

das weiß ich leider nicht.

Hallo! Das steht im Kaufvertrag. Eigentumsübergang, Nutzen und Lastenübergang. Ich glaube steht immer zum Monatsende oder zumindest zum 15 oder zum Monatsende. Also für Dezember müssen Sie noch volle Miete zahlen.

Hallo
das weiss ich nicht - und wenn dürfte ich darauf nicht antworten > FAQ:1129 (rechtliche Fragen nicht in ich-Form)

Gruß Rudi

Lieber Ratsuchender,
als Sie das Haus gekauft haben, waren Sie doch sicher beim Notar und haben den Übergang zwischen Miete und Kauf geregelt. Was steht denn im Vertrag? Der Notar muß Ihnen sagen können, ab wann Sie Eigentümer geworden sind (der Eintrag im Grundbuch spielt da eher eine Rolle als das Überweisungsdatum) bzw. bis wann Ihr bisheriger Vermieter Eigentümer war. Auf dieses Datum kommt es an.
Viel Glück!

Hallo Suessstueck,

meiner meinung nach hast kein Anrecht auf anteilige Rückerstattung des Mietzinses.

a) Miete zahlt man für einen Monat. Vorzeitige Wohungsübergabe berechtigt führt auch nicht zur Mieterstattung.

b) Anweisung, Buchung oder Zahlungstermin des Kaufpreises hat nix mit der Nutzung oder dem Eigentumsübergang zu tun - alles getrennte Bausstellen.

c) Erstattung des Mietzinses hätt im Kaufvertrag geregelt werden müssen.

d) Um wieviel Geld geht es? Ist es das Schreiben hier im Forum und ggf mit deinem EX-Vermieter wert?

Wie immer empfehle ich einen diplomatischen Weg.
Viel Erfolg!
cumar