Hallo zusammen,
vielleicht weiß das hier jemand. Ich habe das Haus gekauft, was ich vorher gemietet hatte.
Zahlung des Kaufpreises erfolgte zum 21.12.2012 wegen Weihnachten war der Zahlungseingang beim Verkäufer erst am 27.12.2012.
Habe ich Anspruch auf Anteilige Rückzahlung der Miete für Dezember und wenn ja für wieviele Tage ?
hallo,
natürlich darf nur solange miete genommen werden, wie Sie mieter waren. entscheidend ist hierbei, ab wann das haus in Ihren besitz überging, im grundbuch eingetragen worden ist.
grüße,
udo
Hallo Udo,
das Haus ist erst gestern ins Grundbuch eingetragen worden und sicherlich habe ich nicht noch 3 Monate Miete nachgezahlt. Das kann also nicht stimmen…
hallo,
grundsätzlich kann der vermieter keine miete mehr verlangen, wenn Sie nun nicht mehr mieter sondern eigentümer sind.
für eine gerichtliche auseinandersetzung ist es oft sehr hilfreich, sich stante pede ins grundbuch eintragen zu lassen.
aber natürlich haben Sie recht: der zeitpunkt, der im kaufvetrrag steht ist in Ihrem fall entscheidend.
grüße,
udo
Hallo Udo,
das Haus ist erst gestern ins Grundbuch eingetragen worden und
sicherlich habe ich nicht noch 3 Monate Miete nachgezahlt. Das
kann also nicht stimmen…
Aber es steht sicherlich ein Datum im KV, an dem der Kaufpreis fällig ist!
Und ein Forum ersetzt keine Rechtsberatung, zu der ich dir auf jeden Fall rate. Meines Erachtens gebe ich dir bezüglich der Mietzahlung recht, aber aus der Ferne kann man keine genaue Auskunft geben.
Lg
Ja, wenn dem so wäre würde ich sicher hier nicht fragen !?!
Der Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers ist maßgeblich. Nicht, wann der Käufer das Geld überwiesen hat.
Es wäre müßig, jetzt noch Miete für die Zeit vom 28. - 31. 12. zurück zu fordern. Das ist auch nicht üblich.
Hallo! Das steht im Kaufvertrag. Eigentumsübergang, Nutzen und Lastenübergang. Ich glaube steht immer zum Monatsende oder zumindest zum 15 oder zum Monatsende. Also für Dezember müssen Sie noch volle Miete zahlen.
Lieber Ratsuchender,
als Sie das Haus gekauft haben, waren Sie doch sicher beim Notar und haben den Übergang zwischen Miete und Kauf geregelt. Was steht denn im Vertrag? Der Notar muß Ihnen sagen können, ab wann Sie Eigentümer geworden sind (der Eintrag im Grundbuch spielt da eher eine Rolle als das Überweisungsdatum) bzw. bis wann Ihr bisheriger Vermieter Eigentümer war. Auf dieses Datum kommt es an.
Viel Glück!