Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Wohnung angemietet die mit einem Gas-Ofen zur Beheizung der Räume ausgestattet ist. Nun ist dieser kaputt und die Hausverwaltung hat einen neuen Ofen ersetzt. Dieser hat aber wenige KW als der Vorgänger, nachdem ich rekalamiert hatte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kosten nicht übernommen werden, da ich ja schließlich eine Wohnung ohne Heizung gemietet hätte. Im Mietvertrag steht allerdings unter dem Punkt:
4. Heizung- und Warmwasserversorgung
unter
B. Warmwasserversorgung *)
Die Warmwasserversorgung erfolgt über: Gas-Ofen-Heizung/ Elektro-Boiler
Die Hausverwaltung hat angeblich auch schon einen Anwalt eingeschaltet die diese „Sache“ prüft. Wie soll ich mich nun verhalten? Muß ich den Gas-Ofen selber bezahlen? Das würde meinen Finanziellen Rahmen sprengen, da ich vor zwei Jahren hohe Kosten bei dem Umzug und der Renovierung bezahlt habe. Vielen dank im vorraus für die Hilfe.
Freundlichen Gruß