Mietsache

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Wohnung angemietet die mit einem Gas-Ofen zur Beheizung der Räume ausgestattet ist. Nun ist dieser kaputt und die Hausverwaltung hat einen neuen Ofen ersetzt. Dieser hat aber wenige KW als der Vorgänger, nachdem ich rekalamiert hatte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kosten nicht übernommen werden, da ich ja schließlich eine Wohnung ohne Heizung gemietet hätte. Im Mietvertrag steht allerdings unter dem Punkt:
4. Heizung- und Warmwasserversorgung
unter
B. Warmwasserversorgung *)
Die Warmwasserversorgung erfolgt über: Gas-Ofen-Heizung/ Elektro-Boiler

Die Hausverwaltung hat angeblich auch schon einen Anwalt eingeschaltet die diese „Sache“ prüft. Wie soll ich mich nun verhalten? Muß ich den Gas-Ofen selber bezahlen? Das würde meinen Finanziellen Rahmen sprengen, da ich vor zwei Jahren hohe Kosten bei dem Umzug und der Renovierung bezahlt habe. Vielen dank im vorraus für die Hilfe.
Freundlichen Gruß

Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Der Vermieter hat Ihnen eine Wohnung mit Heizung vermietet und hat daher auch für eine einwandfrei Funktion dieser zu sorgen. Auch muss er dafür sorgen, dass die Wohnung bzw. Räume Ihren Temperaturvorgaben beheizt werden können. Setzt voraus, dass die richtigen Heizgeräte, ob Heizkörper oder Öfen in ausreichend Maße und der Wohnraumgröße angepasst vorhanden sind.

Weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf die Behebung des Sachmangels mit Fristsetzung hin, drohen Sie dezent bei Nichteinhaltung mit Mietminderung.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen