Mietsachschaden oder Gebrauchsspuren?

(neuer Versuch)

ein Mitsachgegenstand Küchenzeile, weißt schadhafte Stellen an der Arbeitsplatte/Kanten auf.
angenommen es handelt es sich um einen Wasserschade der durch gewöhnlichen Gebrauch der Spüle aufgetreten ist,

wird dieser Mangel/Schaden als Gebrauchsschaden oder Mietsachschaden bezeichnet?

MFG und Danke

Das Eindringen von Feuchtigkeit in eine Küchenarbeitsplatte ist niemals ein Gebrauchsschaden, da es Aufgabe einer Arbeitsplatte ist Feuchtigkeit abzuhalten.
Entweder wurde die Platte unsachgemäß eingebaut oder unsachgemäß behandelt.
Da es in der Nähe der Spüle zum Eindringen von Feuchtigkeit gekommen ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine nicht ordnungsgemäß nachbehandelte Schnittkante handelt.
Der Mieter ist verpflichtet diesen Schaden zeitnah seinem Vermieter zu melden. Wenn es sich um eine Neuküche handelte ist der Vermieter dadurch in der Lage noch Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Meldet er den Schaden nicht oder nicht rechtzeitig, macht er sich unter Umständen Schadenersatzpflichtig.

vnA

okay, danke für die Auskunft.

ist mit nachbehandelter Schnittkante gemeint, das sie nach dem Kauf - also beim Einbau erzeugt wurde (z.B. in Form eines Ausschnittes für die Spüleinlassung?)
Wenn das so ist, und es sich NICHT um eine nachbehandelte Schnittkante handelt - sondern um die Stoßkanten - wie ist das zu bewerten.

z.b. im folgenden Fall:
Es ist zu vermuten, das der Leim zwischen Furnier und Spanplatte nicht erwartungsgemäß Wasserabweisend ist, darauf hin löst sich das Furnier von der Spanplatte.
Wenn in dem Fall kein anderer Wasserschaden in Form von aufquillen Holzes ersichtlich ist - zählt dies als Materialfehler oder unsachgemäße handhabe durch den Mieter.

MFG und Danke

ist mit nachbehandelter Schnittkante gemeint, das sie nach dem
Kauf - also beim Einbau erzeugt wurde (z.B. in Form eines
Ausschnittes für die Spüleinlassung?)

Ja

Wenn das so ist, und es sich NICHT um eine nachbehandelte
Schnittkante handelt - sondern um die Stoßkanten - wie ist das
zu bewerten.

Eine Stoßkante ist doch auch nichts anderes als ein Schnitt durchs Holz. Da kann dann Wasser eindringen, wenn nicht nachbehandelt wurde.

z.b. im folgenden Fall:
Es ist zu vermuten, das der Leim zwischen Furnier und
Spanplatte nicht erwartungsgemäß Wasserabweisend ist, darauf
hin löst sich das Furnier von der Spanplatte.

Da bei Arbeitsplatten das Furnier wasserbeständig ist, ist es der Leim nicht zwangsläufig. Kommt sicherlich auch auf den Preis an.

Wenn in dem Fall kein anderer Wasserschaden in Form von
aufquillen Holzes ersichtlich ist - zählt dies als
Materialfehler oder unsachgemäße handhabe durch den Mieter.

Unsachgemäße Behandlung ist z.B. das Abstellen eines heißen Topfes/Pfanne ohne Unterlage. Dadurch kann die Klebung gelöst werden. Oder die Behandlung mit Messern oder Fleischklopfer ohne Unterlage. Dadurch kann das Furnier ein Loch bekommen, durch das dann Wasser eindringt.

MFG und Danke

vnA, bitte

Ich meine es kommt darauf an wie lange man in dem Objekt gewohnt hat. Wenn erst nen halbes Jahr oder ein Jahr, dann muss man Mängel beheben, wenn länger dann läuft das glaube ich unter Verschleiß…bin mir aber nicht zu 100% sicher…

Eine Stoßkante ist doch auch nichts anderes als ein Schnitt
durchs Holz. Da kann dann Wasser eindringen, wenn nicht
nachbehandelt wurde.

Okay - hin oder her.
Man stelle sich ein Küchen-Arbeitsplatte im Baumarkt vor: an 3 Steiten eine gerade Stoßkante - daraus folgt das der Innenwinkel zwischen den Stoßkanten (vorn, links und rechts) und der Auflage 90grad beträgt - das Furnier besteht demzufolge aus 4 Holzblättern (links, vorne, rechts und oben)da das Furniernicht rechtwinklig gebogen werden kann.
Daraus folgt das an diesen ecken, das Furnier und die Holzplatte nur mit Leim verbunden sind - es besteht also keine 100% dichte Abdeckung mit Furnier
An der Arbeitsplatte wurde an den schadhaften Stellen keine Schnitte zugefügt - eine nachbehandlung an diesen Stellen ist somit nicht erforderlich.

Da bei Arbeitsplatten das Furnier wasserbeständig ist, ist es
der Leim nicht zwangsläufig. Kommt sicherlich auch auf den
Preis an.

das ist die Frage: kann man im Fall „minderwertiger Ware“ von Gebrauchsspuren reden?

Unsachgemäße Behandlung ist z.B. das Abstellen eines heißen
Topfes/Pfanne ohne Unterlage. Dadurch kann die Klebung gelöst
werden. Oder die Behandlung mit Messern oder Fleischklopfer
ohne Unterlage. Dadurch kann das Furnier ein Loch bekommen,
durch das dann Wasser eindringt.

Wenn diese unsachgemäße Handhabung ausgeschlossen werden kann, weil der Platz nicht gegeben ist, z.b. weil die Arbeitsplatte je nur 3cm breite um den Spülenrand beträgt, und der Schaden nur durch Wasser, welcher den Leim gelöst hat, augetreten sein kann.
Angenommen der Mieter ist schusselig und wischt den Spülenrand nicht immer trocken und es bleibt Wasser auf der Arbeitsplatte zurück - muss das eine Arbeitsplatte nicht aushalten?

Gebrauchsspuren??? oder
Gradwanderung zwischen Produktfehler (Arbeitsplatte muss Wasser abhalten können) und unsachgemäßer Handhabe???

Danke

Hallo,

Ich meine es kommt darauf an wie lange man in dem Objekt
gewohnt hat.

Nö. Ein Schaden ist ein Schaden. Und Abnutzung ist Abnutzung. Nur Schäden muss man ersetzen, wobei man den Zeitwert berücksichtigt. Abnutzung dagegen wird durch den Mietzins abgegolten.
Aber ein Schaden wird nicht einfach durch Abwarten zu Abnutzung.
Gruß
loderunner (ianal)

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Ich gehe von den zu erwartenden Eigenschaften eines Produktes aus. Dazu gehört die Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit bei Küchenarbeitsplatten. Wurde dem Nutzer keine anderslautende Gebrauchsanweisung an die Hand gegeben, sehe ich hier keinerlei Nutzerverschulden. Aber nochmals der Hinweis: Mängel sind an den VM zu melden, sonst könnte das Unterlassen einen Schadensanspruch begründen.

ABER: ianal

vnA

Guten Tag,

Ich gehe von den zu erwartenden Eigenschaften eines Produktes
aus. Dazu gehört die Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit
bei Küchenarbeitsplatten. Wurde dem Nutzer keine
anderslautende Gebrauchsanweisung an die Hand gegeben, sehe
ich hier keinerlei Nutzerverschulden. Aber nochmals der
Hinweis: Mängel sind an den VM zu melden, sonst könnte das
Unterlassen einen Schadensanspruch begründen.

okay, dann ist der Sachverhalt geklärt. Ich danke für die interessante Diskusion :wink:

ABER: ianal

???

Danke

übersetzt: ich bin kein Anwalt

vnA