Mietsachschaden vor Mietbeginn

Hallo,

am 15.05. fand eine Wohnungsübergabe für neue Wohnung statt, in die man am 01.06. eingezogen ist.
bei der Besichtigung zog der Beauftragte der Wohnungsverwaltung die Tür zu. Zu diesem Zeitpunkt war die Übergabe noch nicht abgeschlossen, da die Kellerräume noch besichtigt werdne sollten. Soweit kein Problem, wenn nicht alle Schlüssel zu dieser Wohnung in der Wohnung geblieben wären.
Es musste daraufhin die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden. Die Wohnungsverwaltung lies nun die Rechnung für die Öffnung den Mietern zu kommen mit dem Vermerk, dass diese diese übernehmen sollen!

Meine Frage nun, ist dies rechtens. Die Tür wurde nicht durch die neuen Mieter geschlossen und die Schlüssel nicht in der Wohnung vergessen. Geht das Verschulden nicht auf den Mitarbeiter der Verwaltung zu?

würde dieser Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung übernommen werden?

Danke für eure Antworten.

Wenn der Beauftragte den Fehler mit den Schlüsseln begangen hat, dann muss er oder seine Firma den Schaden tragen. Man beachte, dass das Malheur vor dem Mietbeginn passierte.

am 15.05. fand eine Wohnungsübergabe für neue Wohnung statt,
in die man am 01.06. eingezogen ist.:

Wenn der Beauftragte den Fehler mit den Schlüsseln begangen
hat, dann muss er oder seine Firma den Schaden tragen. Man
beachte, dass das Malheur vor dem Mietbeginn passierte.

Wann war denn der Mietbeginn?! Die Wohnung könnte doch bereits seit 01.05. angemietet gewesen sein?!

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Hallo kaykubi,

Meine Frage nun, ist dies rechtens. Die Tür wurde nicht durch
die neuen Mieter geschlossen und die Schlüssel nicht in der
Wohnung vergessen. Geht das Verschulden nicht auf den
Mitarbeiter der Verwaltung zu?

würde dieser Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung
übernommen werden?

Wenn man zweifelsfrei beweisen kann, dass es der Mitarbeiter der Verwaltung war, sollte das mit einem Schreiben an die Verwaltung gegessen sein.

Warum sollte die Haftpflicht für etwas bezahlen was man nicht zu verschulden hat?

Allerdings hat man die Möglichkeit das seiner Haftpflichtversicherung zu melden, mit dem Hinweis, dass die Forderung nicht berechtigt, denn nicht das Verschulden des Mieters, dann wird die Haftpflichtversicherung, die unberechtigte Forderung abwehren.

Haftplicht zahl nicht nur bei Schäden, bzw. reguliert diese, Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Forderungen an den Versicherungsnehmer ab.

Gruß

BHShuber

Hallo kaykubi! Meiner Meinung ist die Wohnungsverwaltung für die Rechnung zuständig, da ja der Beauftragte die Tür zugezogen hat. Wenn er die Schlüssel in der Wohnung vergessen hat, so ist er vielleicht sogar für die Kosten zuständig. Schreiben Sie die Wohnungsverwaltung an, um die Angelegenheit zu erledigen. Ansonsten vielleicht zum Mieterschutzbund gehen.
P.S. Wenn die Wohnungsverwaltung nicht auf die Rechnungsübernahme eingeht, so ist ein Anruf bei der Privathaftpflichtversicherung ja auch kein Thema (Info)

Ich hoffe mit der Frage geholfen zu haben.