Hallo,
am 15.05. fand eine Wohnungsübergabe für neue Wohnung statt, in die man am 01.06. eingezogen ist.
bei der Besichtigung zog der Beauftragte der Wohnungsverwaltung die Tür zu. Zu diesem Zeitpunkt war die Übergabe noch nicht abgeschlossen, da die Kellerräume noch besichtigt werdne sollten. Soweit kein Problem, wenn nicht alle Schlüssel zu dieser Wohnung in der Wohnung geblieben wären.
Es musste daraufhin die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden. Die Wohnungsverwaltung lies nun die Rechnung für die Öffnung den Mietern zu kommen mit dem Vermerk, dass diese diese übernehmen sollen!
Meine Frage nun, ist dies rechtens. Die Tür wurde nicht durch die neuen Mieter geschlossen und die Schlüssel nicht in der Wohnung vergessen. Geht das Verschulden nicht auf den Mitarbeiter der Verwaltung zu?
würde dieser Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung übernommen werden?
Danke für eure Antworten.