Hallo Wissende,
angenommen ein Mieter verlässt seine Wohnung bei laufendem Wasser (Wasserhahn im Spülbecken), weil er vergessen hat, dieses abzustellen.
Nach ca. 2 Stunden kommt er in die Wohnung zurück und bemerkt das „Problem“. In seiner Wohnung ist schon ein gewisser „Pegelstand“ zu messen und beim unter ihm wohnenden Vermieter tropft es durch die Decke.
Die Schäden am Gebäude [Trocknung der Wände und Decken sowie Reparatur von Tapeten/Kosten für Malerarbeiten] übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters.
Die ebenfalls beschädigte Küche (Eigentum des Vermieters aber nicht vom Vermieter über seine Hausratversicherung versichert) wird nicht gezahlt. Es handelt sich um keine Einbauküche.
Der Mieter meldet dieses Ereignis seinem privaten Haftpflichtversicherer und bekommt die Mitteilung, dass er zwar gegen Mietsachschäden versichert sei, diese aber nur für die gemieteten Räume und nicht für die Küche/das Inventar gelte.
Der Vermieter verlangt nun eine neue Küche.
Ist das alles so korrekt gelaufen?
Was kann der Mieter tun, um den Zeitwert zu ermitteln, den er ersetzen müsste?
Vielen Dank
DerFragende