Hallo,
ich war über das Wochenende in einer gemieteten Ferienwohnung. Dabei ist mir eine Schüssel gegen die Küchenherdtür (Glas) gefallen und hat die Glasscheibe zerspringen lassen; der Schüssel ist nichts passiert. Es handelt sich um einen Elektroherd (elektrisches Gerät?) in einer Einbauküche (Einbauherd). Ich habe eine Privathaftpflicht (ohne zusätzliche Glasversicherung; wird vom Versicherer nicht explizit angeboten) und eine Hausratversicherung mit zusätzlicher Glasversicherung (diese jedoch nur für mein eigenes Haus).
Ist der Schaden durch eine der Versicherungen abgedeckt? Vielen Dank.
VG
Ist der Schaden durch eine der Versicherungen abgedeckt?
Wenn in der Privathaftpflicht Mietsachschäden abgedeckt sind, sieht es gut aus.
Ist der Schaden durch eine der Versicherungen abgedeckt?
Wenn in der Privathaftpflicht Mietsachschäden abgedeckt sind,
sieht es gut aus.
In der Privathaftpflicht sind Mietsachschäden eingeschlossen, jedoch mit folgenden Ausschlüssen (u.a.):
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
Wobei mir nicht klar ist, was der letzte Passus „soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann“ überhaupt bedeutet.
Damit ist deine Hausrat-Glasversicherung gemeint. Da es eine Ferienwohnung ist, kannst du dieses Ereignis nicht gesondert versichern (die Glasversicherung ist nur für den Versicherungsort, also bei dir daheim). Der Schaden ist also versichert. Gleiches gilt z.B. für Kratzer in der Scheibe. In der Hausratglas ist nur der Glasbruch versichert…
Das heißt, die Haftpflicht müsste dafür eintreten. Was ist aber mit deren Ausschluss von Mietsachscäden bei u.a.:
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten
???
Naja, bei uns verzichten wir aus Kulanz auf diesen Ausschluss in Ferien- und Hotelwohnungen. Aber eben bei uns. Wie das bei anderen Gesellschaften ist, kann ich jetzt nicht sagen. Probiers einfach.
Gruß