Hallo, ich habe da mal eine Frage, die ich gern stellen würde: Angenommen Student M. mietet eine möbilierte Wohnung, in der sich unter anderem ein aufgehängtes Bücherregal und ein kleiner Fernseher befinden. Dadurch dass Student M. sehr viele schwere Lehrbücher in das Regal stellt, das Bücherregal aber nur aus billigen Spanplatten zusammengeschraubt ist, reißt dieses nach mehreren Wochen in M’s Abwesenheit plötzlich ab und fällt auf den Fernseher, der dadurch ziemlich beschädigt wird. Auch das Regal ist kaputt und hat beim Herunterfallen die Gipskartonwand und einige Bücher von Student M. beschädigt. Wer haftet für den entstanden Schaden? Student M. oder sein Vermieter?
Viele Grüße
Sven
Hallo Sven
Hallo, ich habe da mal eine Frage, die ich gern stellen würde:
Angenommen Student M. mietet eine möbilierte Wohnung, in der
sich unter anderem ein aufgehängtes Bücherregal und ein
kleiner Fernseher befinden. Dadurch dass Student M. sehr viele
schwere Lehrbücher in das Regal stellt, das Bücherregal aber
nur aus billigen Spanplatten zusammengeschraubt ist, reißt
dieses nach mehreren Wochen in M’s Abwesenheit plötzlich ab
und fällt auf den Fernseher, der dadurch ziemlich beschädigt
wird. Auch das Regal ist kaputt und hat beim Herunterfallen
die Gipskartonwand und einige Bücher von Student M.
beschädigt. Wer haftet für den entstanden Schaden? Student M.
oder sein Vermieter?
natürlich haftet der Vermieter, er hätte wissen müssen, dass man bei Studenten die Regale aus massiven Kastenprofil bauen muss und erst recht nicht an Gipskartonwände hängen darf.
Viele Grüße
Sven
LG
Mikesch
Hallo,
erst mal die Haftpflichtversicherung fragen, sofern M. eine hat.
Grundsätzlich aber: Unsachgemäßer Gebrauch eines zur Verfügung gestellten Gegenstandes. Klingt ja schon fast nach Vorsatz 
Gruß
Der Franke