Mietschadenforderung trotz Protokoll ohne Mängel

mal angenommen: ein Mieter erhält bei Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll OHNE festegestellte Mängel.
Einige Wochen später kommt Post vom ehemaligen VM wo ein Schaden angekündigt wird.

der ehem.Mieter, gutherzig wie er ist, antwortet mit dem VM und teilt ihm mit das er sich die Sache anschauen werde.

Alsbald kommt die Rechnung die um einiges höher ist als ursprünglich vom VM angekündigt- der Mieter möchte nun diese nicht zahlen.
Frage: kann sich der Mieter auf das „reine“ Übergabeprotokoll beziehen und die Zahlung ablehnen?

danke vorab

Versteckte Mängel verjähren 6 Monate nach Vertragsende.

  1. Handelt es sich um einen „versteckten Mangel“ oder war er offensichtlich.
  2. Mängelbeseitigung ist Mietersache. Außer der M kommt der Aufforderung zur Schadensbeseitigung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach oder hatte sie schon vorher pauschal abgelehnt.

Einfach nur Rechnung schicken ist nicht.

vnA

der schaden ist relativ offensichtlich, wurde bei der Übergabe weder vom vm noch vom m gesehen. es soll ein loch in einer tür (ca. 3 cm durchmesser)sein. das Übergaberotokoll weißt keine Mängel oder Schäden auf und ist von beiden seiten unterschrieben worden.

der schaden ist warscheinlich beim auszug entstanden durch einer der helfer, der mieter hat diesen nicht bemerkt.

der schaden ist warscheinlich beim auszug entstanden durch
einer der helfer, der mieter hat diesen nicht bemerkt.

oder beim einzug des nachmieters…

genau! Kann sich der Mieter nun auf sein Mängelfreies Übergabeprotokoll beziehen und die Zahlung ablehnen??

zuerst - ja, klar. erstmal informationen anfordern. wann ist der schaden aufgefallen? (z.b. bei übergabe an nachmieter? oder wurde der schaden erst nach einzug des nachmieters gemeldet?) und schaden begutachten. mindestens ein foto wurde ja sicherlich gemacht. alternativ: es der haftpflicht melden und die müssen sich drum kümmern…

der schaden ist erst nach einzug des nachmieters aufgegeben worden. ob dieser bei der übergabe aufgefallen ist nicht gekannt.fotos gibt es keine - der schaden ja ist bereits behoben und die haftpflicht hat die übernahme bereits abgelehnt, da es keine beweise gibt. die kapputte tür ist entsorgt worden.

naja, der vermieter will ja geld, oder? sofern die kaution schon zurück gezahlt wurde, kann man natürlich einfach die zahlung verweigern. also müsste der vermieter klagen. und dann ist er natürlich in der pflicht, beweise zu liefern - und das übergabeprotokoll als „falsch“ zu erklären.

Hallo,

ein Schaden an einer Mietwohnung ist ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung (die hoffentlich jeder hat…).

Die Versicherung übernimmt für diesen Fall auch die Funktion eines Rechtsschutzes. Zahlt sie nicht, so muss der Mieter auch nicht zahlen. Sollte der Mieter verklagt werden, so tut er gut daran nichts zu sagen und den Fall seiner Versicherung zu übergeben.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

ein Schaden an einer Mietwohnung ist ein klassischer Fall für
die Privathaftpflichtversicherung (die hoffentlich jeder
hat…).

Sorry, das ist falsch. Dafür gibt es die Mietschadenversicherung. Die normale Privathaftpflicht schließt Schäden an eigenen Gegenständen aus - und eine Mietwohnung ist in diesem Sinne ein Eigenschaden, weil sie sich in der Obhut des Mieters befindet.

Die Versicherung übernimmt für diesen Fall auch die Funktion
eines Rechtsschutzes.

Ja. Wenn sie Mietschäden umfasst.

Zahlt sie nicht, so muss der Mieter auch nicht zahlen.

Das ist schlicht Quatsch.

Gruß
loderunner (ianal)

ja der vm will geld und ja kaution wurde zurückgezahlt- der schaden wurde erst danach gemeldet.

Hallo,

ich denke da liegst Du nicht richtig. Wenn man bei einer 08/15-Privathaftpflicht das Kleingedruckte liest stößt man in der Tat erst einmal auf den Ausschluss von Schäden an Dingen die man selbst in Gebrauch hat. 20 Absätze später kommt dann, dass Schäden an der gemieteten Wohnung doch versichert sind.

Ich habe das gelernt, _nachdem_ ich den Teppich eines Raumes aus der eigenen Tasche bezahlt hatte - leider erst zwei Jahre später.

Viele Grüße
Lumpi

Das Protokoll zählt, d.h. der Schaden müsste dann später eingetreten sein, oder??

Das Protokoll ist gar nichts. Es kann nur zum Zwecke der Beweisführung herangezogen werden. Es geht auch ohne Protokoll.

vnA

stimme dir zwar zu, aber wenn der schaden nicht dokumentiert (auch später nicht) wurde und die beweise „vernichtet“ sind, dann steht es eigentlich nicht schlecht um das protokoll.

Andersrum wird ein Schuh daraus: Der VM fordert, also muss er auch beweisen. Da nichts dokumentiert und die Beweise vernichtet, wird ihm das schwerfallen. Abgesehen davon muss der Schädiger vorab erstmal zur Schadensbeseitigung aufgefordert werden.

vnA

richtig! sehe ich auch so!